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FAQ - Hausratversicherung
Wer sie braucht, was versichert ist, wichtige Extras
Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden. Sie zahlt bei Einbruch, Brand sowie bei Schäden durch Leitungswasser oder Hagel. Wer braucht diese Versicherung? Welche Preisunterschiede gibt es? Bei welchen Policen sind auch Fahrräder mitversichert?
Für wen eine Hausratversicherung sinnvoll ist
Wenn der Neuwert Ihres Hausrats so hoch ist, dass Sie bei Verlust nicht alles neu kaufen können. Vielen Menschen ist nicht klar, wie viel Geld in ihrem Hausrat steckt. Über die Jahre können sich erhebliche Werte ansammeln. Müsste man all diese Dinge neu kaufen, wären viele Haushalte finanziell überfordert. Verzichtbar ist die Versicherung am ehesten für junge Leute, die keine teuren Sachen haben. Die Versicherung ersetzt den beschädigten oder zerstörten Hausrat zum Neuwert, maximal aber die vereinbarte Versicherungssumme. Das bedeutet, dass der Kunde die Summe erhält, die er braucht, um Möbel, Geräte und anderen Hausrat in gleicher Qualität neu zu kaufen – zum aktuellen Marktpreis inklusive technischer Neuerungen. Wenn Diebe zum Beispiel das drei Jahre alte Notebook eingesteckt haben und das gleiche Gerät im Elektronikhandel nicht mehr zu bekommen ist, sondern wegen des technischen Fortschritts nur bessere, wird dem Kunden der Preis dafür erstattet. Bei der Auswahl der richtigen Versicherung hilft unser individueller Vergleich Hausratversicherung.
Versichert sind Schäden durch
– Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
– Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus,
– Leitungswasser,
– Sturm und Hagel.
Im Prinzip alle beweglichen Gegenstände im Haushalt – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Das sind im Wesentlichen:
– Möbel, Bilder, Gardinen, Vorhänge, Teppiche, Tapeten, Bücher,
– Elektrogeräte wie Fernseher, Stereoanlage, Computer, Fotoapparate, Küchengeräte,
– Kleidung, Schuhe, Wäsche, Uhren,
– Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, ebenso Kunstwerke oder Antiquitäten.
Hinzu kommen Sportgeräte, Nahrungsmittel, auch Autozubehör, das im Haus liegt, und sogar Haustiere wie Fische, Katzen, Vögel. Letztere aber nur zu dem Preis, den sie bei Neuanschaffung kosten würden. Den ideellen Wert kann die Versicherung nicht ersetzen.
Wertsachen sind neben Perlen, Edelsteinen und Edelmetallen auch Briefmarken, Münzen und Medaillen. Handgeknüpfte Teppiche, Pelze und Kunstobjekte wie Gemälde oder Plastiken fallen ebenfalls darunter. Gleiches gilt für Antiquitäten ab einem Alter von 100 Jahren. Ausnahme: Antike Möbel sind keine Wertgegenstände, sondern normaler Hausrat. Den Verlust von Wertsachen ersetzen Versicherer oft nur bis zu einer bestimmten Grenze, meist 20 Prozent der Versicherungssumme, bei 80 000 Euro Versicherungssumme also maximal 16 000 Euro. Für einzelne Wertsachen gelten zusätzlich zu dieser allgemeinen Grenze „besondere Entschädigungsgrenzen“. Gängige Höchstbeträge dafür sind:
– 1 000 Euro für Bargeld,
– 2 500 Euro für Wertpapiere und Sparbücher,
– 20 000 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie alle Gegenstände aus Gold oder Platin.
Für Kunden mit teuren Wertsachen ist die allgemeine Entschädigungsgrenze zu knapp. Dann ist es sinnvoll, sie zu erhöhen. Das ist meist gegen Aufpreis möglich.
In der Regel nicht. Haushaltsübliche Lampen, Leuchten, Fernseher, Rekorder, Beamer, Stereoanlagen, Computer, Tablets, Handys, Kühl- und Gefriergeräte, Herd, Waschmaschine gehören zum normalen Hausrat. Bei Elektrorädern kommt es darauf an, um was für ein Rad es sich genau handelt.
