Was ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude mit den Gebäudebestandteilen und dem Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen. Das Wohngebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Als Gebäudebestandteile zählen auch Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude und seine Räume geplant und gefertigt sind.
Als Gebäudezubehör gelten zum Beispiel Brennstoffvorräte, Dachziegel, Ersatzfliesen, Fassadenfarbe und Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem versicherten Grundstück sowie außen am Gebäude angebrachte Dinge wie Markisen und Antennen.
Weitere Grundstücksbestandteile (z.B. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Zäune, Wege- und Gartenbeleuchtungen) können auf Wunsch und gegen einen höheren Beitrag mitversichert werden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme hoch genug ist! Sie müssen im Falle des Totalverlustes mit der Entschädigung ein Gebäude gleicher Größe und Ausstattung in neuwertigem Zustand wiederaufbauen können.
Die einfachste und sicherste Methode ist die Berechnung nach der von Ihnen angegebenen Wohnfläche in Quadratmetern. Eine Versicherungssumme im herkömmlichen Sinne gibt es in der Regel nicht mehr. Sie erhalten entweder eine “unbegrenzte Deckung” oder eine mehr als ausreichend bemessenen Höchstentschädigung.
Manche Versicherer bieten immer noch die Berechnung unter Berücksichtigung des Baupreisindexes des Statistischen Bundesamtes bzw. der Versicherungssumme 1914 (in Reichsmark!) an. Diese Verfahren sind kompliziert, intransparent und führen oft zur Unterversicherung. Wir raten daher generell von diesen Verfahren ab.
Was bedeutet eigentlich Unterversicherung?
Wenn die mit Ihrem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes, besteht Unterversicherung. Kommt es in einem solchen Fall zum Schaden, ersetzt die Versicherung nur einen Teil davon.
Ein Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 500.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hauses ist aber doppelt so hoch, nämlich 1.000.000 Euro. Sie sind damit unterversichert: Der Versicherer steht bei einem Schaden nicht für die volle Summe ein.
Ist in unserem Beispiel nach einem Brand ein Schaden von 100.000 Euro eingetreten, so zahlt die Versicherung nur 50.000 Euro, da das Haus zur Hälfte unterversichert war.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Sie müssen dafür sorgen, dass jeder Schaden so gering wie möglich bleibt, und ihn sofort beim Versicherer melden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Um im Streitfall Beweise zu haben, sollten Sie vom Schadensort und vom Schadensumfang Fotos machen.
Wie kann der Vertrag beendet werden?
Versicherungsverträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit können zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Beträgt die Vertragslaufzeit mehr als drei Jahre, kann die Kündigung zum Ende des dritten oder jedes darauffolgende Jahres ausgesprochen werden. Die Kündigung muss (meist) drei Monate vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer eingegangen sein. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich.
Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Danach können Sie den Vertrag jährlich – wieder mit 3-Monatsfrist – kündigen.
Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig nach einer Beitragserhöhung kündigen, sofern nicht gleichzeitig der Versicherungsschutz verbessert wird. Auch nach Regulierung eines Versicherungsfalles können Sie kündigen.
Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Wohngebäudeversicherungen sind enorm. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten!
Wie wird der Beitrag berechnet?
Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. Eine deutliche Auswirkung darauf, wie teuer die Versicherung für Sie wird, haben
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