Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer ein Muss. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an dem Gebäude.
Welche Gefahren sind versichert?
Die Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren
Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.
Es besteht auch Versicherungsschutz für den Anprall und Absturz von Flugzeugen, seiner Teile oder Ladung. Zusätzlich kann die Entschädigung für Fahrzeuganprall durch Straßen- und Schienenfahrzeuge versichert werden.
Bei Leitungswasserschäden muss der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sein. Diese Formulierung meint Rohre, Schläuche und ans Leitungswasser angeschlossene Systeme. Beispiele sind:
Versichert sind auch Rohrbrüche durch Frost innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie Frostschäden an Installationen (zum Beispiel Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörper).
Zusätzlich können auch Bruchschäden an innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert werden.
Unter die versicherte Sturmgefahr fallen Schäden, die ab Windstärke 8 verursacht werden. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Sie Fenster und Türen des Gebäudes offen gelassen haben. Von vielen Gebäudeversicherungen werden außerdem Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt.
Welche Kosten sind versichert?
Versichert sind die Folgen eines der oben genannten Ereignisse. Achtung: Für einen versicherten Schaden wird im Vertrag meist ein Höchstbetrag vereinbart – sind die Schäden am Gebäude höher, bleiben Sie dann auf einem Teil der Kosten sitzen.
Mit versicherten Folgen sind unter anderem gemeint:
Vermieten Sie Teile Ihres Gebäudes, sind auch hier Ausfälle versichert, wenn vermietete Räume oder Wohnungen infolge eines Versicherungsfalles vorübergehend unbenutzbar werden oder nicht normal genutzt werden können und Mieter deshalb die Zahlung der Miete verweigern. Der Mietausfall ist zeitlich begrenzt, in der Regel wird der Mietausfall nur für zwölf Monate ersetzt.
Als Zusatz zur Gebäudeversicherung sollten Sie einen Schutz gegen Elementarschäden vereinbaren. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Ganz besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle im Rahmen dieses Bausteins mitversichert werden. Dieses Risiko besteht für jedes Gebäude und daher sollten Elementarschäden in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten sein.
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