Was kann ich tun, wenn ich Kredite nicht mehr zurückzahlen kann?

Die Rückzahlungsverpflichtung von Krediten hat in den meisten Fällen nicht den Vorrang, den die Zahlungen von Miete, Energiekosten und anderen existenziellen Verpflichtungen haben. Allerdings kann auch die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung vereinbarter Raten zu teilweise schwerwiegenden Problemen führen. Zu unterscheiden ist dabei vor allem zwischen:

  1. Verbraucher-Immobilienkrediten
  2. Allgemeine Verbraucherkrediten

Dies gilt insbesondere bei Immobilienkrediten, zu denen wir einige Tipps zusammengestellt haben. Bei Immobiliendarlehen kann eine Nichtzahlung der vereinbarten Raten dazu führen, dass die Bank Ihnen sofort kündigt und eine Zwangsvollstreckung einleitet.

Aber auch bei allgemeinen Verbraucherkrediten kann es unangenehme Folgen haben, wenn Raten nicht oder nicht pünktlich gezahlt werden.

Zahlen Sie eine Kreditrate nicht pünktlich, sind Sie regelmäßig in Höhe des ausstehenden Betrages in Verzug. Sie müssen dann damit rechnen, dass Sie eine kostenpflichtige Zahlungserinnerung (Mahnung) erhalten oder sogar ein Inkassobüro eingeschaltet wird und hohe Inkassokosten von Ihnen gefordert werden.

Ist es einmal doch passiert und Sie erhalten Inkasso-Forderungen, prüfen Sie sie genau. Solche Inkassokosten sind, jedenfalls der Höhe nach, oft nicht berechtigt. Eine Ersteinschätzung zu den Inkassokosten können Sie hier vornehmen.

Können Sie mehrere Kreditraten nicht zahlen, kann dies auch zu einer Kündigung des Kredits führen. Die Bank kann den Kreditvertrag dann wegen Ratenrückständen kündigen und die gesamte Restschuld fordern, wenn Sie mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind. Gleichzeitig dazu muss der Ratenrückstand einen prozentualen Mindestbetrag erreichen, abhängig von der Vertragslaufzeit.

Der Darlehensnehmende muss

  • mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise und
  • mit mindestens 10 Prozent (bzw. 5 Prozent bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens

im Verzug sein.

Darüber hinaus muss der Darlehensgebende dem Darlehensnehmenden erfolglos eine 2-wöchige Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben, verbunden mit der Androhung, das gesamte Darlehen fällig zu stellen.

Suchen Sie auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank.
Die Bank ist spätestens bei Androhung der Gesamtfälligstellung auch verpflichtet, ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung anzubieten.

Besteht ein bestimmter Ratenrückstand oder ist der Kredit gekündigt, können Kreditgeber eine – meist schon im Kreditvertrag vereinbarte – Lohnabtretung offen legen und Zahlungen z.B. von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Anders ist dies, wenn Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen einen wirksamen “Lohnabtretungsausschluss” vereinbart haben.

Ist der Kredit gekündigt kann zusätzlich die Restschuld gerichtlich tituliert und mit dem Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil) die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Aber über beide Wege können Kreditgeber maximal den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens erhalten.

Kommen Sie Ihren Kreditverpflichtungen nicht mehr nach, kann dies darüber hinaus zu negativen Eintragungen bei den Wirtschaftsauskunfteien führen (z.B. SCHUFA), was wiederum negative Auswirkungen auf Ihre Bonität haben kann.

Was kann ich tun, wenn ich Kredite nicht mehr zurückzahlen kann?

  • Rücklagen einsetzen
    Besteht nur ein kurzer finanzieller Engpass, ist es eine Möglichkeit, Rücklagen zur Überbrückung einzusetzen. Denn in der Regel sind Guthabenzinsen niedriger als Kredit- oder Darlehenszinsen. Um einschätzen zu können, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, sollten Sie aber zunächst eine ehrliche Aufstellung sowie ein Analyse auf Einsparpotential bei Ihren monatlichen Ausgaben machen.

