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FAQ
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Leider auch zu den komplizierten. test.de beantwortet häufig gestellte Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeit.
Häufige Fragen
Jeder, der seine Arbeitskraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Erwerbsminderungsrente bei Invalidität nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraussetzung sind grundsätzlich 60 Beitragsmonate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflichtbeiträge.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Versicherer mit den besseren Bedingungen bereits, wenn Sie als Kunde Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Bei Angeboten mit schlechteren Bedingungen ist es dagegen möglich, dass ein Versicherer erst schaut, ob Sie weder in Ihrem Job arbeiten können noch in einer anderen Tätigkeit, die Ihrer bis dahin erreichten beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Erst dann zahlt er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus.
Bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es hingegen erst Geld, wenn Sie als Versicherter zu nahezu 100 Prozent invalide sind, Sie also weder Ihrem Job noch irgendeiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die berufliche Qualifikation, Erfahrung, bisherige Lebensstellung oder Arbeitsmarktlage sind ohne Belang. Die Möglichkeit, stundenweise zu arbeiten, schließt eine Erwerbsunfähigkeit nicht unbedingt aus.
Nein, eine Meldepflicht gibt es nicht. Ein Berufswechsel muss dem Versicherer nach den aktuellen Bedingungen nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Manche Verträge regeln allerdings, dass bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der Berufswechsel innerhalb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattfand. Einige Versicherer beschränken sich dabei auf freiwillige Berufswechsel, andere nehmen die Prüfung auch bei unfreiwilligen Berufswechseln wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen vor. Wer einen Beruf ergreift, der einer niedrigeren Risikogruppe zuzuordnen ist, muss deshalb nicht automatisch weniger zahlen. Es lohnt sich aber manchmal, dies dem Versicherer mitzuteilen.
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, sich früh um guten Berufsunfähigkeitsschutz zu kümmern. Das gilt ganz besonders für Auszubildende. Denn der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung eine Erwerbsminderungsrente. In jungen Jahren ist außerdem die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungsantrags. Versicherer müssen einen Antragsteller nicht akzeptieren.
Doch nicht jeder Vertrag eignet sich für Auszubildende mit geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die anfänglich wegen des geringen Ausbildungsgehalts häufig zunächst niedrige Rentenvereinbarung über eine gute Nachversicherungsgarantie später ohne eine erneute Gesundheitsprüfung deutlich erhöht werden kann.
Auch Studenten sollten sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern und auf eine gute Nachversicherungsgarantie achten, über die sie die vereinbarte Rentenzahlung später ohne erneute Gesundheitsprüfung ausreichend erhöhen können. Grund: Alle Versicherer beschränken zunächst die maximal mögliche Berufsunfähigkeitsrente auf meist 1 000 Euro im Monat. Die für Studenten erreichbare Berufsunfähigkeitsrente reicht später zur Absicherung nicht aus.
Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt nachträglich die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zum Beispiel bei Berufseinstieg, Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Studenten und Auszubildende sollten außerdem unbedingt darauf achten, dass im angebotenen Vertrag ihr angestrebter Beruf als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit zugrundegelegt wird. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer in der ersten Zeit oder vielleicht sogar bis zum Ende von Studium oder Ausbildung erst bei einer Erwerbsunfähigkeit zahlen.
Da die spätere Tätigkeit bei Studierenden aus dem Studium allein oft nicht eindeutig hervorgeht, ist es für sie vorteilhaft, wenn der Versicherer die Möglichkeit bietet, den Zielberuf im Vertrag zu notieren. Dann gibt es darüber keinen Streit, falls jemand während des Studiums berufsunfähig wird.
Einsteiger-Tarife oder „Starterpolice“ werden oft jungen Leuten angeboten. Sie sind zunächst preisgünstiger als Normaltarife, weil sie in jedem Vertragsjahr bei der Beitragsbestimmung das tatsächliche Alter des Kunden zugrundelegen. Junge Leute zahlen noch nicht viel. In der Regel müssen solche Verträge aber spätestens dann auf einen Normaltarif umgestellt werden, wenn der Kunde 35 Jahre alt ist. Dann steigt der Beitrag auf einmal deutlich. Bleibt die Umstellung aus, würde der Beitrag in späteren Jahren viel zu teuer werden.
