Schadenfrei­heits­klassen: So funk­tioniert der Rabatt in der Kfz-Versicherung

Wer von seinem Kfz-Versicherer einen Schaden in der Kfz-Haft­pflicht oder Voll­kasko regulieren lässt, fällt im Jahr darauf in eine schlechtere SF-Klasse.

Mitt­lerweile geht die Rabatt­staffel bei den meisten Auto­versicherern bis SF 50, teils sogar bis SF 60. Was Sie zum System der Schadenfrei­heits­klassen wissen müssen.

Schadenfrei­heits­rabatt: Belohnung für unfall­freies Fahren

Jedes Jahr ein biss­chen mehr Rabatt – darüber freut sich, wer im vergangenen Jahr unfall­frei geblieben ist. Als Belohnung kommen die Versicherten am Jahres­ende meist in eine güns­tigere Schadenfrei­heits­klasse. Dann fällt die Rechnung nied­riger aus. Je länger man unfall­frei fährt, desto höher ist die Schadenfrei­heits­klasse (SF-Klasse). Jeder Klasse ist ein Prozent­satz zuge­ordnet. Das ist der Anteil der Grund­prämie, den Versicherte tatsäch­lich zahlen. Das sind je nach System in der Kfz-Haft­pflicht häufig 16 bis 120 Prozent.

Keine Schadenfrei­heits­klassen in der Teilkasko

Das gilt aber nur für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung sowie für die Voll­kasko. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, da sie in erster Linie für Schäden einsteht, auf die die individuelle Fahr­weise keinerlei Einfluss hat, beispiels­weise Sturm, Hagel, Feuer, Glasbruch, Diebstahl.

Beispiel: Nach 23 unfall­freien Jahren werden Versicherte in der Kfz-Haft­pflicht im Regelfall in die SF 23 einge­stuft. Das entspricht einem Beitrags­satz von zum Beispiel 27 Prozent. Dann ist nur etwa ein Viertel der Grund­prämie fällig. Führer­scheinneulinge hingegen, die zum ersten Mal ein Auto anmelden, kommen meist in die SF-Klasse 0 mit oft 100 Prozent – unter bestimmten Voraus­setzungen auch in eine güns­tigere SF-Klasse.

Unser Rat

Neuvertrag.
Wer die Versi­cherung wechselt, wird meist in dieselbe Schadenfrei­heits­klasse einge­stuft wie beim bisherigen Anbieter. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, welche Prozentsätze zu welcher SF-Klasse gehören. Das hand­haben die Versicherer unterschiedlich.
Günstig.
Entscheidend sind letzt­lich weniger die Prozentsätze, sondern das Ergebnis: die Jahres­prämie. Bei einem güns­tigen Tarif kann sie trotz eines höheren Prozent­satzes nied­riger sein als anderswo.

Teure Rück­stufung nach Unfall

Umge­kehrt gilt: Wer einen Unfall verursacht, wird in eine schlechtere SF-Klasse zurück­gestuft – meist nicht nur eine Stufe, sondern gleich mehrere. Man braucht dann einige Jahre, um wieder die alte SF-Klasse zu erreichen. Auch die Rück­stufungs­praxis hand­haben die Versicherer unterschiedlich. Bei einigen gibt es sogar inner­halb ihrer Tarif­struktur Unterschiede: In teuren Tarifen ist die Rück­stufung manchmal nicht so drastisch wie in preisgüns­tigen.

Andere Rabatt­staffel bei Altverträgen

Welche SF-Klassen und welche Prozent­sätze gelten, kann jeder Versicherer für sich selber fest­legen. Inzwischen gehen viele Auto­versicherer dazu über, ihre Rabatt­staffel zu verlängern. Zuvor war meist nach 35 unfall­freien Jahren Schluss, also mit SF 35. In vielen Tarifen waren dann nur noch 20 Prozent des Grund­beitrags fällig – ein erheblicher Rabatt also. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser einge­stuft.

