Gemeinsame Wohnung? Wie Paare Geld sparen können!

Egal ob verheiratet oder nicht: Wer mit seinem Partner zusammenzieht, sollte seine Versicherungen prüfen. Bei manchen Policen können Verbraucher Geld sparen. Bei anderen kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz entsprechend auszuweiten.

Wo bringen wir die Lampen an? Wie steht es um den Internetanschluss in der neuen Bleibe? Brauchen wir noch etwas aus dem Baumarkt? Paare, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, haben in der Regel eine lange To-Do-Liste. Versicherungen stehen darauf sicherlich nicht ganz oben. Sie sollten jedoch nicht hinten runterfallen. Diese Policen sollten sich Paare, die zusammengezogen sind, genau anschauen – und im Zweifelsfall mit ihrem Versicherer oder Vermittler anpassen.

Hausratversicherung: Aus zwei mach eins

Zieht ein Paar in eine gemeinsame Wohnung, genügt nur eine Hausratpolice. Das Paar sollte prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Vergrößert sich der Hausstand – und damit auch sein Wert – ist eine Anpassung der Versicherungssumme ratsam. Der Grund: Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherten im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

Gut zu wissen: Hat das Paar nur eine Hausratversicherung, ist in der gemeinsamen Wohnung das Hab und Gut des Partners automatisch mitversichert.

Haftpflichtversicherung: Zusammenlegen möglich, aber mit einem Nachteil

In einem gemeinsamen Haushalt ist es möglich, die private Haftpflichtversicherung zusammenzulegen. Dafür muss der Partner in die bestehende Police eingetragen werden. Paare, die zusammengezogen sind, sollten dafür ihren Haftpflichtversicherer ansprechen.

Der Nachteil dabei: Schäden, die sich das Paar gegenseitig zufügt, wären mit nur einer Haftpflichtversicherung nicht mehr versichert.

Risikolebensversicherung: Gegenseitig absichern oder die Kinder

Mit einer Risikolebensversicherung können sich Paare finanziell für den Todesfall absichern. Haben sie zwei Policen und tragen den jeweiligen Partner als Begünstigten ein, hat sich das Paar sinnvoll gegenseitig abgesichert. Auch Kinder können als Begünstigte in die Police eingetragen werden. Sollte dann der versicherte Elternteil sterben, sind die Kinder finanziell abgesichert.

Kfz-Versicherung: Weitere Fahrer dem Versicherer mitteilen

Für die Kfz-Versicherung spielt es eine Rolle, wie viele Personen ein Auto fahren. Wenn Paare zusammen ziehen und nun nicht nur die Wohnung, sondern auch ein Auto gemeinsam nutzen, sollten sie das ihrem Kfz-Versicherer mitteilen.

Rechtsschutzversicherung: Partner in Police mitaufnehmen

Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es die Möglichkeit, den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen. Bei vielen Versicherern ist das auch ohne Heirat möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar in einer Wohnung zusammen lebt und keinen Single-Tarif abgeschlossen hat. Um den Partner mitzuversichern, sollten Verbraucher auf jeden Fall ihren Rechtsschutzversicherer oder Vermittler kontaktieren.

Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung: Das Paar müssen dann Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst bezahlen, wenn sie juristischen Streit mit ihrem Vermieter, Arbeitgeber oder Unfallgegner haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Jeder braucht eine

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Police von der Stange. Alter, Beruf, Einkommen, gewünschte Rente sowie der Gesundheitszustand des Versicherten spielen hier zusammen. Weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr stark auf das Leben der versicherten Person zugeschnitten ist, können diese wichtigen Policen nicht zusammengelegt werden. Besonders für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster oder Familien mit Alleinverdiener ist der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam, sollte das Einkommen aus gesundheitlichen Gründen plötzlich ausfallen.

Quelle: Die Versicherer

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