Darf der Vermieter Kaution und Bürg­schaft verlangen?

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Darf der Vermieter Kaution und Bürg­schaft verlangen?

Roland Changed status to publish 31. Dezember 2022
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Ob und welche Mietsicherheiten Vermieter und Mieter im Miet­vertrag vereinbaren, bleibt ihnen über­lassen. Kaution und Bürg­schaft sind grund­sätzlich beide zulässig. Der Vermieter darf nur die Miet­sicherheit verlangen, die im Miet­vertrag wirk­sam vereinbart wurde. Gemäß Paragraf 551 Abs. 1 BGB darf die Mietsicherheit höch­stens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne Betriebs­kosten­vor­auszahlungen (beziehungs­weise Pauschale für ­Betriebs­kosten) betragen. Fazit: Vereinbarungen, die insgesamt die gesetzlich zulässige Höhe über­schreiten, sind unwirk­sam. Der Mieter kann in diesen Fällen die Vereinbarung unterzeichnen und später die Leistung der Mietsicherheit verweigern beziehungs­weise die bereits geleistete Mietsicherheit im laufenden Miet­verhältnis zurück­verlangen.

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