Minimaler Papierkram, keine Sicherheiten, keine Schufa, nur geringes Einkommen – aber das schnelle Geld ist nur vermeintlich leicht zu haben. Lesen Sie hier mehr von der Verbraucherzentrale.
Das Wichtigste in Kürze:
Ob Sie Wünsche schnell erfüllen, finanzielle Löcher stopfen oder alte Schulden umschichten möchten: Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle, unbürokratische Lösungen – per Inserat oder per Mausklick. Oft kassieren sie aber für Aufträge zur Kreditvermittlung zunächst einen Vorschuss. Antragsunterlagen sollen Sie dann per Post gegen Nachnahme annehmen. Sie entpuppen sich häufig als wertloses Papier, statt Kreditvertrag tauchen plötzlich unsinnige andere Verträge und Abos auf. Beim Hausbesuch sind schnell teure und nutzlose Versicherungen zusätzlich unterschrieben.
Seriös oder nicht? 6 Tipps zur Prüfung von Kreditangeboten
Seien Sie auf der Suche nach Geldquellen bei finanziellem Engpass besonders vorsichtig. Beim Seriositäts-Check helfen die folgenden Tipps:
Falle 1: Werden Sie misstrauisch bei Kreditangeboten mit Soforthilfe und „ohne Schufa“
Vorsicht, wenn Angebote schnelle Soforthilfe versprechen. Kreditvermittler:innen vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Sicher ist, dass die Kreditvermittler:innen den Kredit durch ihre Tätigkeit verteuern ‑ falls er überhaupt gewährt wird.
Darüber ob ein Kredit gewährt wird entscheiden allein die Geldinstitute. Das gilt auch, wenn keine Sicherheiten gebraucht werden, die Schufa-Einträge angeblich ohne Bedeutung sind und geringe oder fehlende Einkünfte kein Problem darstellen. Die Erfahrung hat gezeigt: Seriöse Kredite werden praktisch nie ohne entsprechende Bonität vergeben.
Falle 2: Überprüfen Sie die Namen und Internetseiten der Kreditvermittler:innen
Selbst wenn Vermittler:innen Vertrauen erweckende Namen tragen, auf Mitgliedschaften in Verbänden hinweisen oder ihre Internetseiten seriös wirken, sollten Sie ihnen nicht blind vertrauen.
Auch wenn die Kreditvermittler:innen auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung verweisen, ist dies kein besonderes Merkmal von Seriösität. Die behördliche “Zulassung” – das Gesetz spricht von Erlaubnis – ist im Wesentlichen eine Formsache und sagt nichts über die Angebote von Darlehensvermittler:innen aus.
Falle 3: Nehmen Sie keine Unterlagen per Nachnahme an
Verbreitet ist auch die Praxis, vermeintliche Vertragsunterlagen per Nachnahme zu versenden. So wird die Vermittlergebühr sofort kassiert. Allerdings trägt der Postbote dabei häufig nur einen Stapel wertloses Papier ins Haus, zum Beispiel Antragsunterlagen für eine angeblich genehmigte Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war und zu keiner Kreditauszahlung führt. Das Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag unter Dach und Fach ist.
Falle 4: Zusätzliche Prepaid-Kreditkarten führen meist zu weiteren Kosten
Eine weitere “Masche” unseriöser Kreditvermittlerinnen ist es, den vermeintlichen Antrag auf Kreditvermittlung mit einem Antrag auf Vermittlung einer Prepaid-Kreditkarte zu kombinieren. Dies ist eine Kreditkarte, auf der Sie erst einen Betrag einzahlen müssen, um ihn dann ausgeben zu können. Einige Vertragskonstruktionen sind dabei so gestaltet, dass Sie nur dann einen Antrag auf Kreditvermittlung stellen können, wenn Sie auch eine Prepaid-Karte bestellen. Regelmäßig kommt in diesen Fällen kein Kreditvertrag zustande. Sie bekommen aber per Nachnahmegebühr eine Prepaid-Kreditkarte zugeschickt. Später wird dafür auch eine “Jahresgebühr” erhoben. Sie haben also im Ergebnis keinen Kredit bekommen, wohl aber eine ‒ meist überteuerte ‒ Prepaid-Kreditkarte, die Sie eigentlich gar nicht haben wollten.
Falle 5: Machen Sie keine Vorauszahlungen
Grundsätzlich sollten Sie Offerten meiden, bei denen Sie etwas zahlen sollen, bevor Sie ein Darlehen bekommen. Kreditvermittler:innen haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart sein und zusätzlich auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden.
Unseriöse Darlehensvermittler:innen versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen. Diese sind zwar im Prinzip in engen Grenzen zulässig, müssen aber nur gezahlt werden, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden, nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren. In der Praxis werden jedoch regelmäßig unzulässige Beträge – wie etwa pauschale Summen – gefordert. Aber auch manch konkrete Einzelposition ist nicht erlaubt, wie z.B. die Arbeitsstunden oder Reisekosten eines Außendienstmitarbeiters, der Sie zu Hause aufsucht – genauso wie teure Hotlines oder Eilbearbeitungsgebühren.
Falle 6: Schließen Sie keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen ab
Darlehensvermittler:innen kündigen sich gern zum Besuch an. Meist haben sie Versicherungen, Verträge über vermögenswirksame Leistungen oder dubiose Geldanlagen im Gepäck. Mit dem Hinweis, dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur Unterschrift. Die Folge: Ihre Schulden wachsen. Denn Sie haben jetzt auch noch einen teuren Vertrag am Hals und obendrein keinerlei Gewissheit, dass das Darlehen gewährt wird. Solche Verträge stellen weder eine zusätzliche Sicherheit für das Darlehen dar, noch erhöhen sie die Chance auf Kreditauszahlung. Sie sind wertlos, solange dort noch keine nennenswerten Gelder eingezahlt wurden. Außerdem ist jedem seriösen Kreditgeber klar, dass eine zusätzliche Belastung des monatlichen Budgets die Abzahlung von Kreditraten eher gefährdet als sichert.
In den sozialen Medien finden sich derzeit viele Angebote für Kredite, die unkompliziert und leicht abgewickelt werden können. Seien Sie vorsichtig, wenn das Angebot zu gut, um wahrs zu sein scheint. Auf den Webseiten der Anbieter können Sie außerdem auf Folgendes achten:
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