Längere Staffel nicht immer güns­tiger

Nun gehen einige Gesell­schaften weiter bis SF 50, Verti sogar SF 60. Das kann vor allem älteren Kunden eine Ersparnis bringen – muss aber nicht: Es gibt durch­aus Versicherer, bei denen Kunden in SF 35 einen güns­tigeren Preis bekommen als anderswo in SF 50.

Tipp: Zur güns­tigsten Police führt nur ein individueller Preis­vergleich, wie ihn unser Kfz-Versicherungsvergleich bietet.

Rabattretter und Rabatt­schutz

Wer schon lange bei derselben Versicherung ist, sollte vor einem Wechsel auf den Rabattretter achten. In manchen alten Verträgen gibt es diese Klausel noch. Sie bedeutet: Wer in der güns­tigsten SF-Stufe ist und einen Unfall baut, wird zwar in eine ungüns­tigere SF-Klasse zurück­gestuft, behält aber den bisherigen Beitrags­satz, zahlt also nicht mehr als zuvor. Diese Zusatz­leistung ist kostenlos. In neuen Verträgen gibt es sie kaum noch. Nach einem Unfall folgt die Rück­stufung in eine ungüns­tigere SF-Klasse – und dann eine höhere Rechnung. Als Ersatz für den fehlenden Rabattretter bieten die meisten Versicherer zwar einen Rabatt­schutz. Aber der ist in der Regel nicht gratis wie der Rabattretter, sondern kostet Aufpreis.

Auto abge­meldet – Schadenfrei­heits­klasse bleibt

Hat jemand vorüber­gehend kein Auto angemeldet, geht der einmal erreichte SF-Rabatt nicht sofort verloren. Bei den meisten Versicherern bleibt er dann sieben Jahre erhalten, bei anderen sogar zehn Jahre. Auch bei einem Wechsel des Versicherers können Versicherte die SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Dauert es länger als sieben beziehungs­weise zehn Jahre, bis die Betreffenden wieder ein Fahr­zeug versichern, werden sie meist wieder in die SF-Klasse 1/2 einge­stuft.

SF-Klasse auf Partner, Kinder, Enkel über­tragen

Wenn die Familie zwei Autos hat. Eine einmal erreichte güns­tige SF-Klasse ist bares Geld wert. Wer das Auto­fahren aufgibt, kann die güns­tige Klasse inner­halb der Familie auf Angehörige über­tragen, zum Beispiel auf Ehemann, Ehefrau oder Kinder. Dafür halten die Versicherer spezielle Formulare bereit, oft auch auf ihren Internet­seiten. Eine Familie mit zwei Autos kann auch den Rabatt von einem Pkw auf den anderen über­tragen.

Wenn Oma den Führer­schein abgibt. Häufig sind es Groß­eltern, die sich entscheiden, endgültig das Auto­fahren aufzugeben und ihre SF-Klasse auf die Enkel zu über­tragen. Das ist in der Regel problemlos möglich. Eine gemein­same Nutzung des Pkw muss aber üblicher­weise nachgewiesen werden. Die Empfänger können außerdem nur so viele SF-Rabatt­jahre bekommen, wie sie bereits den Führer­schein haben. Wenn Oma ihre SF 35 – also 35 unfall­freie Jahre – ihrer Enkelin geben will, die erst seit fünf Jahren Auto fährt, kann die Enkelin nur fünf SF-Klassen bekommen. Mit der Über­tragung ist die Groß­mutter ihren kompletten SF-Rabatt los. Der Rest verfällt endgültig.

Auch bei Dienst­wagen möglich

Auch Angestellte mit Dienst­wagen können den damit gewonnen SF-Rabatt später bei Abgabe des Pkw auf sich über­tragen. Dafür muss allerdings die Firma zustimmen. Es empfiehlt sich, dies schon vor Über­nahme des Dienst­wagens zu klären.

 

 

Kostenlose Kundenmagazine

für Versicherungsmakler, Vermittler und Vertriebe