Hilfe und Pflege

Menschen, die im Alter auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Dementsprechend umfassend und differenziert ist das Angebot an Leistungen zur Hilfe, Betreuung und Pflege.

Pflegezusatzversicherung - eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?

Pflege ist teuer – ambulant zu Hause, aber auch im Pflegeheim übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen meist nur einen Teil der Kosten. Eine private Zusatzversicherung soll hier einspringen. Wer das überlegt, sollte aber genau darauf achten, worauf er sich langfristig einlässt.

Informationen der Verbaucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wie hoch der finanzielle Bedarf im Alter sein wird, lässt sich schwer vorhersagen. Für jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre empfiehlt sich daher meist noch keine Pflegezusatzversicherung. Kinder, Jobwechsel, Heirat, Scheidung: Zu viel kann noch passieren.
  • Die Preisunterschiede bei den Produkten sind hoch. Ein Vergleich lohnt immer.
  • Die Verträge bestehen ein Leben lang. Die Beiträge können dabei regelmäßig ansteigen.
  • Staatlich geförderte Verträge haben regelmäßig die schlechteren Vertragsbedingungen. Dafür können die Versicherer hier aber niemanden z.B. wegen seiner Vorerkrankungen ablehnen.

Pflegerisiko und Kosten werden steigen

Eins ist gewiss: Zukünftig wird die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich ansteigen. Schon heute beziehen rund 4,88 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflege trifft insbesondere die Ältesten. Frauen erhalten laut dem Bundesministerium für Gesundheit außerdem häufiger Leistungen, da sie eine höhere Lebenserwartung haben und im Alter häufiger alleinstehend sind. (Zur PDF vom BMG mit den Zahlen und Fakten der Pflegeversicherung, Stand: April 2022)

Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause versorgt (rund 80 Prozent). Davon werden wiederum rund 60 Prozent in der Regel alleine durch ihre Angehörigen oder Laien gepflegt. Hierbei fallen dann keine Kosten für professionelle Pflege an (die genannten Zahlen stammen vom statistischen Bundesamt).

Der gesetzliche Versicherungsschutz

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn ein Pflegefall eintritt. Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt. Solche Pflegegrade gibt es in den Stufen eins bis fünf.

Abhängig von der Pflegesituation zahlen die Kassen festgelegte monatliche Summen:

 Pflege durch Angehörige / Laien zu Hauseprofessionelle Pflege zu Hausevollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 10 Euro*0 Euro*0 Euro*
Pflegegrad 2316 Euro724 Euro770 Euro
Pflegegrad 3545 Euro1363 Euro1262 Euro
Pflegegrad 4728 Euro1693 Euro1775 Euro
Pflegegrad 5901 Euro2095 Euro2005 Euro

*Für Angebote zur Unterstützung im Alltag steht Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden ein einheitlicher Betrag in Höhe von maximal 125 Euro zur Verfügung (Entlastungsbetrag).

Das Problem: Diese Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken meist nur einen Teil der Kosten. Liegen die tatsächlichen Pflegekosten darüber, müssen Pflegebedürftige diese aus eigener Tasche zahlen. Das Sozialamt hilft erst, wenn die Rente dafür nicht ausreicht und ein eventuelles Vermögen aufgebraucht ist. Der Ehepartner und eventuell die Kinder müssen dann als Unterhaltspflichtige damit rechnen, dass das Sozialamt sich von ihnen wiederum Geld zurückholt – zumindest wenn Sie ein entsprechend hohes Einkommen und/oder Vermögen haben.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Schätzungen zufolge liegt der Eigenanteil (die Versorgungslücke) je nach Pflegesituation in Deutschland durchschnittlich bei:

 professionelle Pflege zu Hausevollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1125 Euro1500 Euro
Pflegegrad 2500 Euro1500 Euro
Pflegegrad 31100 Euro1500 Euro
Pflegegrad 42200 Euro1500 Euro
Pflegegrad 52200 Euro1500 Euro

Quelle: Finanztest 02/2020, S. 82, ohne Kosten für Wohnen und Verpflegung

Auf welche Summen sollten Sie also bei einer Pflegezusatzversicherung achten?

