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FAQ
Private Krankenversicherung – das sollten Sie wissen
Pflicht zur Versicherung.
Jeder in Deutschland muss für den Krankheitsfall abgesichert sein. Die meisten sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat versichern dürfen sich nur wenige.
Gesetzliche Grenzen
Angestellte dürfen sich nur privat krankenversichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64 350 Euro brutto im Jahr liegt (Wert für 2022). Beamte und Selbstständige dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung.
Teuer für Familien
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern. Jede Person braucht einen Vertrag, für den Beiträge zu zahlen sind. Rechnen Sie pro Erwachsenen mit mindestens 500 Euro und pro Kind mit etwa 150 Euro monatlich.
Freie Vertragswahl
Wer sich privat versichert, hat eine große Auswahl an Angeboten. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss zu vergleichen (Vergleich Private Krankenversicherung).
Rücklagen bilden
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen im Alter stark an – auch wenn das Einkommen geringer wird. Wer sich privat versichert, sollte deshalb von Anfang an mehrere Hundert Euro im Monat ansparen, um sich die Beiträge später leisten zu können.
Rückweg schwierig
In die gesetzliche Krankenversicherung können privat Versicherte nicht ohne weiteres zurückkehren. Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr nahezu unmöglich.
Informationen zur Krankenversicherung
Nur wenige Bundesbürger können die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Und nicht für jeden, der gehen kann, ist ein Wechsel zur privaten Versicherung zu empfehlen. Gehen dürfen Angestellte mit einem Monatseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 5 362,50 Euro brutto (64 350 Euro brutto im Jahr. Werte für 2022). Die Einkommensgrenzen der Sozialversicherung sind gesetzlich geregelt und die Bundesregierung legt sie jährlich neu fest. Hauptberuflich Selbstständige und Beamte dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Soll ich mich privat versichern? Diese Entscheidung hat sehr langfristige Auswirkungen, die Vor- und Nachteile sind genau abzuwägen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Leistungen. Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen, beispielsweise im Krankenhaus durch Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch beim Zahnersatz gibt es in vielen Tarifen höhere Erstattungen als in der Gesetzlichen. Doch nicht alle Leistungen sind besser. Bei der Psychotherapie oder bei häuslicher Krankenpflege etwa sind viele ältere Privatversicherungs-Tarife schlechter. Kunden sollten bei der Auswahl eines geeigneten Angebots genau darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Im Krankheitsfall den Versicherungsschutz zu erhöhen, ist in der Regel nicht möglich.
Gegen einen Wechsel sprechen außerdem Vorerkrankungen, denn hier drohen hohe Zuschläge oder sogar Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Außerdem müssen Privatversicherte anders als gesetzlich Versicherte viel Papierkram in Kauf nehmen: Sie müssen alle Arztrechnungen, Therapien und Medikamente zunächst selbst bezahlen und die Rechnungen dann zwecks Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen. Generell abzuraten von einem Wechsel ist außerdem Neukunden ab Mitte vierzig. Wer erst in diesem Alter einsteigt, muss mit hohen Beitragssteigerungen im Rentenalter rechnen, weil die angesparten Alterungsrückstellungen, die der Versicherer vornimmt, möglicherweise nicht ausreichen, um den späteren Beitragsanstieg zu bremsen.
Leicht zu entscheiden ist die Frage für Beamte. Für die meisten von ihnen ist die private Krankenversicherung aus finanziellen Gründen sinnvoller als die gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe an den Behandlungskosten – bei ledigen Bundesbeamten zum Beispiel zu 50 Prozent. Für die verbleibenden Kosten schließen sie am besten eine private Krankenversicherung ab. Würde sich ein Beamter gesetzlich krankenversichern, müsste er den gesamten Versicherungsbeitrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Anders als bei Angestellten, für die der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zahlt, beteiligen sich der Bund und die meisten Bundesländer nicht an den Versicherungsbeiträgen ihrer Staatsdiener. Lediglich in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen können Neubeamte wählen, ob sie anstelle der Beihilfe einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung wollen. Auch in anderen Bundesländern wird darüber diskutiert, Beamten diese Möglichkeit künftig anzubieten.
Schwieriger ist die Entscheidung für Angestellte und für Selbstständige. Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Im Rentenalter erhalten sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Der deckt jedoch nicht mehr die Hälfte des dann zu zahlenden Beitrags ab, sondern nur einen geringen Anteil.
Selbstständige müssen sowohl im aktiven Berufsleben als auch im Rentenalter alles selbst zahlen. Deshalb kann es sich für sie lohnen, trotz der anfänglich höheren Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben. Seit 2019 ist die gesetzliche Krankenversicherung für gering verdienende Selbstständige günstiger, es gelten niedrigere Mindestbeiträge. Welche Möglichkeiten Existenzgründer und andere Solo-Selbstständige haben, beschreibt das Special Gesetzliche Krankenversicherung.
Teuer für Familien: Arbeitnehmer und Selbstständige sollten sich einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung gut überlegen, wenn sie in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige haben. Bei den Privaten zahlt jedes Familienmitglied extra. Das kann teuer werden.
