Wer in eine private Rentenversicherung einzahlt, bekommt dafür im Alter eine Rente ausgezahlt. Sicher ist dem Kunden aber nur ein Teil der Auszahlung. Der andere, nicht garantierte Teil, die so genannte “Gewinnrente”, kann vom Versicherer, zum Beispiel abhängig von dessen Geschäftserfolg, gekürzt werden. Bei der privaten Rentenversicherung werden meist zwei Vertragsvarianten angeboten: die aufgeschobene Rente und die sofort beginnende Rente.

Beachten Sie bei privater Rentenversicherung:

  • Wer eine aufgeschobene Rentenversicherung, d. h. die Rentenzahlung beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt, abschließt, muss bedenken, dass er bei vorzeitiger Kündigung mit großen Verlusten rechnen muss.
  • Der Beitrag in eine sofort beginnende Rente, d. h. der Versicherungsnehmer zahlt einen Einmalbeitrag in den Vertrag ein und erhält sofort die monatliche Rentenzahlung, kann nicht mehr zurückgefordert werden. Deshalb sollte immer nur ein Teil des Vermögens in die Sofortrente fließen, um finanziell flexibel zu bleiben.
  • Wer für das Ende der Sparphase bei der aufgeschobenen Rentenversicherung ein so genanntes Kapitalwahlrecht vereinbart, kann sich dann kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob er das Ersparte lieber in Häppchen monatlich oder auf einen Schlag kassieren möchte.
  • Wird die Rückzahlung der Beiträge zuzüglich der angesammelten Überschüsse für den Todesfall während der Ansparphase oder eine Rentengarantiezeit nach Beginn der Rentenzahlung vereinbart, haben Hinterbliebene gegebenenfalls auch noch nach dem Tod des Versicherten etwas von dem Ersparten.
  • Beiträge sollten jährlich bezahlt werden. Das spart Zuschläge.
  • Vereinbaren Sie bei der aufgeschobenen Rentenversicherung den Einschluss der Zusatzversicherung “Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit”! Im Fall einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zahlt dann der Versicherer den Beitrag für den gesamten Vertrag weiter. Dies ist dann nicht unbedingt nötig, wenn Sie schon eine (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung haben und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge ohne Probleme mitgetragen werden.
    Zum Abschluss einer Versicherung sollten stets leistungsstarke Gesellschaften gewählt werden. Einen Marktüberblick geben Ihnen die Experten der Verbraucherzentralen sowie zugelassene Versicherungsberater.
  • Beratung und aktuelle Beitragsvergleiche erhalten Sie in Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Viele bieten auch computergestützte konkrete Preis-Leistungsvergleiche an. Einen Marktüberblick geben auch gerichtlich zugelassene / behördlich genehmigte Versicherungsberater.