Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Diese liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. In der Regel bieten die Versicherer aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro. Wer auch die selbst verursachten Schäden am eigenen Auto versichern möchte, sollte eine Kaskoversicherung abschließen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht: Jedes Fahrzeug, das sich auf öffentliche Straßen begibt, braucht eine solche Versicherung.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich die Prämie aus dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt, der Typklasse des Fahrzeugs, den Regionalklassen sowie weiteren Merkmalen wie Garagenparkplatz oder Fahrleistung.