    Ihre Rücklagen sollten Sie in wirtschaftlich besseren Zeiten dann bald wieder aufstocken.

    Empfehlenswert ist es, in finanziell besseren Zeiten Rücklagen auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto in Höhe von 3 bis 5 Nettomonatseinkommen anzusparen.
     
  • Vorsicht beim Dispo!
    Die Inanspruchnahme des Dispositionskredites (auch “Dispo” genannt) auf dem Girokonto ist höchstens vorübergehend eine Option, um Kreditraten weiterhin bedienen zu können.

    Bedenken Sie dabei immer: Die Dispo-Zinsen sind sehr hoch und das Konto muss wieder ausgeglichen werden. Sie zahlen wahrscheinlich die Raten eines günstigeren Kredits damit, dass Sie sich über den Dispo teuer verschulden. Der Dispo sollte also nur zur Überwindung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
     
  • Raten reduzieren oder aussetzen, Laufzeit neu verhandeln – und Vorsicht bei Umschuldungen!
    Insbesondere bei hohen Kreditraten können Sie versuchen, mit Ihrer Bank zu verhandeln, um eine Ratenreduzierung oder Aussetzung/Stundung einzelner Raten für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren.

    Aber Achtung: Dadurch entstehen in der Regel zusätzliche Kosten, auch wenn Sie gestundete Beträge kurzfristig wieder ausgleichen können. Je länger die Rückzahlung durch solche Änderungen dauert, desto teurer wird der Kredit insgesamt für Sie. Wägen Sie daher gut ab, ob diese Vertragsänderungen Ihnen wirklich über die schwierige Zeit helfen und die Mehrkosten rechtfertigen. Es ergibt keinen Sinn, sich kurzfristig Luft zu verschaffen, wenn klar ist, dass die aufgeschobenen oder neuen Verpflichtungen (auch) nicht dauerhaft eingehalten werden können.
     
  • Kredit nicht umschulden
    Eine Umschuldung des Kredits – also der Abschluss eines neuen Kreditvertrages zur Ablösung des alten Vertrages – ist nur in wenigen Fällen sinnvoll. Trotzdem wird eine solche Lösung teilweise – ggf. mit Abschluss einer neuen, teureren Restschuldversicherung – angeboten. Seien Sie vorsichtig und schließen Sie solche Umschuldungen nur ab, wenn Sie sicher sind, dass die Umschuldung tatsächlich für Sie Sinn ergibt und nicht einfach nur teurer wird. Denn auch die Zusammenfassung von mehreren Raten zu nur einer kann ein Budget überfordern und im Ergebnis neben Mehrkosten nur das Scheitern der Finanzierung zeitlich verzögern.

    Immobiliardarlehen: Ein sogenanntes Immobiliardarlehen ist eine besondere eines Darlehensform zur Baufinanzierung. Hierbei bekommt die Bank als Sicherheit eine Grundschuld für das zu erwerbende Grundstück. Umschuldungen von Immobiliardarlehen sind nicht ohne weiteres möglich. Um Ihr Immobiliardarlehen umzuschulen, sind Sie von der Zustimmung Ihres Darlehensgebers abhängig. Zudem müssen Sie mit Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung oder mit Aufhebungsentsgelten rechnen.
     
  • Termin in einer behördlich anerkannten, gemeinnützigen Schuldnerberatung vereinbaren
    Wenn klar ist, dass es keine realistische Möglichkeit mehr gibt, die Kreditraten zu zahlen, ohne dass andere – existenziell notwendige – Zahlungsposten (wie Miete, Energiekosten und Lebensmittel) nicht mehr bedient werden können, sollten Sie eine anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatung aufsuchen. Diese wird Ihnen helfen, Wege aus der Verschuldung zu finden.

Roland Richert

Versicherungs- und Finanz Coach