Häufige Fragen

Was heißt Neuwertversicherung?

Sie erhalten im Versicherungsfall bei einer solchen Police den Neuwert ersetzt. Das ist der Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten. Allerdings müssen Sie die Versicherungssumme so gewählt haben, dass sie auch den Neuwert des gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann wird der Schaden voll ersetzt.

Haben Sie dagegen eine zu niedrige Versicherung gewählt, bekommen Sie nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Wählen Sie eine Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Sonst laufen Sie Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder in einem Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Sie können die Summe selbst schätzen oder sich an eine Empfehlung der Versicherungswirtschaft halten und eine bestimmte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche wählen. Diese Mindestversicherungssumme beträgt meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Was bedeutet Unterversicherung?

Wenn die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats, besteht Unterversicherung. Kommt es in einem solchen Fall zum Schaden, ersetzt die Versicherung nur einen Teil davon. Auf dem Rest bleiben Sie selbst sitzen.

Ein Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats ist aber doppelt so hoch, nämlich 100.000 Euro. Sie sind damit unterversichert: Die Versicherung steht bei einem Schaden nicht für die volle Summe ein.

Ist dann zum Beispiel nach einem Brand in einem Zimmer ein Schaden von 10.000 Euro eingetreten, so zahlt die Versicherung nur 5000 Euro, weil Sie zur Hälfte unterversichert waren.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Der Beitrag ist abhängig von der Wohnfläche beziehungsweise vom Wert der Einrichtung.

Weil in Großstädten häufiger Schäden auftreten als auf dem Land, kosten die Versicherungen dort meist mehr. Der Beitrag hängt aber auch von der Bauartklasse des Hauses ab.

Um Beiträge zu reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Woran Sie sich bei einem Versicherungsfall halten müssen

Im Versicherungsfall müssen Sie dem Versicherer und der Polizei den Schaden unverzüglich melden. Versicherung und Polizei werden Sie auch danach fragen, welche Dinge abhandengekommen sind.

Verletzen Sie diese Verhaltenspflichten, gefährden Sie den Versicherungsschutz.

Tipps dazu: Sie können Sie in regelmäßigen Abständen mit einer Videokamera oder einem Fotoapparat den gesamten Haushalt dokumentieren. Sie sollten außerdem Quittungen von Neuanschaffungen aufbewahren. Das erleichtert im Versicherungsfall den Schadensnachweis.

Wie kann der Vertrag beendet werden?

Versicherungsverträge können mit einer Frist von (meist) drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Danach kann der Vertrag jährlich – wieder mit Drei-Monatsfrist – gekündigt werden.

Außerdem können Sie im Schadenfall und bei Beitragserhöhung kündigen.

Wenn es gar keinen Grund mehr für eine Hausratversicherung gibt (z.B. weil Sie die Wohnung auflösen), endet der Vertrag. Sagen Sie der Versicherung dann Bescheid.