KFZ - Versicherung

Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Sie bezahlt, wenn durch das versicherte Fahrzeug andere zu Schaden kommen. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen freiwillig. In der Teilkaskoversicherung sind zum Beispiel Diebstahl, Hagelschäden und Glasbruch versichert. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden.

Eure Fragen zur KFZ-Versicherung

Welche KFZ-Versicherungen gibt es?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Ohne diese kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass derjenige, der durch ein Kfz geschädigt wird, zumindest die Sicherheit haben soll, dass sein Schaden ersetzt wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Fälle auf, bei denen durch ein versichertes Fahrzeug Menschen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen. Sie wehrt außerdem unberechtigte Forderungen ab.

Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es gibt deshalb auch keinen gesetzlich festgelegten Mindestversicherungsumfang. Es werden die Schäden am eigenen Kfz abgesichert. Man unterscheidet dabei die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Üblicherweise versicherte Gefahren in der Teilkaskoversicherung sind: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle sowie mut- und böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).

Der Autoschutzbrief soll Hilfe bei Pannen (zum Beispiel Abschleppkosten, Ersatzteilversand, nicht die Reparaturkosten), Unfall (zum Beispiel Mietwagen-, Übernachtungskosten) oder Krankheiten (Rücktransport von Kranken) leisten.

Die Kfz-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn Insassen des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden.

Die Telematik-Tarife sind ein zusätzlicher Baustein bei der Kfz-Versicherung. Bei diesem Baustein werden die Fahrdaten der Kunden anhand einer Telematik-Box oder App aufgezeichnet und diese erhalten bei umsichtiger Fahrweise Rabatte, zum Beispiel auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Diese Rabatte und deren Höhe sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig.

Wer braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Jeder, der ein Fahrzeug zulassen möchte, muss dafür zuerst eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Laut Gesetz besteht eine Versicherungspflicht für jeden Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort in Deutschland.

Umgekehrt sind Versicherungsgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen darf ein Versicherer einen Antrag ablehnen.

Wo kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?

Eine Kfz-Versicherung können Sie beim Versicherer (zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter wenden.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten?

Die in Deutschland zugelassenen Versicherer bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte an, die sich zum Teil im Leistungsumfang stark unterscheiden.

So gibt es zum Beispiel Kfz-Haftpflichtversicherungen, die lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung vorsehen. Vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Sehr hohe Schäden können entstehen, wenn beispielsweise ein Fahrzeug mit einem vollbesetzten Bus zusammenstößt. Damit Sie auch für solche Extremfälle abgesichert sind, sollten Sie eine angemessen hohe Versicherungssumme für Ihren Vertrag vereinbaren. Denn sonst müssten Sie als Halter oder Fahrer selbst für den Teil des Schadens aufkommen, der über die Mindestversicherungssumme hinausgeht.

Ferner gibt es Produkte, die eine Zusatzdeckung durch eine mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung kombinierte Fahrerschutzversicherung einschließen und damit bei Kfz-Unfällen einen Ausgleich für die vermögensrechtlichen Folgen von Personenschäden vorsehen, wenn eine Haftung Dritter ausscheidet oder die Deckung summenmäßig begrenzt ist.

Versicherungsnehmer sollten individuell den gewünschten Versicherungsbedarf ermitteln und anhand der vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen (Versicherungsbedingungen, Versicherungsschein, Werbematerialien etc.) genau den Leistungsumfang prüfen. Gegebenenfalls sollte man beim Versicherer bzw. mehreren Versicherern gezielt nach bestimmten Produkten fragen.

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Die Tarife bei der Kfz-Versicherung sind in Deutschland nicht einheitlich. Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, müssen Sie beachten, dass verschiedene Tarifmerkmale für die Höhe Ihres Beitrags eine Rolle spielen. Das sind insbesondere Typ- und Regionalklassen sowie unterschiedliche Beitragssätze je nach Schadenfreiheitsrabatt

Auch andere Faktoren wie das Alter des Versicherungsnehmers bzw. Fahrers, die Zahl der jährlich gefahrenen Kilometer und – in der Kaskoversicherung – die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung haben einen Einfluss auf den Beitrag.

Der Beitrag wird von der Versicherung üblicherweise jährlich geprüft und gegebenenfalls neu berechnet und ist unter anderem abhängig von der Schaden- und Kostenentwicklung im jeweiligen Versicherungstarif. Auch die Änderung persönlicher Merkmale hat Einfluss auf den Beitrag. Dazu können Änderungen der Fahrleistung, des Fahrerkreises und des Wohnorts gehören. Die Einstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse wirkt sich ebenfalls auf den Beitrag aus.

Die Prämien für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung (Achtung: nicht für die Kaskoversicherung!) können Sie gegebenenfalls auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Was müssen Sie bei einer Kündigung beachten?

Folgende Kündigungsmöglichkeiten haben Sie als Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung:

Ablaufkündigung: Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen zum Jahresende ab. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Einige Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden inzwischen auch einen unterjährigen Vertragsschluss an, so dass der Vertrag zum Beispiel vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres läuft. In der Regel müssen Sie auch bei unterjährigen Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Kündigung im Schadenfall: Ihre Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen einen Monat nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen, das heißt nach Beendigung des Meinungsaustauschs zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über den Anspruch auf Entschädigung oder seine Grundlagen. Oder aber Ihre Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung seine Leistungspflicht entweder anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
Kündigung bei Beitragserhöhungen: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöhen will, teilt er Ihnen dies spätestens einen Monat, bevor die Erhöhung wirksam wird, mit. Dies ist meistens Ende November eines Jahres. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Benachrichtigung Ihren Vertrag kündigen. Auch wenn der Versicherer Sie später über die geplante Beitragserhöhung informiert, gilt die Monatsfrist.
Verkauf: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, so hat nur der Erwerber eine Kündigungsmöglichkeit. Doch es gilt automatisch als Kündigung, wenn er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers vorlegt.

Der Versicherer kann von Ihnen nur so lange Beiträge verlangen, bis die Kündigung wirksam wird.