Hausrat im Arbeitszimmer ist nur versichert, wenn das Zimmer innerhalb der Wohnung liegt und nur von dort aus zugänglich ist. Hat es eine eigene Tür nach draußen, ist es nicht mitversichert. Dann kann der Kunde eine separate Geschäftsinhaltsversicherung abschließen. Das gilt zum Beispiel, wenn das Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus liegt und von der Wohnung aus betreten werden kann, zusätzlich aber auch eine Tür nach draußen hat, sodass beispielsweise Kunden direkt ins Arbeitszimmer kommen können, ohne das Haus mit der Privatwohnung zu betreten.
Service Questions
Wohngebäudeversicherung
Selbst wenn Eigentümer über den hohen Preis der Police stöhnen: Sie sollten ihr Haus auf keinen Fall unversichert lassen. Vor allem der Schutz gegen Feuer ist unverzichtbar, da im schlimmsten Fall das gesamte Haus abbrennen kann. Ist die Immobilie über Kredit finanziert, verlangen die Banken im Regelfall ohnehin einen Versicherungsnachweis. Der ist meist preisgünstig und problemlos zu bekommen. Auch bei einem Wechsel des Versicherers will die Bank informiert werden.
Die Gebäudeversicherung besteht aus vier Bausteinen: Feuer (in erster Linie Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen:
Feuer. Die Versicherung zahlt, wenn das Haus abbrennt. Sie greift auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn bei einem Brand des Dachstuhls Löschwasser die Wohnräume darunter flutet. Dasselbe gilt, wenn beim Abtransport des Brandschutts Hausflur oder Fassade beschädigt werden. Es muss sich aber um ein Feuer handeln, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Nicht versichert sind daher Sengschäden, da sich hier kein Feuer selbst ausgebreitet hat. Davon abweichend ist aber in einer Reihe von Tarifen die Regulierung von Sengschäden als Leistungserweiterung enthalten (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Dasselbe gilt für Bauteile, die ohnehin Feuer und Wärme ausgesetzt sind. Fängt ein Schornstein oder ein Kamin Feuer, wird der Schaden daran nicht ersetzt. Brennt dann auch das Haus, ist das aber versichert. Auch Blitzschäden sind abgedeckt. Das gilt aber vor allem in manchen alten Verträgen nicht für Überspannung: Wenn ein Blitz zum Beispiel in eine Überlandleitung einschlägt, können Stromspitzen die teure Elektronik der Heizungsanlage lahmlegen. In den aktuellen Angeboten sind Überspannungsschäden versichert, jedoch in unterschiedlicher Höhe.
Leitungswasser. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Leitungswasserschäden am Gebäude, zum Beispiel an Fußböden und am Mauerwerk oder an der Heizungsanlage. Sobald ein Haus 25 bis 30 Jahre alt ist, nehmen Leitungsschäden deutlich zu. Dagegen können die Besitzer wenig machen. Meist ist Korrosion die Ursache, und die zieht sich durchs gesamte Leitungsnetz. Eine Grundsanierung ist kaum bezahlbar. Wenn die Rohre unter Putz liegen, muss das Haus fast bis auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden. Da ist es meist wirtschaftlicher, nur die jeweiligen Schäden zu reparieren. Der Schutz deckt nicht nur Trinkwasserleitungen ab, sondern auch Rohre der Heizungsanlage. Nicht versichert sind aber Regenfallrohre, wenn sie nicht zugleich Hausabwasser entsorgen. Weitere Ausschlüsse sind Hausschwamm oder Wasser natürlichen Ursprungs wie Überschwemmungen.
Sturm und Hagel. Die Sturmversicherung greift ab Windstärke 8, etwa 62 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit. Solche Unwetter nehmen zu. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung können schwere Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 10 Jahre eintreten. Typisch sind abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen, eingedrückte Scheiben oder aufs Haus gestürzte Bäume. Wenn Hagel eine Regenrinne verstopft und Wasser ins Haus läuft, ist das nicht versichert.