Service Questions
In der Gliedertaxe legt der Versicherer fest, welchen Grad der Invalidität er bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils anerkennt. Davon und von der vereinbarten Progression hängt die Höhe der Leistung ab. Die Gliedertaxen unterscheiden sich teilweise, sowohl zwischen einzelnen Versicherern als auch zwischen den verschiedenen Tarifen eines Anbieters. Ein Betroffener erhält dadurch je nach Tarif bei gleicher Beeinträchtigung eine unterschiedliche Geldleistung.
Die große Summe, die ein Unternehmen bei einer schweren Beeinträchtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfallversicherung. Sinnvoll sind Tarife mit einer Progression, bei der sich die Geldleistung bei höheren Invaliditätsgraden um ein Vielfaches der Versicherungssumme erhöht.
Auch Unfälle infolge sportlicher Betätigung sind abgesichert. Bei Unfällen im Schulsport leistet die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Umfassenderen Schutz für Kinder bei dauerhaften Gesundheitsschäden bietet die Kinderinvaliditätsversicherung. Sie deckt nicht nur das geringe Risiko unfallbedingter Invalidität ab, sondern zahlt auch eine monatliche Rente, wenn das Kind durch die Folgen einer Krankheit dauerhaft beeinträchtigt ist. Sportvereine verfügen häufig über eine Gruppenversicherung, über die alle Mitglieder abgesichert sind. Sie enthält meist eine Unfallkomponente. Haben Sie Hobbys mit erhöhtem Unfallrisiko wie Bergsteigen, Drachenfliegen oder Skifahren, achten Sie darauf, dass diese abgedeckt sind. Sind Sie im Gebirge oder auf See unterwegs, brauchen Sie eine Police, die im Ernstfall auch für Bergungskosten aufkommt. Denn ein Rettungseinsatz mit Hubschrauber kann etliche tausend Euro kosten, die Sie sonst privat zahlen müssen.
Das Gesetz steht einem doppelten Abschluss einer Unfallversicherung mit der Folge eines Erhalts der Leistung von zwei Versicherungsträgern nicht entgegen. Viele Versicherer möchten aber eine „Überversicherung“ vermeiden und lehnen daher einen Vertragsabschluss ab, wenn der Kunde im Antrag ankreuzt, dass schon ein Unfallschutz vorliegt. Dazu ist ein Versicherer auch berechtigt. Wurde der Kunde beim Vertragsabschluss nicht nach dem zweiten Vertrag gefragt, kann der zweite Versicherer die Leistung nicht ohne weiteres ablehnen.
Immer ausgeschlossen sind zum Beispiel folgende Unfallursachen:
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
Atomenergie und Strahlen allgemein,
Folgen einer Heilbehandlung,
Unfälle mit Luftfahrzeugen,
Teilnahme an Rennveranstaltungen.
Daneben gibt es weitere Ausschlüsse: Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen sowie Folgen von Infektionen und psychische Dauerfolgen eines Unfalls. In guten Unfallversicherungstarifen sind aber Bewusstseinsstörungen und Folgen von Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis oft mitversichert. Das Gleiche gilt, wenn eine psychische Erkrankung durch eine körperliche Schädigung – zum Beispiel durch ein Schädel-Hirn-Trauma – hervorgerufen wurde. Achten Sie deshalb genau auf die Unfallversicherungsbedingungen.
FAQ - Unfallversicherung
Die Unfallversicherung soll schwere Unfallfolgen finanziell abfangen. Wenn Sie zu Hause oder in der Freizeit einen schweren Unfall haben und dauerhaft geschädigt sind, zahlt eine gute Versicherung eine große Summe. Das Geld hilft, wenn Sie beispielsweise Ihr Haus behindertengerecht umbauen müssen.
Ja, es gibt spezielle Unfallversicherungen für Senioren mit sogenannten Assistance-Leistungen. Diese Tarife bieten schnelle und unkomplizierte Hilfe nach einem Unfall. Die Versicherten nehmen in so einem Fall direkt Kontakt zu den Assisteuren auf, die bundesweit ein Netzwerk von Dienstleistern unterhalten und Hilfen wie Reinigungsservice, Fahrdienste oder Essen auf Rädern organisieren.
Rund-um-die-Uhr-Schutz. Schließen Sie nur eine weltweit gültige Police mit Versicherungsschutz rund um die Uhr ab. Reine Freizeit-Unfallversicherungen sind weniger gut.
Leistung bei Invalidität. Der Tarif sollte schon ab 1 Prozent Invalidität Leistungen vorsehen. Verträge, bei denen Sie erst ab einer Invalidität von 20 oder sogar 50 Prozent Geld bekommen, sind von Nachteil. Ihr Tarif sollte mindestens folgende Leistungen bieten: Bei 25 Prozent Invalidität: 25 000 Euro, bei 50 Prozent: 100 000 Euro und bei 100 Prozent: 500 000 Euro.
