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Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch was ist überhaupt versichert? Zahlt die Versicherung, wenn ich den Haustürschlüssel verliere, Wasser über den Laptop meines Mitbewohners kippe, oder mein Kind fremde Autos zerkratzt?
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Die Angebote für eine Privathaftpflichtversicherung basieren auf den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV)“ und den jeweiligen Besonderen Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall also möglich. Der aktuelle Stand dieser Bedingungen ist 2020.
Angeboten werden aber immer noch auch Verträge, deren Bedingungen auf im Detail abweichenden GDV-Empfehlungen mit älterem Stand basieren. Sie können diese Bedingungen zumindest teilweise auf der GDV-Website einsehen. Diese Musterbedingungen stellen die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes dar. Das konkrete Angebot sollte also in keinem Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind.
Nein, Privathaftpflichtversicherer können Ihren Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen. Eine Pflicht zum Vertragsschluss gibt es nur in der von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Versicherer weigern sich zuweilen, Verträge mit Menschen zu schließen, die bereits Haftpflichtschäden hatten oder denen der Versicherer einen der vorherigen Haftpflichtverträge gekündigt hat. Außerdem sammelt das Hinweis- und Informationssystem („HIS“) der deutschen Versicherer Daten, um Versicherungsbetrug und -missbrauch zu verhindern. Wer dort gespeichert ist, läuft Gefahr, keinen neuen Vertrag mehr zu bekommen.
Nein, das können Sie nicht. Zum einen kommen bei solchen Update-Automatiken nur verbesserte Vertragsbedingungen desselben Anbieters zum Zuge und das Update ist ausgeschlossen, wenn gleichzeitig der Beitrag steigen würde.
Zum anderen wird es manchmal schon nach wenigen Änderungen der Haftpflichtbedingungen schwierig zu ermitteln, welche Versicherungsbedingung jetzt gilt.
Wie bei Bestleistungsgarantien finden wir deshalb: Eine Update-Automatik kann zwar nicht schaden. Ob und was sie allerdings nutzen wird, ist völlig unkalkulierbar. Wir geben deshalb auch für Update-Automatiken keine Pluspunkte.
Wählen Sie bei der Suche in unseren Testergebnissen Privathaftpflichtversicherungen einen Vertrag mit aktuell sehr guten Bedingungen und werfen Sie alle paar Jahre wieder einen Blick darauf.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch hat der Schädiger den Zustand herzustellen, wie er ohne seinen Fehler bestünde. Geht eine gebrauchte Sache kaputt, muss er so viel Geld zahlen, dass Sie sich eine gleichwertige Sache beschaffen können. Deshalb zahlt der Versicherer Ihnen regelmäßig nur den Zeitwert, damit Sie sich ein gebrauchtes Gerät kaufen können.
Viele Versicherer werben mit einer „Neuwertentschädigung“. Doch die ist begrenzt auf Höchstbeträge zwischen oft nur 500 und 3 000 Euro. Nur vereinzelt ist mehr drin. Außerdem darf der beschädigte Gegenstand meist höchstens ein Jahr alt sein. Wir denken: Die Neuwertentschädigung bringt selten etwas und dann nur wenig. Sie ist mehr Marketing als sinnvolle Deckungserweiterung.
Ja, der Versicherer kann den Vertrag – genau wie Sie – nach jedem Schaden und nach Ablauf der Versicherungslaufzeit kündigen. Nur wenn er auf die Kündigung verzichtet, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Service Questions
Muss ein Hund operiert werden, zum Beispiel nach einem Unfall, übernimmt die Hunde-OP-Versicherung einen Teil der Kosten. Mit enthalten sind meist auch die Operationsvorbereitung und die Nachsorge in den ersten Tagen nach der OP. Operationen können mehrere Tausend Euro kosten. Eine OP-Versicherung mit sehr hohem Leistungsniveau erstattet den größten Teil der Tierarztrechnung für ein breites Spektrum an Behandlungen oder übernimmt die Kosten sogar komplett.
17 der 61 Operationskostenversicherungen im Test bieten ein sehr hohes Leistungsniveau, weitere 16 ein hohes. Um das Leistungsniveau zu bewerten, haben wir für jeden Tarif ermittelt, in welcher Höhe sich der Versicherer an zwei Modell-Operationen beteiligt und unter anderem die Art und Anzahl der vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Erkrankungen bewertet. Außerdem haben wir die Vertragsbedingungen unter die Lupe genommen. Die gute Nachricht: Bei der OP-Versicherung sind leistungsstarke Angebote für einen jungen Hund schon für weniger als 200 Euro im Jahr erhältlich.