Elementarschäden: Wir empfehlen, diesen Zusatz mit abzuschließen. Zu den Elementarschäden gehören vor allem Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Starkregen. Vor allem Starkregen nehmen zu. Sie sind oft lokal begrenzt, dann aber katastrophal. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, Keller laufen voll. Vor allem in alten Verträgen sind Elementarschäden oft nicht versichert. Hausbesitzer sollten dies mit absichern, sonst gehen sie zum Beispiel bei einem Starkregen leer aus.
Bei Hochwasser unterscheiden die Versicherer je nach Gefahrenlage vier Risikozonen, die als Zürs abgekürzt werden:
Zürs 1: Statistisch kommt ein Hochwasser seltener als alle 200 Jahre vor,
Zürs 2: alle 50 bis 200 Jahre Hochwasser,
Zürs 3: alle 10 bis 50 Jahre Hochwasser,
Zürs 4: einmal in 10 Jahren Hochwasser.
Die meisten Häuser liegen in Zürs 1. In Zürs 4 ist der Schutz oft nicht zu bekommen, obwohl er dort besonders nötig wäre. Nur wenige Tarife versichern Häuser in Zürs 4. Auch in die Zone Zürs 3 trauen viele Anbieter sich nicht.
Nach einem Brand oder wenn ein Sturm das Dach abgedeckt hat, ist das Haus meist unbewohnbar. Oft bleiben Reste von Löschwasser stehen, Wände und Decken müssen getrocknet, Restmauern abgebrochen, Bauschutt entsorgt werden. Bei Totalschäden entstehen Kosten, weil Reste des Hauses abgerissen und entsorgt werden müssen. Viele alte Tarife begrenzen die Entschädigung auf fünf Prozent der Versicherungssumme.
Einige Tarife nennen dies auch Transport- und Lagerkosten. Nach einem schweren Schaden kann es nötig werden, dass Möbel und andere Gegenstände abtransportiert und ausgelagert werden müssen – zum Beispiel weil ein Sturm das Dach weggerissen hat oder weil nach einem Brand eine umfangreiche Renovierung ansteht. Im Extremfall können hier fünfstellige Beträge auflaufen.
Nicht automatisch. Auf dem Grundstück gelegene Zuleitungsrohre für die Wasserversorgung sowie Rohre für Heizung, Solarheizung, Klima- und Wärmepumpen sind standardmäßig mitversichert, wenn sie der Versorgung versicherter Gebäude dienen. Das gilt aber nicht für Zuleitungsrohre zu einer Teichanlage, einem Springbrunnen, zu einem Wasserhahn im Garten oder Rohre, die der Versorgung von nicht versicherten Nebengebäuden dienen.
Wenn Schäden an Ableitungsrohren entstehen, die unterirdisch auf dem Grundstück verlaufen, ist dies standardmäßig nicht mitversichert oder nur mit geringen Summen, beispielsweise 1 500 Euro. Das kann zu wenig sein, wenn es nicht nur um ein kurzes Stück von drei oder vier Metern geht, sondern um 30 oder 40 Meter Rohrstrecke. Dann sollte eher mindestens 10 000 Euro versichert sein. Teuer kann es auch werden, wenn Ableitungsrohre unterm Keller oder unterhalb der Bodenplatte verlaufen. Einige Gesellschaften bieten diesen Zusatzschutz ungern an: Es gibt zu viele und zu teure Schäden. Das zeigt, dass für die Mitversicherung Bedarf besteht.
Riesige Preisunterschiede verursacht das Alter des Hauses. Oft klaffen die Preise weit auseinander. Altbauten kosten oft drei- oder viermal so viel wie neue Häuser. Was als Altbau gilt? Da reichen manchmal schon zwei Jahre seit Fertigstellung. Einige Versicherer haben gestaffelte Neubaurabatte, zum Beispiel 55 Prozent bis drei Jahre nach Ende der Rohbauzeit, in den nächsten Jahren immer weniger, ab dem 20. Jahr nichts mehr.
