Pflegekostenversicherung

Der Versicherer zahlt in einem solchen Tarif nur nachgewiesene Pflegekosten. Dabei werden häufig nur Kosten für Leistungen übernommen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben und diese gezahlt hat. Dann übernimmt der Versicherer Ihren Eigenanteil, der noch aussteht, teilweise oder ganz.

Knackpunkt: Es geht bei solchen Versicherungen tatsächlich meist nur um Kosten für die Pflege. Kosten für Unterkunft und die Verpflegung im Heim werden dagegen nur bei wenigen Versicherern übernommen.

Häufig wird in Grad 1 nichts gezahlt. Eine Beitragsbefreiung ist meist nicht vorgesehen.

Zu unterscheiden sind zwei Tarifarten:

  1. Es wird ein bestimmter – bei Vertragsabschluss vereinbarter – Prozentsatz der Restkosten übernommen. Liegt der vereinbarte Satz unter 100 Prozent, müssen Sie einen Teil der Pflegekosten trotz Versicherung noch selbst bezahlen.
  2. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die Produkte sind schwer miteinander zu vergleichen. Die Beiträge für 50-Jährige lagen im Jahr 2021 in der Spanne von 7 bis 108 Euro im Monat. Geringere Beiträge bedeuten aber meist auch geringere Leistungen. Wie viel Sie in einem Pflegefall an Leistungen bekommen, kann sich deutlich unterscheiden zwischen den Tarifen.