Wer die Krankenversicherung für Hunde in der „Vollversion“ wählt, bekommt die Kosten für Operationen und für nicht-operative Heilbehandlungen erstattet, zum Beispiel für Klinik-Aufenthalte, Medikamente, Physiotherapie und tierärztliche Untersuchungen. Auch ohne Operation kann es sehr teuer werden, zum Beispiel wenn ein Hund mit einer schweren Magen-Darm-Entzündung für mehrere Tage in die Tierklinik muss.
Informationen Hundehalterhaftpflicht
Besitzer von Haustieren haften mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die ihr Tier anrichtet. Die sogenannte Gefährdungshaftung ist gesetzlich vorgeschrieben. Läuft ein Hund beispielsweise vor ein Auto und verursacht einen Verkehrsunfall, können viele Tausend Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig werden.
Halterinnen und Halter von Kleintieren wie Katzen sind über ihre Privathaftpflichtversicherung gegen solche Schäden versichert. Für Hundehalter gilt das nicht: Sie brauchen eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung.
Richtet ein Tier einen Schaden an, kann dessen Besitzer zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verpflichtet werden. Beispielsweise kann es um die Zahlung der Reparaturkosten gehen, wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder um Schmerzensgeld, wenn der Hund den Postboten beißt.
Auf einem Schuldenberg bleiben Tierhaltende nicht sitzen, wenn sie die richtige Haftpflichtversicherung haben.
Wer hin und wieder aus Gefälligkeit mit dem Hund eines Freundes oder einer Nachbarin spazieren geht, haftet in der Regel nicht für Schäden, die der Hund während des Spaziergangs verursacht.
Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein Hundehalter mehrwöchig verreist und die Pflege und Verantwortung für seinen Hund einer anderen Person überlässt. In diesem Fall könnte der Hundesitter als Tierhüter haften.
Wer eine Katze oder ein Kleintier, zum Beispiel ein Kaninchen, hält, kann sich entspannen. Die kleinen Vierbeiner sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wer allerdings keine Privathaftpflichtversicherung besitzt, sollte das dringend ändern. Ganz egal, ob Tierhalter oder nicht. Sehr gute Tarife sind nicht teuer. Privathaftpflicht-Schutz für die ganze Familie gibt es bereits für weniger als 75 Euro im Jahr.
Tipp. Mit unserem individuellen Vergleich Haftpflichtversicherung finden Sie die passende Privathaftpflichtversicherung.
Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, benötigt eine Hunde- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung. In manchen Bundesländern ist das sogar Pflicht. Pferdebesitzer mit Reitbeteiligung sollten die Personen der Reitbeteiligung in ihren Vertrag mitaufnehmen und darauf achten, dass auch Schäden versichert sind, die das Pferd ihr zufügt.
Wer kein eigenes Pferd oder keinen eigenen Hund besitzt, manchmal aber auf die Vierbeiner von Freuden aufpasst, benötigt keinen eigenen Tarif. Das Hüten fremder Hunde und Pferde ist in der Privathaftpflichtversicherung in der Regel mitversichert.
Immer umfassend geschützt. Versicherungssumme von 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden. Die Haftpflichtversicherung für Ihr Tier - jetzt schon ab 6,60 € im Monat!
Im Werbemarkt für Tierversicherungen herrscht eine hohe Konzentration. Unter den Werbemedien ist vor allem Internet- und Zeitschriftenwerbung verbreitet.
Wer einen Hund hat, braucht eine Hundehaftpflicht. Der Vergleich lohnt: Günstige Hundehaftpflichtversicherungen, die Hundehalter gut absichern, gibts schon unter 50 Euro.
Hunde können erhebliche Sach- und Personenschäden verursachen. Wer einen Hund hat, sollte daher generell eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. In manchen Bundesländern ist sie sogar Pflicht. Erfreulich: Schon für unter 50 Euro im Jahr ist der Vierbeiner gut versichert.
Haustiere erfreuen sich in Deutschland einer großen Beliebtheit. Mit rund 34 Millionen Haustieren belegt Deutschland im europäischen Vergleich den zweiten Platz, was die Anzahl der Haustiere angeht.
Oberlandesgericht Karlsruhe gibt Klage des vzbv gegen die Verivox Versicherungsvergleich GmbH statt