Wie werden Typ- und Regionalklassen festgelegt?
Typ- und Regionalklassen sind Tarifierungsmerkmale. Sie haben unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie. Automodelle, für die vergleichsweise häufig Schäden gemeldet werden, werden in eine höhere Typklasse eingestuft als solche mit geringen Schadensbilanzen. Die Regionalklasse berücksichtigt die Höhe der Schäden, die in der Region auftreten, in der das Fahrzeug angemeldet ist.
Die BaFin ist nicht am Verfahren der Typ- und Regionalklasseneinstufung in der Kfz-Versicherung beteiligt. Die Versicherungsunternehmen legen diese in eigener Zuständigkeit fest.
Was versteht man unter einem Schadenfreiheitsrabatt?
Der Schadenfreiheitsrabatt wird einem Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Laufzeit der Versicherung ohne Schadensfall eingeräumt. Je länger man also keinen Unfall hatte, umso niedriger wird der Versicherungsbeitrag, der sich aus der Schadenfreiheitsklasse ergibt. Fahranfänger und junge Fahrer zahlen daher in der Regel die höchsten Versicherungsbeiträge.
Die Neueinstufung des Schadenfreiheitsrabatts findet jeweils am Jahresende statt und kann zu einem niedrigeren oder – im Fall einer Schadensregulierung durch das Versicherungsunternehmen – höheren Schadenfreiheitsrabatt führen.
Bei kleineren Schäden ist es häufig sinnvoll, den Schaden selbst zu tragen, um eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu umgehen. Normalerweise ist ein Schadenfreiheitsrabatt an eine bestimmte Person und einen bestimmten Vertrag gebunden. Unter gewissen Bedingungen ist jedoch eine Übertragung bzw. Anrechnung möglich.
Wenn Sie zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln, können Sie nicht automatisch die beim alten Versicherer geltende Schadenfreiheitsklasse auf die neue Versicherung übertragen. Dem neuen Versicherer, dem so genannten Nachversicherer, wird nur der bisherige Schadensverlauf Ihres Vertrags gemeldet. Aufgrund dieser Meldung stuft Sie dann der Nachversicherer in sein eigenes Schadenfreiheitsklassen-System ein. Dies ist so gesetzlich vorgesehen. Der Nachversicherer muss eine Sondereinstufung des Vorversicherers nicht übernehmen. Auch wenn der Vorversicherer Ihnen einen so genannten Rabattschutz gewährt hat, durch den Sie nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft worden sind, ist dieser Rabattschutz nur beim Vorversicherer wirksam.
Was ist eine Sondereinstufung?
Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung wird der Vertrag in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft, aus der sich der Versicherungsbeitrag ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen stuft der Kfz-Versicherer den Vertrag in eine bessere Schadenfreiheitsklasse ein. Welche Voraussetzungen das sind, ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, die dem Vertrag zugrunde liegen.
Bei der Sondereinstufung handelt es sich um einen Rabatt. Der Versicherungsnehmer zahlt eine niedrigere Versicherungsprämie, weil sein Vertrag in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird als er tatsächlich schadenfrei „erfahren“ hat.
Eine Sondereinstufung gilt nur für die Vertragslaufzeit zwischen den jeweiligen Vertragspartnern. Die Sondereinstufung kann bei einem Wechsel des Versicherers nicht auf den neuen Vertrag des Nachversicherers übertragen werden. Berücksichtigt wird bei Wechsel des Versicherers nur die Schadenfreiheitsklasse, die sich aus dem tatsächlichen Schadenverlauf ergibt.
Hierauf sollte bei Wechsel des Versicherers geachtet werden. Wenn nicht sicher ist, ob dem Vertrag eine Sondereinstufung zugrunde liegt, ist es sinnvoll, beim derzeitigen Versicherer nachzufragen. Der neue Versicherer wird nämlich die vorläufige Versicherungsprämie anhand der Schadenfreiheitsklasse errechnen, die im Versicherungsantrag angegeben ist. Ergibt die darauffolgende Abfrage beim vorherigen Versicherer eine niedrigere tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsklasse, hat dies in der Regel einen höheren Versicherungsbeitrag zur Folge.