Unterscheiden Sie, was Sie für stationäre Pflege und was Sie für ambulante Pflege zahlen müssten:

  1. In Pflegeheimen gibt es bei den Kosten keinen Unterschied mehr zwischen den Graden 2 bis 5. Die Heime berechnen einen einheitlichen Betrag für jeden Bewohner. Versicherungsprodukte sollten daher im stationären Bereich ab Pflegegrad 2 einen einheitlich hohen Betrag leisten. Der Eigenanteil wird vom Verband der Ersatzkassen (vdek) derzeit mit durchschnittlich 2.248 Euro ohne Zuschüsse nach Aufenthaltsdauer angegeben. In Pflegegrad 1 ist eine Heimunterbringung angesichts des relativ geringen Pflegebedarfs und des hohen Kostenanteils der Ausnahmefall.
    Hilfreich kann es sein, bei in Frage kommenden Pflegeheimen anzufragen, wie hoch die Kosten dort derzeit ausfallen. Auf den Seiten www.pflege-navigator.de und www.pflegelotse.de können Sie Einrichtungen an Ihrem Wohnort suchen und die stationären Eigenanteile einsehen. Wichtig: Beachten Sie, dass diese Kosten in den kommenden Jahren steigen können!
  2. Die Höhe der Kosten für die Pflege durch ambulante Pflegedienste fällt je nach Höhe des Pflegegrades unterschiedlich hoch aus. Auch regional bestehen Unterschiede.
    Die wenigsten Pflegebedürftigen werden angesichts des hohen Pflegebedarfs in Pflegegrad 4 oder 5 ambulant versorgt werden. Achten Sie also in der ambulanten Betreuung darauf, dass die Versicherung insbesondere in den Pflegegraden 1 bis 3 jeweils ausreichende Summen deckt.

Wer sollte eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Wie hoch der finanzielle Bedarf für eine eventuelle Zusatzversicherung ist, hängt meist von mehreren Faktoren ab:

  • Wie hoch fallen die Pflegekosten aus? Bedeutet: Welche Form der Betreuung (ambulant oder stationär) werden Sie bevorzugen, mit welchem Pflegegrad rechnen Sie, schauen Sie eher auf besonders teure Pflegeheime?
  • Wie ist Ihre eigene finanzielle Situation im Alter? Welche Rente erwarten Sie, haben Sie Vermögen? Können und wollen Angehörige Sie finanziell unterstützen?
  • Entscheidend kann aber auch sein, wie viel Unterstützung Sie von Angehörigen in der Pflege selbst bekommen würden. Übernehmen diese die Pflege beispielsweise ganz oder zumindest in Teilen, werden die Aufwände für ambulante Pflegedienste geringer.

Überlegen Sie, ob im Pflegefall auch andere Mittel zur Verfügung stehen. Eine Immobilie könnten Sie beispielsweise vermieten. Die zusätzlichen Einnahmen würden helfen, Kosten einer stationären Unterbringung zu decken. Vermögen können Sie in der Regel am Lebensende verbrauchen. (Andererseits: Viele möchten auch ihren Kindern etwas hinterlassen oder sichergehen, dass diese nicht für sie zahlen müssen.)

Die Einnahmen aus einer Zusatzversicherung können Sie verwenden für Kosten einer stationären Unterbringung oder eines ambulanten Pflegedienstes. Beachten Sie aber auch, dass Sie die Beiträge zu einer in der Regel lebenslangen Versicherung zahlen müssen. Und vergessen Sie nicht, dass die Beiträge für eine derartige Versicherung zukünftig steigen werden. Darüber beschweren sich Versicherte häufig (siehe Finanztest 3/2021, S. 89ff.: “Versicherung immer teurer”).

Die privaten Absicherungsmöglichkeiten

Mit Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen gibt es drei verschiedene Produkte auf dem Markt, die sehr unterschiedliche Leistungen vorsehen, wie wir einzeln vorstellen.

Für Laien können die Tarife schwierig zu unterscheiden sein. Besonders wichtig ist darum unabhängige Beratung.