Ein Rechtsstreit geht schnell ins Geld

Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Aber: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Prüfen Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert Ihnen den Zugang zum Recht, macht manch einen Prozess finanziell erst möglich. Sie übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Aber: Einige wichtige Risiken versichern die Anbieter nicht oder nur unzureichend. Ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie deshalb genau prüfen.
  • Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten.
  • Und: Greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz. Mit einzelnen Rechtsschutzpakten wie “Privat”, “Beruf”, “Verkehr” sowie “Eigentum und Miete” lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht zusammenstellen.

Für wen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann

Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht vor allen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Es besteht beispielsweise in der Regel kein – oder nur sehr eingeschränkter – Rechtsschutz:

  • im Fall einer Scheidung,
  • bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen,
  • beim Streit im Zusammenhang mit dem Hausbau, beim Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks und der Baufinanzierung,
  • für spekulative Kapitalanlagen und Spiel- und Wettverträge,
  • bei Streitigkeiten rund um Geldanlagen, wenn Sie als Anleger falsch beraten wurden (diese sind zumeist in den neueren Verträgen ausgeschlossen),
  • wenn Sie Schadenersatzansprüche anderer abwehren wollen.


Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu überlegen, ob sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen, beispielsweise wenn Sie:

  • sich für rechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber für den Fall absichern wollen, dass dieser ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, eine Abmahnung erteilt oder eine Kündigung androht,
  • als Halter, Mieter oder Fahrer eines Fahrzeugs regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen, beispielsweise als Berufspendler,
  • Streitigkeiten um Versicherungsleistungen aus der Kranken- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung befürchten (dann kann die Rechtsschutzversicherung so wichtig werden wie die Kranken-/Berufsunfähigkeitsversicherung selbst),
  • Streit mit Ihrem Vermieter wegen Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen nicht ausschließen können.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt. Übernommen werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei Abschluss eines Vertrages mindestens 300.000 Euro vereinbaren.

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit

Das bedeutet, dass auch Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, versichert sind. Voraussetzung bei den meisten Versicherern ist, dass der Vertrag mit dem betreffenden Risiko bereits seit mindestens 5 Jahren besteht. Relevant kann diese Klausel beispielsweise für Personen sein, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben: so kann es passieren, dass Leistungen wegen nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen abgelehnt werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist der Rechtsschutzversicherer mit der Klausel “Vorvertraglichkeit” verpflichtet zur Übernahme der Kosten, obwohl die Ursache für den Rechtsstreit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt.

Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht

Viele Rechtsschutzversicherer zahlen im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht erst, wenn der Rechtsstreit vor Gericht geht. Wichtig ist, dass die Anwaltskosten für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren übernommen werden. So lässt sich der Rechtsstreit vor Gericht dadurch vermeiden, dass mit Hilfe eines Rechtsanwaltes das davor geschaltete Steuer-Einspruchsverfahren erfolgreich ist und das Finanzamt den Steuerbescheid abändert.

Daran erkennen Sie eine gute Rechtsschutzversicherung

  • Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass die vom Ihrem Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unverbindlich veröffentlichten “Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung” (ARB 2012). Lassen Sie sich das vom Versicherer schriftlich bestätigen.
  • Die Versicherer übernehmen die Kosten des Rechtsstreits bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Summe sollte mindestens 300.000 Euro betragen.
  • Achten Sie darauf, dass das Widerspruchsverfahren vereinbart ist, um den Rechtsstreit vor Gericht im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht zu vermeiden.
  • Die Klausel “Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit” sollte vereinbart sein.
  • Anspruch auf Leistungen haben Sie erst nach Ablauf der Wartezeiten. Vorteilhaft ist es, wenn entweder keine oder kurze Wartezeiten bestehen.
  • Der Versicherer kann wegen mangelnder Erfolgsaussichten die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen. Achten Sie darauf, dass der Stichentscheid Vertragsbestandteil ist.
  • Unterstützung bei Ihrer Entscheidung erhalten Sie auch vor Ort bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Die Wartezeiten

Die Wartezeiten sind nicht einheitlich geregelt. Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Manche Versicherer bestehen auf einer Wartezeit von sechs Monaten. Grundsätzlich gilt: Die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

Stichentscheid vereinbaren

Ist der Versicherer der Meinung, dass der Rechtsstreit keinen Erfolg verspricht, kann er die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnen. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Sie können entweder ihren Anwalt beauftragen, eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abzugeben. Darauf erfolgt der sogenannte Stichentscheid, der für beide Parteien bindend ist. Die Kosten trägt der Versicherer. Oder es gibt ein Schiedsgutachterverfahren. Dabei wird ein Anwalt durch den Versicherer beauftragt. Die Entscheidung des Schiedsgutachters bindet nur den Versicherer.

Der Stichentscheid ist für Sie die bessere Alternative, da der Versicherer die Kosten übernehmen muss, unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt. Von Vorteil ist auch, dass Ihr eigener Anwalt Ihren Fall besonders gut beurteilen kann. Achten Sie bei Abschluss eines Versicherungsvertrages darauf, dass der Stichentscheid vereinbart ist.