Welche Rechtsschutzpakete gibt es?

Wenn Sie sich für einen Rechtsschutzvertrag entscheiden, greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz, sondern versuchen Sie, sich durch gezielte Auswahl einzelner Rechtsschutzpakte bedarfsgerecht und kostengünstig abzusichern. So können für Sie diese Pakete interessant sein:

  • Verkehrsrechtsschutz
    Versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Versichert sind Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller auf Sie während der Vertragsdauer zugelassenen Fahrzeuge, ferner als Mieter eines Mietwagens, Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Zusätzlich sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge versichert.

    Der Versicherungsschutz kann jedoch entfallen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, fehlender Berechtigung zum Fahren des Fahrzeugs, Fahren von nicht zugelassenen Fahrzeugen. Ausgeschlossen sind unter anderem auch Halte- und Parkverstöße, vorsätzlich begangene Straftaten, außergerichtliche Steuerstreitigkeiten und die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Außerdem zahlt eine Rechtsschutzversicherung keine Bußgelder oder Geldstrafen.

Eigentümer- und Mietrechtsschutz
Versichert sind Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus sogenannten dinglichen Rechten am Grundstück, Gebäude und Gebäudeteil. Dingliche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Erbbaurecht, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Nachbarschaftsrecht. Außerdem sind Steuerstreitigkeiten vor Gericht wegen steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten versichert. Ferner Rechtsstreitigkeiten wegen einer Mieterhöhung, Mängeln der Mietsache, Räumung oder Kündigung.

Für Sie als Versicherungsnehmer besteht je nach Inhalt des Vertrages Versicherungsschutz als Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter, Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Dieser Rechtsschutz kann nur von Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Selbstständige Tätigkeiten mit einem bestimmten Umsatz (tarifindividuelle Grenze, oft 6000 EUR oder 10.000 EUR im Jahr) bleiben unberücksichtigt. Für diese Streitigkeiten besteht kein Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz umfasst u.a. die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche, die Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, z.B. einem Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstigen Verträge des täglichen Lebens, Steuerstreitigkeiten vor Gericht, Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht, Verteidigung im Strafverfahren und in Bußgeldverfahren, beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Nichtbeachtung einer roten Ampel, und eine einmalige Erstberatung nach Änderung der Rechtslage im Familien- und Erbrecht (etwa: Testamentsanfechtung, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft).

Nicht versichert sind u.a. die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die nicht auf einer vertraglichen Grundlage beruhen (diese Ansprüche fallen in den Leistungsbereich der Haftpflichtversicherung), vorsätzlich begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, das sogenannte kollektive Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht bei Streik und Aussperrung), Fragen zur Baufinanzierung, Streitigkeiten aus Mietverträgen, das Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht, das dem Rechtsstreit vor Gericht vorgeschaltet ist, gerichtliche Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht und auch die rein vorsorgliche Beratung.

Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte / Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, bezahlte Berufstätigkeit ausüben.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Dieser Privat-Rechtsschutz kann vereinbart werden, wenn der Versicherungsnehmer, der Ehegatte / Lebenspartner oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben. Versich­­­­erbar sind neben den Rechtsfällen im privaten Bereich (mit den oben genannten Möglichkeiten wie Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Wird das Kostenrisiko der selbstständigen Tätigkeit eingeschlossen, dann ist das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit, die konkret im Versicherungsschein angegeben ist, versichert.

Versichert sind die im Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige aufgeführten Personen. Mitversichert sind die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter.