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FAQ
Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.
Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die gesetzlichen Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, im Falle des Unterliegens die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die Gerichtskosten und Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, sofern erforderlich.
Rechtsschutz wird jedoch nicht allgemein versichert. Es gilt der Grundsatz der Spezialität: Versicherungsschutz wird in bestimmten Leistungspaketen geboten. Diese knüpfen an bestimmte Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers an (z.B. selbstständig/nicht selbstständig; Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs), für die bestimmte Gefahren (Leistungsarten) aus bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz; Arbeits-Rechtsschutz; Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz; Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten) versichert werden können. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls werden die Kosten nur dann von dem Versicherer übernommen, wenn die jeweiligen Rechtsgebiete sowie Eigenschaften oder Tätigkeiten auch tatsächlich versichert wurden. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer Versicherung gut überlegen, welche Lebensbereiche abzusichern sind.
Informieren sie sich
Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein, denn sie übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen muss. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:
– Fußgänger und Radfahrer.
– Streitigkeiten rund um den Autokauf, wenn der Tarif Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet.
– Fahrgäste von Bussen und Bahnen.
Um reine Zweckabschlüsse zu vermeiden, gibt es die Wartezeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risikoausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für einen bereits schwelenden Streit abgeschlossen werden. Eine Wartezeit gilt in der Regel für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht in Verkehrssachen. Sie beträgt in der Regel 3 Monate (im Arbeitsrecht manchmal sogar 6 Monate).
Keine Wartezeiten gibt es im Schadensersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, sowie im Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten bei einigen Anbietern Leistungen wie Vertrags-Rechtsschutz erst nach einer Vertragslaufzeit von meist drei Monaten. Für Schadenersatzfälle besteht keine Wartezeit.
In der Regel wird der ältere Vertrag übernommen. Der Partner, der den jüngeren Vertrag besitzt, darf seine Police kündigen. Teilen Sie beide Ihrem jeweiligen Versicherer die Vertragsnummern und Namen der bei der anderen Gesellschaft versicherten Personen mit. Nach Prüfung wird die Police in einen Familientarif umgewandelt.
Nur wenn Sie einen Familientarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinnvoll, Änderungen Ihrer Lebensumstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familientarif wechseln. Uneheliche Lebenspartner können mit in die Police aufgenommen werden.
Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufsleben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburtstag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungsnehmers oder seines Lebenspartners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.
Grundsätzlich haben einige Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit und der Rechtsschutz beginnt erst danach. Etliche Versicherer verzichten bei einem nahtlosen Wechsel von einem anderen Anbieter auf diese Wartezeit. Fragen Sie beim Abschluss danach und lassen sich gegebenenfalls den Wartezeitverzicht schriftlich bestätigen.
Hat ein versicherter Rechtsstreit seine Ursache in der Zeit als Sie noch beim alten Versicherer waren (etwa Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung) und eskaliert der Streit dann erst beim neuen Versicherer (Streit mit Vermieter um Zulässigkeit der Mietminderung), übernimmt der neue Rechtsschutzversicherer die Sache, wenn der Versichererwechsel nahtlos erfolgte. Waren Sie beim Wechsel nur einen Tag ohne Rechtsschutzversicherung, übernimmt der neue Versicherer den Fall nicht.
Service Questions
Lehnt die Versicherung die Übernahme Ihrer Anwalts- und Gerichtskosten ab, können Sie über die Webseite Versicherungsombudsmann.de eine Schlichtung beantragen. Den Antrag können Sie auch per Brief, Fax oder E-Mail einreichen (Kontaktdaten: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Fax: 0800/3699000, Telefon: 0800/3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de). Der Ombudsmann bietet auch ein Formular für den Schlichtungsantrag an. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Kommt der Schlichter zum Ergebnis, dass die Beschwerde des Verbrauchers begründet ist, kann er den Versicherer (bei einem Beschwerdewert bis 10 000 Euro) zur Kostenübernahme der Rechtsstreitigkeit verpflichten. Aus Verbrauchersicht kommt das Schlichtungsergebnis damit einem gewonnenen Prozess gleich. Liegt der Beschwerdewert über 10 000 Euro, ist der Schlichterspruch für den Versicherer nicht verbindlich. Der Schlichter spricht eine Empfehlung aus, die der Rechtsschutzversicherer annehmen oder ablehnen kann. Für Verbraucher ist der Schlichtungsvorschlag nie verbindlich. Ist er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er den Schlichtungsvorschlag ablehnen und anschließend immer noch Klage gegen die Versicherung einreichen.
Ist ein Kunde bei einem Anbieter versichert, der nicht Mitglied beim Ombudsmann ist (in der Sparte Rechtsschutz ist das aktuell nur der ADAC), muss er im Streit um Kosten seinen Versicherer notfalls „auf Deckung“ verklagen. Diese Deckungsklage selbst ist nicht rechtsschutzversichert. Der Versicherte bleibt im Falle einer Niederlage also auf den Prozesskosten sitzen. Ein Risiko, das er mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung ja eigentlich ausschließen wollte.
Fragen zur Kündigung und Leistungen
Eine ordentliche Kündigung führt nicht zum Eintrag in die HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft, in der Risikobewertungen der Versicherer (sogenannte „schlechte Risiken“) vermerkt sind. Kündigt der Versicherer aufgrund zu vieler Schadensfälle, können die Versicherten beim Anbieter nachfragen, ob dieser bereit ist, die Kündigung zurückzunehmen, um dem Versicherten damit die Gelegenheit zu geben, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten für verschiedene Rechtsbereiche.
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Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung trotz der Lücken im Schutz abschließen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht billig. Die Rechtsschutzversicherung gehört auch nicht zu den wichtigsten Policen.
Es gibt aber Bereiche, in denen Risiken häufiger sind, als in anderen Lebensbereichen. Sinnvoll ist in jedem Fall der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Straßenverkehr kann man am leichtesten und häufigsten in brenzlige Situationen geraten. Häufig gibt es auch Streit um Mietangelegenheiten. Beides kann man mit Einzelpolicen absichern. Wichtig kann auch der Berufsrechtsschutz werden, der allerdings nur im Paket angeboten wird.
Ja. Rechtsschutzversicherungen decken nie alle Lebenslagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt bei vielen Angeboten nur eine einmalige anwaltliche Beratung.
Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Markenstreit, Kapitalanlagen, Halt- und Parkverstöße, Wettverträge, Gewinnzusagen sowie schwerwiegende Strafverfahren.