Sollte ich bei einer Preiserhöhung einen Anbieterwechsel prüfen?

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Sollte ich bei einer Preiserhöhung einen Anbieterwechsel prüfen?

Roland Changed status to publish 9. Oktober 2022
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Wenn Sie eine Preiserhöhung bemerken, prüfen Sie eine mögliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel. Sie haben in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Sondervertrag setzt das Sonderkündigungsrecht eine Vertragsänderung voraus, was eine Preisänderung in den allermeisten Fällen ist. Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Das heißt: bis zum 31. Dezember muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen.

Wenn Sie den Anbieter wechseln wollen, sollten Sie unbedingt selbst kündigen, um die Kündigungsfrist zu wahren. Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie eventuell einen Bonus verlieren könnten, wenn dieser zum Beispiel eine einjährige Belieferung zur Bedingung hat. Das regeln die jeweiligen AGB des Energieanbieters.

Sie können auch versuchen, mit Ihrem bisherigen Anbieter zu verhandeln. Prüfen Sie dazu im Vorfeld online, ob Neukunden günstigere Tarife bekommen und wie die Preise anderer Anbieter sind. Weisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin.

Aktueller Hinweis: Beachten Sie in der Energiepreiskrise im Jahr 2022, dass auf die stark steigenden Preise viele Anbieter reagieren und es nicht gesagt ist, dass nach einem Wechsel ein neuer Anbieter bei seinen aktuellen Tarifen bleibt. Und: Einzelne Anbieter haben Ende 2021 schlicht die Belieferung eingestellt.

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