Staatliche Förderung für Sie: Riester-Zulage und Steuervorteil

Wie gut werde ich später einmal leben? Reicht meine Rente aus? Das fragen sich immer mehr junge Menschen. Angst vor Armut im Alter muss aber nicht sein. Sie können aktiv etwas für Ihre Altersvorsorge tun – zum Beispiel mit einem Riester-Vertrag. Sie sparen monatlich und der Staat belohnt Sie dafür mit Riester-Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.

Riestern heißt, Sie sparen jährlich einen frei wählbaren Betrag und zahlen diesen aufs Jahr verteilt in der Regel monatlich in die staatlich geförderte Altersvorsorge ein. Der Staat honoriert Ihr Engagement, eigenes Kapital für Ihren Lebensabend anzusparen, mit einer Förderung.

Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es außerdem den einmaligen Berufseinsteigerbonus auf Ihren Riester-Vertrag.

Riester-Zulagen

Bei der Riester-Zulage unterscheidet man zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage.

Grundzulage: Für jedes Beitragsjahr erhalten Sie eine Zulage vom Staat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen bestimmten Betrag, den Mindesteigenbeitrag, auf Ihr Riester-Konto eingezahlt haben. Dann bekommen Sie die Grundzulage als maximale Förderung dazu. Diese beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro jährlich.

Kinderzulage: Wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie ebenfalls eine staatliche Förderung. Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro Riester-Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bekommen Sie pro Kind 300 Euro pro Jahr.  
 
Bei Elternpaaren, die miteinander verheiratet sind und nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Auf Antrag der Mutter und des Vaters kann die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält. Auch hier gilt: Stellen beide Eltern einen Antrag, kann die Zahlung der Kinderzulage an die*den Partner*in weitergegeben werden.

Berufseinsteigerbonus: Ihre Berufskarriere startet gerade? Dann lohnt sich der Abschluss eines Riester-Vertrages besonders. Bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein. Ein weiterer Vorteil: Je früher Sie beginnen, auf Ihr Riester-Konto zu sparen, desto mehr zusätzliche Riester-Rente bekommen Sie später im Alter.

Neben der Riester-Zulage profitieren Sie auch von steuerlichen Vergünstigungen, denn Sie können die Zahlungen auf Ihr Riester-Konto in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies lohnt sich vor allem für Riester-Sparer*innen, die etwas mehr verdienen oder keine Kinder haben.

Wie hoch Ihr Riester-Steuervorteil ausfällt, ist von Ihrem Einkommensteuersatz abhängig. Dabei werden die möglichen Zulagen miteingerechnet. Die Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Weitere Auskunft dazu gibt Ihnen Ihr Finanzamt sowie die Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.