Am häufigsten werden Pflegetagegeldversicherungen gewählt. Dabei erhält der Versicherte ein vereinbartes Tagegeld im Pflegefall. Den vollen Tagessatz zahlen die meisten Versicherer erst im Pflegegrad 5, einige bereits in Grad 4. In den niedrigeren Pflegegraden wird der Tagessatz dann nur anteilig gezahlt. Es gibt auch Tarife ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege. Dies ist nicht zu empfehlen. Der Löwenanteil der Pflege entfällt auf die Pflege zu Hause.
Aufgrund des einheitlichen Eigenanteils im Pflegeheim in den Graden 2 bis 5 sollte das Tagegeld hier gleich hoch gewählt werden. Die meisten Menschen sind in den niedrigen Pflegegraden 1 bis 3 eingestuft und bleiben darin die längste Zeit.
In der Pflegetagegeldversicherung spielt es keine Rolle, wie die Pflege organisiert wird. Das Pflegetagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, egal ob Sie im Heim, von professionellen Pflegediensten oder von Angehörigen gepflegt werden. Auch ist es möglich, mit dem Pflegetagegeld Hilfeleistungen zu bezahlen, die nicht zur Pflege gehören, beispielsweise das Erledigen von Einkäufen oder die Begleitung bei Spaziergängen.
Tritt der Pflegefall ein, sollte vereinbart sein, dass kein Beitrag mehr zu zahlen ist (Beitragsbefreiung). Dies ist nicht bei allen Gesellschaften gegeben. Manche sehen eine Befreiung erst in dem seltenen Fall von Grad 5 vor, andere gar nicht.
Wichtig ist generell, wie der Leistungsfall definiert ist, also wann die Versicherung zahlt. Es sollten Verträge gewählt werden, bei denen es ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Zahlreiche Anbieter sehen darüber hinaus vor, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen verlangt werden können. Pflegebedürftige Versicherte müssen sich dann auf Aufforderung der Versicherung durch Ärzte untersuchen lassen, unter Umständen sogar außerhalb ihrer Wohnung oder des Pflegeheims. Derartige Klauseln sind inakzeptabel.
Die Preisunterschiede der Verträge sind hoch. Ein Vertrag mit einem Tagegeld von beispielsweise 50 Euro in Pflegegrad 5 und gleich hohen Leistungen bei stationärer Pflege in den Graden 2 bis 5 kostete für 50-Jährige im Jahr 2020 zwischen 60 Euro und 140 Euro monatlich. Stellen Sie daher unbedingt Preisvergleiche an. Die Beiträge können im Laufe der Zeit aufgrund steigender Ausgaben angehoben werden.
Angesichts der prognostizierten deutlichen Steigerung der Pflegekosten sollte eine Anpassung des vereinbarten Pflegetagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden können (Dynamisierung). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Anpassungen ab einem höheren Alter zu verhältnismäßig hohen Beiträgen führen, so dass sie dann besser gestoppt werden.
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