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Zahlt die Kfz-Ver­si­che­rung, wenn ich auf Dro­gen einen Unfall baue?

Nach einem Autounfall unter Drogeneinfluss drohen ernste, teils auch strafrechtliche Konsequenzen. Drogenkonsum am Steuer hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Leistung der Kfz-Versicherung.

Nehmen mehr Deutsche illegale Drogen oder setzen sich mehr Drogenkonsumenten hinters Steuer? Darüber gibt die Unfallstatistik leider keinen Aufschluss. Fest steht jedoch, dass sich die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss von rund 1.200 Unfällen im Jahr 2010 auf 2.400 Unfälle im Jahr 2020 verdoppelt hat. Weitaus häufiger kommt es jedoch zu Unfällen, bei denen Alkohol im Spiel ist (2020: rund 13.000 Unfälle).

Welche Strafen drohen nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss?

Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine definierten Grenzwerte, ab denen Sanktionen drohen. Da die Wirkung je nach Droge und Konsument ganz unterschiedlich ausfallen kann, lassen sich pauschale Grenzwerte nicht definieren. Klar ist: Nach dem Konsum von Drogen sind Konzentrations- und Reaktionsvermögen eingeschränkt, gefährliche Situationen werden falsch bewertet, das fahrerische Können häufig überschätzt. Diese Kombination kann im Straßenverkehr im schlimmsten Falle tödlich enden.

Menschen, die unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, müssen mit drastischen Strafen rechnen. Ob die Person Kokain, Cannabis, Amphetamin, Heroin, Crystal Meth oder Ecstasy zu sich genommen hat, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wer ohne die sogenannten Ausfallerscheinungen berauscht fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft wird.

Werden bei der Drogenfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder es kommt zu einem Unfall, begeht der Fahrer eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Laut polizeilicher Kriminalprävention kann eine Fahrt unter Drogeneinfluss noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen unter anderem:

  • bis zu 5 Jahre Führerscheinsperre
  • bis zu 3 Punkte im deutschen Fahreignungsregister in Flensburg
  • lange Prozedur bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Drogenscreening
  • möglicherweise sogar Drogentherapie

Unfall unter Drogen: Was gilt für die Kfz-Versicherung?

Die gute Nachricht vorneweg: Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, auch wenn der Fahrer unter Drogen gestanden hat. Unabhängig davon hat ein Unfall unter Drogeneinfluss erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen:

Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers und nimmt den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress.
Kaskoversicherung kürzt die Versicherungsleistung um bis zu 100 Prozent.
Fahrerschutzversicherung leistet nicht, wenn bei einem Unfall Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren.

Wie verhalte ich mich, wenn der Unfallgegner unter Drogen steht?

Wer nach einem Unfall den Verdacht hat, dass der Unfallgegner möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollte in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie kann einen Drogentest veranlassen. Mit Vortestgeräten etwa kann die Polizei relativ schnell den Drogenkonsum im Schweiß, Urin oder Speichel direkt an der Unfallstelle feststellen. Kann die Polizei den Drogenkonsum nachweisen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

Promillegrenzen im Straßenverkehr

  • 0,0 Promille: Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Ab 0,3 Promille: Fahrer können sich dadurch strafbar machen, wenn sie einen Unfall verursachen oder sogenannte „alkoholbedingte Ausfallerscheinungen“ zeigen (etwa Schlangenlinien).
  • Ab 0,5 Promille: Hier drohen Geldbußen, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
  • Ab 1,1 Promille: Ab dieser Grenze gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe sind die Folge.
  • 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad oder E-Bike: Das wird als Straftat gewertet. Fahrrad- oder E-Bike-Fahrer müssen zudem mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.

Unabhängig von diesen allgemeinen Promillegrenzen können nach Unfällen auch härtere Strafen verhängt werden.

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