Todesfallleistung. Achten Sie darauf, dass die Todesfallleistung etwa 10 000 Euro beträgt. Denn diese Summe gibt es nach einem Unfall als Vorschuss, wenn der Grad Ihrer Invalidität noch nicht endgültig feststeht. Die Leistung im Todesfall hängt oft von der Versicherungssumme ab.
Der Versicherer leistet nur dann, wenn die Bedingungen der Unfalldefinition (siehe Frage „Was gilt als Unfall?“) Wort für Wort erfüllt sind, sonst gehen Versicherte in der Regel leer aus. Außerdem müssen bestimmte Fristen beachtet werden. Die Versicherer müssen laut Musterbedingungen nur zahlen, wenn die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt wurde.
Außerdem muss der Versicherte seinen Anspruch innerhalb derselben 15 Monate bei der Versicherung geltend machen. Das kann fatal werden, wenn jemand zu lange hofft, dass eine dauerhafte Invalidität durch Behandlungen und Reha zu vermeiden ist. Zeigt sich dann, dass trotz aller Anstrengungen ein Schaden zurückbleibt, ist die Frist vielleicht schon verstrichen. Bessere Tarife lassen dem Kunden daher mehr Zeit.
Es muss ein von außen einwirkendes plötzliches Ereignis sein. Die Versicherung zahlt außerdem, wenn Muskeln, Sehnen oder Bänder reißen oder anderweitig verletzt werden, weil plötzlich ein erhöhter Krafteinsatz nötig war. Gemeint sind damit nur Anstrengungen, die über das im täglichen Leben Übliche hinausgehen, befand das Oberlandesgericht München (Az. 25 U 543/19).
Eine Frau hatte vom Fahrersitz ihres Autos nach hinten gegriffen, um einen Karton mit Flyern von der Rücksitzbank zu holen. Dabei verletzte sie sich. Es wurde ein Invaliditätsgrad von 28 Prozent festgestellt. Doch der Griff nach hinten war bloß eine alltägliche Bewegung ohne überhöhten Kraftaufwand, urteilte das Gericht.
Wer seine Riester-Rente kündigen möchte, sollte penibel nachrechnen. Es drohen empfindliche finanzielle Verluste - und Lücken im Alter. Was Sparer bei einer Kündigung beachten sollten.
Bei Versorgungsordnungen zur bAV können die Arbeitsvertragsparteien Zusage und Umfang der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich frei gestalten. Aber wie verhält es sich, wenn ein neuer Mitarbeiter schon bei seinem Vorarbeitgeber über eine individuelle Versorgung versichert ist? Der neue Arbeitgeber hat hingegen…
Die meisten der rund 1,7 Millionen Beamten in Deutschland beziehen Beihilfe. Mit dem Tarifkonzept COMFORTBeihilfe der Continentale Krankenversicherung haben Vermittler für jeden die beste Absicherung im Portfolio. Egal ob für Lehrer, Richter oder Finanzbeamte.
Jeder fünfte Deutsche stirbt laut Statistischem Bundesamt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit. Viele davon an schweren Krankheiten. Um die finanziellen Belastungen einer solchen Krankheit zu mildern, können sich Versicherte ihre Risikolebensversicherung bereits vor dem Tod auszahlen lassen. Die EUROPA Lebensversicherung ergänzt ihren besonders günstigen Basis-Tarif bis Ende Juni um eben diese Möglichkeit. Ohne Mehrkosten. Für einen besseren Überblick über ihre Produkte hat die EUROPA zudem ihr Vermittler-Portal überarbeitet.
Endspurt für besonders günstige Beiträge: Bis 31. März können Kunden beim Abschluss einer Risikolebensversicherung der EUROPA clever sparen. Sie erhalten eine Risikovorsorge, die so flexibel ist wie das Leben, die die Fachpresse überzeugt und die man mit nur wenigen Klicks abschließt.
Continentale Lebensversicherung: Arbeitskraft schützen und günstigere Beiträge sichern. Bei der Absicherung der Arbeitskraft können Vermittler ihre Kunden jetzt auf eine Zeitreise schicken. Denn wer die Continentale PremiumBU bis Ende März abschließt, kann den Vertragsbeginn auf den 1. Dezember 2021 rückdatieren.