Wichtige Verträge für die Altersvorsorge nicht übereilt kündigen

​​​Wenn Sie nur kurzfristig weniger Geld zur Verfügung haben, sollten Sie nicht vorschnell langfristige Verträge auf den Prüfstand zu stellen, die für Ihre Altersvorsorge gedacht sind.

Riester-Verträge

Für Riester-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge, Rürup-Verträge oder private Verträge (z.B. in Form der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung) kann es zwar ratsam sein, regelmäßig zu prüfen, ob sich die eigenen Ziele verändert haben und die ursprünglich abgeschlossenen Verträge weiterhin passen. Sie sollten sich aber nicht unüberlegt und übereilt davon trennen!

Bei Riester-Verträgen kann es zusätzlich noch andere Gründe geben, diese – soweit möglich – fortzuführen:

  1. Riester-Verträge sollen Teil einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge sein. Die heute durch eine Kündigung gewonnene Liquidität bedeutet umgekehrt ein geringeres Einkommen im Ruhestand. Daher sollten Sie einen solchen Schritt gut überlegen.
  2. Die staatliche Förderung durch Zulagen und / oder Sonderausgaben erhöhen die Rendite dieser Verträge.
  3. Ältere Riester-Rentenversicherungen haben unter Umständen noch höhere garantierte Zinsen und Rentenfaktoren.
    Gerade Familien mit Altverträgen, die hohe Förderquoten durch Kinderzulagen erreichen, sollten Riester-Verträge nicht vorzeitig kündigen.
  4. Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag und lassen sich das eingezahlte Kapital auszahlen, müssen Sie für diese Erträge Steuern zahlen.

Auch sämtliche Zulagen und eventuelle Steuererstattungen aufgrund des Sonderausgabenabzuges müssen Sie ans Finanzamt zahlen.

Eine Alternative ist die Beitragsreduzierung. Kürzen Sie Ihren monatlichen Betrag zunächst auf einen niedrigeren Betrag, erhalten Sie weiterhin Förderungen. Diese werden anteilig gekürzt.

Eine weitere Möglichkeit ist die vorübergehende Beitragsfreistellung. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vertrag später zu den gleichen Bedingungen fortgeführt werden kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Noch heikler ist die Lage bei Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit: Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist existentiell und Sie sollten diese nur im absoluten Notfall und wenn Sie auf lange Sicht nicht mehr zahlungsfähig sind, kündigen. Denn viele Menschen können eine solche Police im fortgeschrittenen Alter mit oftmals zunehmenden Erkrankungen nicht mehr neu abschließen, wenn der finanzielle Engpass überwunden ist.

In der Versicherungsberatung beim Versicherungs-TÜV können Sie prüfen lassen, ob Sie Ihre Zusatzversicherung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) auch separat weiterführen können.

Lebensversicherung

Auch wenn es gute Gründe gibt, zum Kapitalaufbau nicht auf klassische Lebensversicherungen zu setzen, sollten Sie diese – sofern sie einmal abgeschlossen wurden – nicht vorschnell kündigen. Die Abschlusskosten sind meist nach 5 Jahren sowieso schon vollständig bezahlt. Alte Verträge haben einen in heutiger Zeit attraktiven Garantiezins von – abhängig vom Abschlussdatum – bis zu 4 Prozent auf den Sparanteil.

Zudem haben Sie möglicherweise eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Sie sie heute so nicht mehr bekommen (z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung).

Kriterien dafür, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr zu den eigenen Zielen passt und Sie etwas daran verändern können:

  • die Abschlusskosten sind noch nicht vollständig bezahlt
  • der Garantiezins auf den Sparanteil ist niedrig und
  • der unattraktive Vertrag würde noch viele Jahrzehnte laufen.

Möchten Sie sich dennoch von einer Lebensversicherung trennen, beachten Sie auch: Es kann möglich und deutlich besser für Sie sein, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern zu widerrufen.