Mahnungen, Briefe von einem Inkassobüro und schließlich Post vom Amtsgericht: Wer einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhält, sollte unbedingt handeln!
Quelle: Verbraucherzentrale
Das Wichtigste in Kürze:
Gerade bei Rechnungskäufen passiert es schnell, dass eine Rechnung in Vergessenheit gerät. Kommen dann aber Mahnungen und Inkassoforderungen von dem Unternehmen und Sie ignorieren auch diese, kann es passieren, dass Ihnen per Post in einem gelben Umschlag ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Jetzt müssen Sie unbedingt handeln.
Mahnbescheid bekommen, was nun?
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit dem Schreiben vom Gericht umgehen sollen, können Sie sich an den folgenden Schritten orientieren:
Prüfen Sie die Berechtigung der Forderung.
Nur weil Sie einen Mahnbescheid erhalten, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Forderung auch berechtigt ist. Mahnbescheide werden im elektronischen Verfahren beim zuständigen Mahngericht beantragt. Diesen Antrag kann jeder stellen, der behauptet, dass Sie eine Zahlung nicht beglichen haben. Gerichte prüfen nicht, ob die erhobenen Forderungen überhaupt berechtigt sind. Es ist also für die Gerichte gar nicht klar, ob Sie den Antragsteller:innen tatsächlich auch das Geld schulden. Ein Gericht leitet ein Mahnverfahren ein, wenn der Gläubiger (also die Person oder das Unternehmen, das Geld fordert) die Gerichtsgebühren zahlt und die Formalien erfüllt hat.
Schauen Sie deshalb genau nach, ob Sie den Antragsteller:innen vielleicht tatsächlich noch Geld schulden, weil Sie beispielsweise eine Rechnung vergessen haben.
Reagieren Sie unbedingt auf den Mahnbescheid.
Insgesamt widersprechen: Sie sollten immer dann Widerspruch einlegen, wenn Sie sich sicher sind, dass zu Unrecht Geld von Ihnen gefordert wird. Der Gläubiger muss dann im Prozess beweisen, dass er eine berechtigte Forderung gegen Sie hat. Haben Sie angeblich offene Rechnungen bereits bezahlt, können Sie das zum Beispiel mit Kontoauszügen nachweisen.
Teilweise widersprechen: Sie können auch einem Teil der Forderung widersprechen und den Rest der Forderung begleichen. Geben Sie dann im Formular genau an, welchem Teil des Anspruchs Sie widersprechen. Kontrollieren Sie unbedingt die Rubrik Zinsen. Häufig ist zwar die Hauptforderung korrekt, aber die Zinsen sind überhöht. Oder: Die Hauptforderung ist berechtigt, aber es werden unzulässige Inkassokosten erhoben.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach einem Widerspruch erhalten Sie nicht in jedem Fall noch mal eine weitere Benachrichtigung. Sollte die Person, die Geld von Ihnen fordert, allerdings trotz Ihres Widerspruches das Geld weiterhin verlangen, kommt es zu einem Zivilprozess. In diesem müssen die Antragsteller:innen genau begründen, warum die Zahlung berechtigt ist. Sie dagegen sollten stichhaltig darlegen können, weswegen Ihrer Meinung nach der Anspruch nicht besteht.
Die nun wesentlich höheren Kosten des Verfahrens, also Gerichtsgebühren und eventuelle Anwaltskosten trägt am Ende die Person, die im Prozess unterliegt.
Holen Sie vor einem Prozess am besten anwaltlichen Rat ein. Denn einen Zivilprozess können Sie auch aus formellen Gründen verlieren – zum Beispiel wenn Sie eine Frist versäumen.
Wenn Sie die Forderung ignorieren droht der Vollstreckungsbescheid
Sollten Sie nicht auf den Mahnbescheid reagieren, kann als zweiter Brief ein Vollstreckungsbescheid folgen. Dies ist Ihre allerletzte Chance, einen Besuch vom Gerichtsvollzieher zu verhindern. Sie können gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Ein Vordruck dafür liegt dem Bescheid aber nicht bei. Sie müssen den Einspruch selbst schreiben und Ihr Brief muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheids beim Gericht ankommen.
Haben Sie auch diese Zwei-Wochen-Frist verstreichen lassen und sich nicht beim Gericht gemeldet, können Sie sich kaum noch wehren. Auch wenn die Forderungen des Gläubigers völlig überzogen sind, kann dieser mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid das Geld durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Versicherungs- und Finanz Coach Roland Richert hilft Dir bei all deinen Fragen.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics". |
cookielawinfo-checkbox-functional | 11 months | The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional". |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary". |
cookielawinfo-checkbox-others | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance". |
viewed_cookie_policy | 11 months | The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data. |