Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig. Generell verjähren Gutscheine nach drei Jahren. Es gibt aber auch Gutscheine mit kürzeren Fristen. Das sollten Sie beachten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für Gutscheine gilt in der Regel die allgemeine Verjährungsfrist. Das heißt: Sie verfallen nach drei Jahren.
- Gutscheine können auch mit einer kürzeren Frist ausgestellt werden, eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam.
- Verfällt der Gutschein schon vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren, können Sie ihn zwar nicht mehr einlösen, haben aber einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Geldwert des Gutscheins (ggfs. abzüglich entgangenen Gewinns des Händlers) innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit erstattet wird.
- Gutscheine können auch schrittweise eingelöst werden – wenn dies für den Händler zumutbar ist und keinen Verlust bedeutet.
Über ein Gutscheingeschenk freut man sich oft mehr als über einen ungewünschten Artikel. Immerhin können Sie sich selbst aussuchen, was Sie sich mit dem Gutschein anschaffen. Was passiert aber, wenn Sie eine Weile vergessen, den Gutschein einzulösen? Lesen Sie hier mehr zur Verjährung und Befristung von Gutscheinen und wie Sie unter Umständen auch nach Ablauf einer Frist noch Geld zurückbekommen können.
Verjährung: Wie lange sind Gutscheine gültig?
Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie ihn nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten. Er kann sich vielmehr darauf berufen, dass der Gutschein verjährt ist. Deshalb müssen Sie auch einen unbefristeten Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren einlösen. Diese Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Gutscheine mit Befristung
In den meisten Fällen finden Sie auf Ihrem Gutschein wahrscheinlich irgendwo einen Aufdruck, wie etwa “einzulösen bis …” oder “zwei Jahre gültig”. Sie müssen Ihren Gutschein also innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einlösen.
Fast immer finden Sie die Informationen zu dieser Befristung im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtlich können Sie diese Frist meist auch nicht beanstanden; denn man muss dem Händler zugestehen, seinen Warenbestand in bestimmten Zeiträumen zu kalkulieren.
Eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam. In dem Fall können Sie auch nach Fristablauf noch darauf bestehen, den Gutschein einzulösen. Ein Beispiel für eine zu knappe Befristung ist:
- Ein Online-Shop, der den Geschenkgutschein für einen Wareneinkauf auf ein Jahr befristet. In diesem Fall stelle eine nur einjährige Gültigkeitsdauer eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen dar. (Oberlandesgericht München; Urteil vom 17.01.2008 (29 U 3193/07) sowie Urteil vom 14.04.2011 (29 U 4761/10)).
Gutschein fürs Theater – besondere Einlösefrist
Manchmal ergibt sich die Einlösefrist aus der Art der Leistung. Haben Sie beispielsweise einen Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung geschenkt bekommen, versteht es sich von selbst, dass der Gutschein nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stückes eingelöst werden kann.
Empfehlung beim Kauf von Gutscheinen
- Sie sehen, ein Gutschein kann manchmal auch Probleme bereiten. Achten Sie beim Erwerb eines Gutscheins deshalb auf eine etwaige Einlösefrist und erkundigen Sie sich, ob der Gutschein auch in Teilbeträgen eingelöst werden kann.
- Unbefristete Gutscheine müssen Sie spätestens bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Erwerb des Gutscheins einlösen.
- Wenn Sie mögliche Probleme völlig umgehen wollen, verschenken Sie einfach einen von Ihnen selbst gemachten Gutschein.