Rechtsschutzversicherung
Nach einem Streit mit dem Arbeitgeber, Vermieter und Nachbar oder als Verkehrsteilnehmer können erhebliche Kosten auf Sie zukommen, wenn der Streit eskaliert und vor Gericht verhandelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann für Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten. Über die Mitgliedschaft in manchen Verbänden sind bereits einige Versicherungsrisiken abgedeckt: Mieterverein, Gewerkschaften oder Automobilklubs bieten ihren Mitgliedern oft Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen für die jeweiligen Bereiche.
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen – aber nicht zu den Policen, die unbedingt notwendig sind. Wichtiger sind Versicherungen wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn Sie sich mehr Versicherungsschutz leisten können, kommt Rechtsschutz infrage.
Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein, denn sie übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen muss. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:
– Fußgänger und Radfahrer.
– Streitigkeiten rund um den Autokauf, wenn der Tarif Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet.
– Fahrgäste von Bussen und Bahnen.
Um reine Zweckabschlüsse zu vermeiden, gibt es die Wartezeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risikoausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für einen bereits schwelenden Streit abgeschlossen werden. Eine Wartezeit gilt in der Regel für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht in Verkehrssachen. Sie beträgt in der Regel 3 Monate (im Arbeitsrecht manchmal sogar 6 Monate).
Keine Wartezeiten gibt es im Schadensersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, sowie im Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten bei einigen Anbietern Leistungen wie Vertrags-Rechtsschutz erst nach einer Vertragslaufzeit von meist drei Monaten. Für Schadenersatzfälle besteht keine Wartezeit.
Nur wenn Sie einen Familientarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinnvoll, Änderungen Ihrer Lebensumstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familientarif wechseln. Uneheliche Lebenspartner können mit in die Police aufgenommen werden.
Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufsleben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburtstag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungsnehmers oder seines Lebenspartners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten für verschiedene Rechtsbereiche.
Ja. Rechtsschutzversicherungen decken nie alle Lebenslagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt bei vielen Angeboten nur eine einmalige anwaltliche Beratung.
Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Markenstreit, Kapitalanlagen, Halt- und Parkverstöße, Wettverträge, Gewinnzusagen sowie schwerwiegende Strafverfahren.
125.000 versicherte Räder wurden 2021 gestohlen. Wir klären die wichtigsten Fragen rund ums Zweirad: Welche Versicherung zahlt, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde? Und in welchen Fällen ist eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll?
Leistungsstark, preiswert und flexibel: Die neue Unfallversicherung der INTER ist seit 1. April abschließbar. Sie bietet einen flexiblen Schutz in den bekannten Varianten Basis, Exklusiv und Premium.
Die NV-Versicherungen haben Entwicklungen am Markt beobachtet, aus denen sich Chancen für eine optimale Absicherung im Fahrradsegment ergeben. In der Hausratversicherung greift der Versicherungsschutz zumeist nur bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen, wenn das Fahrraddiebstahl-Risiko nicht zusätzlich abgesichert wurde. Außerdem können Reparaturen oder Pannenhilfen während einer ausgedehnten Fahrradtour teuer werden.
Finanztest zählt Rechtsschutzversicherungen zum hilfreichen Versicherungsschutz – wenn auch nicht zu den zwingend notwendigen Verträgen wie die Privathaftpflichtversicherung.
Wer seine Siebensachen erstklassig versichern will, kommt an der neuen prokundo-Hausratversicherung nicht vorbei, und sie heißt auch so: 7 Sachen – DIE Hausratversicherung.
Wenn bei einem Rechtsproblem weder das Internet noch Angehörige weiterhelfen können, ist der nächste Gedanke: ab zum Anwalt oder zur Anwältin. Hilfreich ist es jedoch, sich zuerst an die eigene Rechtsschutzversicherung zu wenden. Die DEVK belohnt diesen Schritt ab sofort, indem sie die Beiträge im neuen „Clever-Tarif“ um 15 Prozent senkt – bei gleichen Leistungen wie im Komfort- oder Premium-Tarif. Auch bestehende Verträge können auf diese Vereinbarung umgestellt werden.