Wer von seinem Kfz-Versicherer einen Schaden in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko regulieren lässt, fällt im Jahr darauf in eine schlechtere SF-Klasse.
Mittlerweile geht die Rabattstaffel bei den meisten Autoversicherern bis SF 50, teils sogar bis SF 60. Was Sie zum System der Schadenfreiheitsklassen wissen müssen.
Schadenfreiheitsrabatt: Belohnung für unfallfreies Fahren
Jedes Jahr ein bisschen mehr Rabatt – darüber freut sich, wer im vergangenen Jahr unfallfrei geblieben ist. Als Belohnung kommen die Versicherten am Jahresende meist in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Dann fällt die Rechnung niedriger aus. Je länger man unfallfrei fährt, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Jeder Klasse ist ein Prozentsatz zugeordnet. Das ist der Anteil der Grundprämie, den Versicherte tatsächlich zahlen. Das sind je nach System in der Kfz-Haftpflicht häufig 16 bis 120 Prozent.
Keine Schadenfreiheitsklassen in der Teilkasko
Das gilt aber nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie für die Vollkasko. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, da sie in erster Linie für Schäden einsteht, auf die die individuelle Fahrweise keinerlei Einfluss hat, beispielsweise Sturm, Hagel, Feuer, Glasbruch, Diebstahl.
Beispiel: Nach 23 unfallfreien Jahren werden Versicherte in der Kfz-Haftpflicht im Regelfall in die SF 23 eingestuft. Das entspricht einem Beitragssatz von zum Beispiel 27 Prozent. Dann ist nur etwa ein Viertel der Grundprämie fällig. Führerscheinneulinge hingegen, die zum ersten Mal ein Auto anmelden, kommen meist in die SF-Klasse 0 mit oft 100 Prozent – unter bestimmten Voraussetzungen auch in eine günstigere SF-Klasse.
Unser Rat
- Neuvertrag.
- Wer die Versicherung wechselt, wird meist in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wie beim bisherigen Anbieter. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, welche Prozentsätze zu welcher SF-Klasse gehören. Das handhaben die Versicherer unterschiedlich.
- Günstig.
- Entscheidend sind letztlich weniger die Prozentsätze, sondern das Ergebnis: die Jahresprämie. Bei einem günstigen Tarif kann sie trotz eines höheren Prozentsatzes niedriger sein als anderswo.
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Teure Rückstufung nach Unfall
Umgekehrt gilt: Wer einen Unfall verursacht, wird in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft – meist nicht nur eine Stufe, sondern gleich mehrere. Man braucht dann einige Jahre, um wieder die alte SF-Klasse zu erreichen. Auch die Rückstufungspraxis handhaben die Versicherer unterschiedlich. Bei einigen gibt es sogar innerhalb ihrer Tarifstruktur Unterschiede: In teuren Tarifen ist die Rückstufung manchmal nicht so drastisch wie in preisgünstigen.
Andere Rabattstaffel bei Altverträgen
Welche SF-Klassen und welche Prozentsätze gelten, kann jeder Versicherer für sich selber festlegen. Inzwischen gehen viele Autoversicherer dazu über, ihre Rabattstaffel zu verlängern. Zuvor war meist nach 35 unfallfreien Jahren Schluss, also mit SF 35. In vielen Tarifen waren dann nur noch 20 Prozent des Grundbeitrags fällig – ein erheblicher Rabatt also. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser eingestuft.
Längere Staffel nicht immer günstiger
Nun gehen einige Gesellschaften weiter bis SF 50, Verti sogar SF 60. Das kann vor allem älteren Kunden eine Ersparnis bringen – muss aber nicht: Es gibt durchaus Versicherer, bei denen Kunden in SF 35 einen günstigeren Preis bekommen als anderswo in SF 50.
Tipp: Zur günstigsten Police führt nur ein individueller Preisvergleich, wie ihn unser Kfz-Versicherungsvergleich bietet.
Rabattretter und Rabattschutz
Wer schon lange bei derselben Versicherung ist, sollte vor einem Wechsel auf den Rabattretter achten. In manchen alten Verträgen gibt es diese Klausel noch. Sie bedeutet: Wer in der günstigsten SF-Stufe ist und einen Unfall baut, wird zwar in eine ungünstigere SF-Klasse zurückgestuft, behält aber den bisherigen Beitragssatz, zahlt also nicht mehr als zuvor. Diese Zusatzleistung ist kostenlos. In neuen Verträgen gibt es sie kaum noch. Nach einem Unfall folgt die Rückstufung in eine ungünstigere SF-Klasse – und dann eine höhere Rechnung. Als Ersatz für den fehlenden Rabattretter bieten die meisten Versicherer zwar einen Rabattschutz. Aber der ist in der Regel nicht gratis wie der Rabattretter, sondern kostet Aufpreis.
Auto abgemeldet – Schadenfreiheitsklasse bleibt
Hat jemand vorübergehend kein Auto angemeldet, geht der einmal erreichte SF-Rabatt nicht sofort verloren. Bei den meisten Versicherern bleibt er dann sieben Jahre erhalten, bei anderen sogar zehn Jahre. Auch bei einem Wechsel des Versicherers können Versicherte die SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Dauert es länger als sieben beziehungsweise zehn Jahre, bis die Betreffenden wieder ein Fahrzeug versichern, werden sie meist wieder in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.
SF-Klasse auf Partner, Kinder, Enkel übertragen
Wenn die Familie zwei Autos hat. Eine einmal erreichte günstige SF-Klasse ist bares Geld wert. Wer das Autofahren aufgibt, kann die günstige Klasse innerhalb der Familie auf Angehörige übertragen, zum Beispiel auf Ehemann, Ehefrau oder Kinder. Dafür halten die Versicherer spezielle Formulare bereit, oft auch auf ihren Internetseiten. Eine Familie mit zwei Autos kann auch den Rabatt von einem Pkw auf den anderen übertragen.
Wenn Oma den Führerschein abgibt. Häufig sind es Großeltern, die sich entscheiden, endgültig das Autofahren aufzugeben und ihre SF-Klasse auf die Enkel zu übertragen. Das ist in der Regel problemlos möglich. Eine gemeinsame Nutzung des Pkw muss aber üblicherweise nachgewiesen werden. Die Empfänger können außerdem nur so viele SF-Rabattjahre bekommen, wie sie bereits den Führerschein haben. Wenn Oma ihre SF 35 – also 35 unfallfreie Jahre – ihrer Enkelin geben will, die erst seit fünf Jahren Auto fährt, kann die Enkelin nur fünf SF-Klassen bekommen. Mit der Übertragung ist die Großmutter ihren kompletten SF-Rabatt los. Der Rest verfällt endgültig.
Auch bei Dienstwagen möglich
Auch Angestellte mit Dienstwagen können den damit gewonnen SF-Rabatt später bei Abgabe des Pkw auf sich übertragen. Dafür muss allerdings die Firma zustimmen. Es empfiehlt sich, dies schon vor Übernahme des Dienstwagens zu klären.