Das Wichtigste ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb müssen die Versicherer jeden Kunden annehmen – zumindest zu den gesetzlichen Bedingungen und Mindestsummen. Ablehnen dürfen sie Kunden nur in Ausnahmefällen, etwa wenn jemand früher den Beitrag nicht bezahlt hat, wenn der Versicherer nur ausgewählte Berufsgruppen wie etwa Beamte versichert oder wenn er sein Geschäftsgebiet nur in einer bestimmten Region hat und der Kunde woanders wohnt. Verursacht der Fahrer einen Unfall, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die der andere Verkehrsteilnehmer erleidet – egal, ob das ein Fußgänger, ein Autofahrer oder ein Fahrradfahrer ist. Sie bezahlt auch Sachschäden an fremden Gegenständen, beispielsweise eine angefahrene Grundstücksmauer. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf. Rund 16 Prozent der Pkw in Deutschland waren 2020 nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs, laut GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft). Meist sind es ältere Autos von geringem Wert.