Abhängig von der Pflegesituation zahlen die Kassen festgelegte monatliche Summen:
Pflege durch Angehörige / Laien zu Hause | professionelle Pflege zu Hause | vollstationäre Pflege im Heim | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro* | 0 Euro* | 0 Euro* |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1363 Euro | 1262 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1693 Euro | 1775 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 2095 Euro | 2005 Euro |
*Für Angebote zur Unterstützung im Alltag steht Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden ein einheitlicher Betrag in Höhe von maximal 125 Euro zur Verfügung (Entlastungsbetrag).
Das Problem: Diese Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken meist nur einen Teil der Kosten. Liegen die tatsächlichen Pflegekosten darüber, müssen Pflegebedürftige diese aus eigener Tasche zahlen. Das Sozialamt hilft erst, wenn die Rente dafür nicht ausreicht und ein eventuelles Vermögen aufgebraucht ist. Der Ehepartner und eventuell die Kinder müssen dann als Unterhaltspflichtige damit rechnen, dass das Sozialamt sich von ihnen wiederum Geld zurückholt – zumindest wenn Sie ein entsprechend hohes Einkommen und/oder Vermögen haben.