Die (Ablauf-)Leistungen aus Lebensversicherungen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und zumindest fünf Jahre regelmäßige Beiträge gezahlt wurden. Weiterhin muss eine Todesfallsumme vereinbart sein, die mindestens die Höhe von 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht. Sind diese Kriterien erfüllt, bleibt der Ertrag aus der Lebensversicherung steuerfrei.
Seit dem Jahr 2005 muss für alle Gewinne aus Geldanlagen die so genannte Abgeltungssteuer gezahlt werden. Mit anderen Worten: 25 Prozent vom Gewinn – plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – erhält der Staat.
Dies können Sie beispielsweise dadurch zum Teil umgehen, dass Sie statt der direkten Anlage in Fonds den Umweg über eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung wählen. Besteht ein solcher Vertrag mindestens zwölf Jahre und wird die Versicherungssumme frühestens im Alter von 60 Jahren bzw. bei Vertragsabschlüssen ab 2012 im Alter von 62 Jahren fällig, sind die Erträge (Auszahlung minus einbezahlte Beiträge) nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Diese werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt. Dieses Privileg gilt für alle Lebensversicherungen und die Variante der einmaligen Kapitalauszahlung bei privaten Rentenversicherungen. In diesem Fall sollten Sie sich aber unbedingt vorher genau beraten lassen, da gerade in dieser Sparte die Anbieter häufig mit mageren Fonds und hohen Kosten arbeiten.
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