Versicherungs-Coach

Roland Richert

Stimmt die Abrechnung?

Abrechnungen für Strom oder Gas können fehlerhaft sein. Es lohnt sich zu prüfen, ob alles korrekt verbucht ist. Worauf Sie achten sollten:

  • Stimmt die Zählernummer?
  • Stimmen Anfangs- und Endzählerstand?
  • Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt?
  • Ist der korrekte Preis angegeben?
  • Sind Ihre Zahlungen richtig verbucht?

Wenn Ihre Rechnung falsch ist, können Sie diese beanstanden.

Kann ich Hilfe vom Staat erhalten?

Wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie aus Ihrem Einkommen nicht zahlen können, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter (oder, wenn sie nicht erwerbsfähig sind, an das Sozialamt) wenden. Auch mit einem geringen Einkommen können Sie einen Antrag auf Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt stellen.

Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten. Sind Sie noch erwerbsfähig, können Sie den Antrag beim Jobcenter noch bis zum Ende des 3. Monats nach dem Monat der Rechnung stellen. Sind Sie nicht mehr erwerbsfähig oder im Rentenalter, können Sie die Leistung leider nur im gleichen Monat beantragen.

Nicht genug Geld für die Gas- oder Stromrechnung

Wenn das Geld für die Strom- oder Gasrechnung nicht mehr reicht, ist es sinnvoll, anhand einer Checkliste zunächst einige grundsätzliche Dinge zu prüfen.

Informationen der Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prüfen Sie Ihre Abrechnungen für Strom oder Gas. Sie können fehlerhaft sein.
  • Lesen Sie regelmäßig Ihren Stromzähler ab, um Ihren Verbrauch im Aug zu haben. Am besten mindestens einmal im Quartal.
  • Haben Sie vorübergehend einen finanziellen Engpass, greifen Sie, wenn möglich, zunächst auf Rücklagen zurück. Lösen Sie Altersvorsorgebeträge nicht sofort auf.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen für Nachzahlungen der Neben- und Heizkostenabrechnungen staatliche Unterstützung zusteht.
  • Verschaffen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten zuerst einen Überblick über Ihre Finanzen.

Passen die Abschläge zum Verbrauch?

Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick. Wer nicht weiß, wie viel Energie er verbraucht, kann bei der Jahresabrechnung eine böse Überraschung erleben. Lesen Sie den Stromzähler regelmäßig ab, wir empfehlen mindestens einmal im Quartal, und notieren dies z.B. in einer Tabelle.

Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zum Verbrauch passen und nicht deutlich zu hoch bemessen sind. Sind die Abschläge dagegen zu niedrig, ist es ratsam, selbstständig Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen. Würden Sie die Abschläge erhöhen, wäre das bereits gezahlte Geld bei Insolvenz des Versorgers wahrscheinlich weg.

Realistische Werte erhält man bei Strom- und Gaslieferverträgen so:

  1. Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem aktuellen Preis pro Kilowattstunde multiplizieren.
  2. Dann den sogenannten Grundpreis für das ganze Jahr hinzurechnen.
  3. Zum Schluss die entstandene Summe durch zwölf teilen.

Schauen Sie nach, welche Preisbenachrichtigung oder Preisänderung Sie erhalten haben und verwenden Sie diesen für die Berechnung.

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie vor dem Stichtag Ihren Zähler ablesen und Ihren jeweiligen Verbrauch dann getrennt nach Preis berechnen.

Lassen Sie die Abschläge bei Bedarf von Ihrem Energieversorger an den tatsächlichen Bedarf anpassen – wenn Ihr monatliches Budget dies zulässt.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten und die Nachzahlung/Jahresrechnung nicht auf einmal zahlen können, versuchen Sie, mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung auszuhandeln. Achten Sie darauf, dass die Raten aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden können. Tragfähig ist eine Ratenzahlungsvereinbarung nur dann, wenn Sie es schaffen, über einen längeren Zeitraum sowohl die geforderten Raten als auch die laufenden Abschläge zu zahlen. Daher im Zweifel besser eine längere Laufzeit bei niedrigeren Raten wählen.

Achtung: Stellen Sie bei Zahlungen an den Energieversorger unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.

Zahlen Sie Ihre Energierechnungen nicht – egal ob Abschläge oder Jahresrechnung -, droht früher oder später eine Sperre z.B. Ihrer Strom- oder Gasversorgung.

Wenn die Sperre angedroht wird

Wenn der Energieversorger trotz allem eine Sperre androht, informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Sie haben. Handeln Sie dabei unbedingt ganz schnell!