Was verstehht man unter einem Rabattschutz und einem Rabattretter?
Bei „Rabattschutz“ und „Rabattretter“ handelt es sich um Vertragsklauseln, die als Sondereinstufung unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsbestandteil werden. Jedoch bieten nicht alle Versicherer einen Rabattschutz oder einen Rabattretter an.
Der Rabattretter bzw. Rabattschutz gilt jeweils nur zwischen den jeweiligen Vertragspartnern. Bei einem Versicherungswechsel wird bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zu einem anderen Versicherer nicht der Schadenfreiheitsrabatt, sondern der tatsächliche Schadenverlauf berücksichtigt. Etwaige Sondereinstufungen und Sondervereinbarungen mit dem vorherigen Versicherer, zu denen auch der Rabattretter bzw. Rabattschutz gehört, werden bei einem Versicherer-Wechsel nicht übertragen.
Rabattschutz
Den Rabattschutz gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Wenn der Versicherer einen Rabattschutz anbietet, kann dieser in der Regel als zusätzliche kostenpflichtige Tarifoption vereinbart werden. Das bedeutet, dass für den zusätzlichen Schutz ein Aufpreis bezahlt werden muss. Damit der Schutz vereinbart werden kann, muss in der Regel mindestens eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht sein, beispielsweise SF4 oder SF6. Üblicherweise muss der Versicherungsnehmer auch ein bestimmtes Mindestalter haben, häufig 23 Jahre.
Nach einem selbstverschuldeten Unfall wird der Versicherungsvertrag normalerweise im darauffolgenden Jahr in eine niedrigere (schlechtere) Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dies hat einen höheren Versicherungsbeitrag zur Folge. Wurde ein Rabattschutz vereinbart, wird die Schadenfreiheitsklasse und damit einhergehend der zugeordnete Schadenfreiheitsrabatt im Schadenfall im darauffolgenden Jahr nicht zurückgestuft. Mindestens einen Schaden pro Jahr hat der Versicherungsnehmer mit einem Rabattschutz frei, ohne die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren.
Rabattretter
Den Rabattretter gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Der Rabattretter bewahrt den Versicherungsnehmer vor dem Verlust seines Schadenfreiheitsrabatts. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert er hingegen nicht. Ähnlich wie beim Rabattschutz muss mitunter eine zusätzliche Option abgeschlossen werden. Teilweise wird auch eine kostenlose Form des Rabattretters in Tarifen angeboten. Die meisten Kfz-Versicherungen bieten diese Möglichkeit allerdings erst, wenn der Versicherungsnehmer eine hohe Schadenfreiheitsklasse (z.B. SF25) erreicht hat. In Neuverträgen ist der Rabattretter unüblich.
Kommt es bei einem Versicherungsnehmer mit Rabattretter zu einem selbstverschuldeten Unfall, so erfolgt zwar eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr. Der Rabattretter bewirkt aber, dass die Zurückstufung nur in dem Maße erfolgt, dass der bisherige Versicherungsbeitrag nicht steigt. Ein fiktives Beispiel: Rückstufung von SF 25 (30 %) nur nach SF 22 (30%) und nicht nach SF 16 (20%).
Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) des Versicherers weist die gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Kraftfahrzeuge werden nur mit diesem Nachweis zum Straßenverkehr zugelassen. Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer ab Zulassung des Fahrzeugs vorläufigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) und kann für diesen Zeitraum auch Beitrag beanspruchen.
Darf ein Versicherungsunternehmen meinen Antrag auf Abshluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ablehnen?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Umgekehrt sind Versicherungsgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen (Kontrahierungszwang). Der Versicherer darf aber einen Antrag ablehnen, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers dem Abschluss des Vertrags entgegenstehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Versicherungsunternehmen seinen Tätigkeitsbereich geschäftsplanmäßig auf einen örtlichen Wirkungskreis einschränkt oder wenn es nur bestimmte Personengruppen und Berufskreise laut Geschäftsplan versichern will.
Der Versicherer darf einen Antrag auch ablehnen, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen
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