Service Questions
Fragen zur Pflegeversicherung
Wichtig ist, dass die Versicherung in ausreichender Höhe in allen Pflegegraden leistet. Um die Pflegekräfte im Fall der Pflege bezahlen zu können, ist viel Geld notwendig. Ein weiterer Punkt sind die Vertragsbedingungen. Sie geben darüber Auskunft, was der Versicherer unabhängig von der monatlichen Geldzahlung noch bietet. So ist es beispielsweise positiv, wenn Versicherte keinen Beitrag mehr zahlen müssen, wenn sie pflegebedürftig werden – und die Leistungen selbst dann noch regelmäßig steigen.
In der Regel nicht. Wenn Sie bereits Mitte 60 oder älter sind oder gesundheitlich angeschlagen sind, ist dies zwar wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, noch eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Denn die Versicherer müssen in diesen Verträgen auch Kunden mit Vorerkrankungen annehmen.
Doch diese Verträge sind für ältere Menschen ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Beiträge im Verhältnis zur Leistung relativ hoch sind. Wenn der Beitrag in Zukunft steigt, zahlt der Kunde in diesem Fall drauf, denn er muss auch im Pflegefall die Beiträge weiterzahlen. Viele Tarife sehen keine Leistungserhöhung im Verlauf der Jahre vor.
Für ältere oder bereits erkrankte Menschen außerdem wichtig: In den ersten fünf Vertragsjahren haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dieser Versicherung.
Die Wartezeit bedeutet, dass man in den ersten fünf Vertragsjahren keine Leistungen bekommt, auch wenn man während dieser Zeit pflegebedürftig wird. In den ungeförderten Tarifen verzichten die Versicherer oft auf Wartezeiten.
Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Einerseits gilt: Je jünger jemand ist, desto günstiger ist der Beitrag und desto größer ist die Chance, einen Vertrag ohne Risikozuschläge zu erhalten. Andererseits sollte sich jeder erst einmal um wichtigere Versicherungen kümmern – wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge.
Oft ist erst mit Anfang, Mitte 50 absehbar, ob man sich eine Pflegezusatzversicherung und die in Zukunft wahrscheinlich weiter steigenden Beiträge über Jahrzehnte auf Dauer leisten kann. Wer den Vertrag kündigen muss, verliert damit das bis dahin gezahlte Geld und seinen Versicherungsschutz.
Ja. Beamte, Selbstständige, Pensionäre und Rentner bekommen auf diese Weise einen kleinen Steuervorteil. Angestellte haben meist nichts davon, weil sie ihren Höchstbetrag schon durch andere Versicherungsbeiträge ausschöpfen.
Seit 2010 erkennt das Finanzamt höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Aber dazu gehören nur Beiträge, die zur Grundversorgung gezahlt werden – also nur die Pflegepflichtversicherung. In jedem Fall sollten die Ausgaben für die Versicherung in der Steuererklärung bei den Ausgaben für die Gesundheit angegeben werden.
Zahnzusatzversicherung
Eine private Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Sie vor allem dann, wenn Ihnen die von der Krankenkasse bezuschusste Regelversorgung nicht reicht. Wollen Sie zum Beispiel statt der vorgesehenen Metallkrone die schönere Lösung aus Keramik, kann das teuer werden. An den Zusatzkosten beteiligt sich die Kasse nämlich nicht. Wenn Sie dagegen mit der kostengünstigen Standardlösung zufrieden sind, ist Ihr Eigenanteil deutlich geringer. Sie brauchen dann nicht unbedingt eine Versicherung. Sie kann aber hilfreich sein, falls mehrere Zähne in kurzer Zeit saniert werden müssen.
Das kann sich für Sie lohnen, wenn Ihre Zähne noch weitgehend in Ordnung sind. Eine solche Versicherung schließt man am besten ab, bevor größere Baustellen auftreten. Denn für Schäden, die bei Vertragsschluss bereits da sind, zahlen die Versicherer normalerweise nicht. Außerdem sind die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt. Das alles spricht dafür, eine solche Versicherung am besten mit etwa Mitte 30, Anfang 40 abzuschließen, denn statistisch gesehen wird Zahnersatz ab dann häufiger nötig. Ein Abschluss im frühen Jugendalter lohnt sich dagegen eher nicht. Junge Leute zahlen sonst wahrscheinlich zu lange Beiträge, bis sie erstmals Leistungen brauchen.
Die Versicherer betrachten Brücken, Kronen oder Implantate üblicherweise nicht als fehlende Zähne, da die Lücke ja geschlossen ist. Sie können also einen Vertrag bekommen. Wichtig ist, dass Sie im Antrag alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Manche Versicherer fragen zum Beispiel auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Stellen Sie Anträge bei mehreren Versicherern gleichzeitig, da die Gesellschaften mit Vorschäden unterschiedlich umgehen. Von manchen erhalten Sie sogar Leistungen für die Reparatur oder den Austausch von bestehendem Zahnersatz.
Wenn Sie bei Ihrem Versicherer in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln oder einen zusätzlichen Tarifbaustein abschließen, gelten nur für die neu hinzukommenden Leistungen Wartezeiten. Für die neuen Vertragsbestandteile gilt Ihr heutiges Alter als Eintrittsalter, Sie müssen also dafür den Beitrag für 64-jährige Neukunden zahlen. Das kann teuer werden. Setzen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung in Verbindung.
MORGEN & MORGEN hat die Tarife der Privaten Krankenzusatzversicherung bezüglich ihrer Leistungsstärke im Bereich Sehhilfen analysiert und 17 Tarife mit top Leistungen identifiziert.
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