Viele Tarife übernehmen auch die Kosten für Zahnbehandlungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil bezahlt. So zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung nur für einen erhaltungswürdigen Zahn. Sind die Bedingungen dafür nicht erfüllt, müssen gesetzlich Versicherte die gesamten Kosten selbst tragen. Auch Kunststoff-Füllungen übernimmt die Kasse nur für Vorderzähne im sichtbaren Bereich, eine Fissurenversiegelung in der Regel nur für die hinteren Backenzähne bei Kindern.
Ein Zahnersatz mit einem Implantat ist eine kostenintensive Maßnahme, die schnell bis zu 4.000 € kosten kann. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur mit einem Festzuschuss von ca. 420 €.
Die Professionelle Zahnreinigung oder Professionelle medizinische Zahnreinigung ist ein Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe, zumeist der Individualprophylaxe.
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, dass eine private Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen zahlt. Denn bei etwa jedem zweiten Jugendlichen wird eine kostspielige Korrektur der Zähne notwendig. Auch bei Erwachsenen kann der Gang zum Kieferorthopäden notwendig sein, um eine vorhandene Fehlstellung zu korrigieren. Gute Zahnzusatzversicherungen leisten eine Erstattung von bis zu 100 Prozent der Kosten. Meist werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren bezahlt und hängen davon ab, welche kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) vorliegt. Allerdings darf eine Fehlstellung nicht bereits vor Abschluss des Vertrags diagnostiziert worden sein, damit die Versicherung die Kosten erstattet.
In der Regel müssen Versicherte ab dem Versicherungsbeginn etwa drei bis acht Monate warten, bis sie Leistungen ihrer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen können.
Allerdings gibt es auch Tarife ohne Wartezeit, die sofort ab Versicherungsbeginn leisten. Auch solche Tarife haben meist Zahnstaffeln – die Höhe der Erstattungen ist dann in den ersten Jahren deutlich begrenzt. Ausgeschlossen sind aber in jedem Fall Behandlungen, die schon vor Abschluss der Versicherung begonnen oder von einem Zahnarzt empfohlen wurden.
Nach einem Unfall leistet eine Zahnzusatzversicherung hingegen sofort. Für notwendige Behandlungen gelten die Wartezeiten in diesem Fall nicht. Auch für eine professionelle Zahnreinigung gilt meist keine Wartezeit. Versicherte können den jährlichen Höchstbetrag für Zahnprophylaxe in der Regel sofort ausschöpfen.
Zahnzusatztarife mit guten Leistungen sind für einen 30-Jährigen bereits ab 10 Euro monatlich zu haben. Günstige Tarife mit einem geringeren Leistungsumfang kosten sogar nur ab acht Euro monatlich.
Dr. Colman
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