Der Unterschied zu anderen Formen der Lebens- und Rentenversicherungen ist bei den fondsgebundenen Varianten der, dass das eingezahlte Geld in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds investiert wird. Da der Kunde meist selbst bestimmt, in welche Fonds er investieren will, kann er seine Wahl auch jederzeit ändern. Bei dieser Form der Anlage trägt er aber auch das Risiko allein!

Eine Mindestauszahlung, wie bei der Kapital-Lebensversicherung gibt es in der Regel nicht. Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat, und das ist zunächst ungewiss. Fondspolicen bei ertragsstarken Gesellschaften können vielleicht wieder eine Empfehlung für risikobereitere Anleger werden.

Beachten Sie bei fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherung:

  • Wer einen festen Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, sollte auf Fondspolicen verzichten, da der Kurs nicht immer gleich hoch ist.
  • Vor Vertragsabschluss ist ein Blick auf die so genannte “Nulllinie” ratsam. Dies ist eine Entwicklungskurve der Fondsanteile, bei der eine mögliche Wertsteigerung nicht dazu gerechnet wird. Wer die Nulllinien mehrerer Anbieter vergleicht, erhält einen Anhaltspunkt, wo die Beiträge voraussichtlich besser angelegt sind.
  • Beiträge sollten monatlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise besteht die Gefahr, dass gerade dann gekauft wird, wenn der Fondspreis besonders hoch ist. Auf den Einschluss einer Unfalltod-Zusatzversicherung kann bei der fondsgebundenen Lebensversicherung verzichtet werden. Sie ist überflüssig und zu teuer.
  • Vereinbaren Sie aber den Einschluss der Zusatzversicherung “Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit” oder berücksichtigen Sie den Beitrag bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente.