01
FAQ
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen.
Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jeder, der seine Arbeitskraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Erwerbsminderungsrente bei Invalidität nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraussetzung sind grundsätzlich 60 Beitragsmonate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflichtbeiträge.
Häufig gestellte Fragen
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Versicherer mit den besseren Bedingungen bereits, wenn Sie als Kunde Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Bei Angeboten mit schlechteren Bedingungen ist es dagegen möglich, dass ein Versicherer erst schaut, ob Sie weder in Ihrem Job arbeiten können noch in einer anderen Tätigkeit, die Ihrer bis dahin erreichten beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Erst dann zahlt er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus.
Bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es hingegen erst Geld, wenn Sie als Versicherter zu nahezu 100 Prozent invalide sind, Sie also weder Ihrem Job noch irgendeiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die berufliche Qualifikation, Erfahrung, bisherige Lebensstellung oder Arbeitsmarktlage sind ohne Belang. Die Möglichkeit, stundenweise zu arbeiten, schließt eine Erwerbsunfähigkeit nicht unbedingt aus.
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, sich früh um guten Berufsunfähigkeitsschutz zu kümmern. Das gilt ganz besonders für Auszubildende. Denn der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung eine Erwerbsminderungsrente. In jungen Jahren ist außerdem die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungsantrags. Versicherer müssen einen Antragsteller nicht akzeptieren.
Doch nicht jeder Vertrag eignet sich für Auszubildende mit geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die anfänglich wegen des geringen Ausbildungsgehalts häufig zunächst niedrige Rentenvereinbarung über eine gute Nachversicherungsgarantie später ohne eine erneute Gesundheitsprüfung deutlich erhöht werden kann.
Auch Studenten sollten sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern und auf eine gute Nachversicherungsgarantie achten, über die sie die vereinbarte Rentenzahlung später ohne erneute Gesundheitsprüfung ausreichend erhöhen können. Grund: Alle Versicherer beschränken zunächst die maximal mögliche Berufsunfähigkeitsrente auf meist 1 000 Euro im Monat. Die für Studenten erreichbare Berufsunfähigkeitsrente reicht später zur Absicherung nicht aus.
Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt nachträglich die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zum Beispiel bei Berufseinstieg, Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Studenten und Auszubildende sollten außerdem unbedingt darauf achten, dass im angebotenen Vertrag ihr angestrebter Beruf als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit zugrundegelegt wird. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer in der ersten Zeit oder vielleicht sogar bis zum Ende von Studium oder Ausbildung erst bei einer Erwerbsunfähigkeit zahlen.
Da die spätere Tätigkeit bei Studierenden aus dem Studium allein oft nicht eindeutig hervorgeht, ist es für sie vorteilhaft, wenn der Versicherer die Möglichkeit bietet, den Zielberuf im Vertrag zu notieren. Dann gibt es darüber keinen Streit, falls jemand während des Studiums berufsunfähig wird.
Achtung: Klauseln mit Berufsbezug für Auszubildende und Studierende spielen ab Berufsbeginn keine Rolle mehr.
Einsteiger-Tarife oder „Starterpolice“ werden oft jungen Leuten angeboten. Sie sind zunächst preisgünstiger als Normaltarife, weil sie in jedem Vertragsjahr bei der Beitragsbestimmung das tatsächliche Alter des Kunden zugrundelegen. Junge Leute zahlen noch nicht viel. In der Regel müssen solche Verträge aber spätestens dann auf einen Normaltarif umgestellt werden, wenn der Kunde 35 Jahre alt ist. Dann steigt der Beitrag auf einmal deutlich. Bleibt die Umstellung aus, würde der Beitrag in späteren Jahren viel zu teuer werden.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente anhand Ihrer zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zu berechnen. Steigt Ihr Einkommen mit der Zeit, können Sie in Verträgen mit einer Nachversicherungsgarantie unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz nach oben anpassen. Schätzen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben systematisch:
Auf der Einnahmenseite zu berücksichtigen:
– Gesetzliche Rentenversicherung/Beamtenversorgung
– Betriebliche Altersvorsorge
– Einkünfte aus privaten Sparprodukten (Sparanlagen, Lebensversicherungen)
– Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
– Sonstige Einnahmen (zum Beispiel aus Immobilienvermietung)
Auf der Ausgabenseite zu berücksichtigen:
– allgemeine Lebenshaltungskosten (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Gebrauchsgegenstände)
– Wohnung/Miete
– Beiträge für die Altersvorsorge
– Mobilität
– Versicherungen/Krankenversicherung (bei freiwillig gesetzlich Versicherten wird auch auf private Renteneinnahmen Beitrag erhoben, ohne dass der Rentenversicherungsträger einen Anteil davon trägt)
– Urlaub/Sonderausgaben
Erhalten gesetzlich Rentenversicherte eine Erwerbsminderungsrente, hängt deren Höhe vom Durchschnitt der eingezahlten Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung ab. Der aktuelle Anspruch geht aus der jährlichen Renteninformation hervor. Außerdem zu berücksichtigen: Auch Steuern und Sozialabgaben verringern die verfügbare Erwerbsminderungsrente.
Über eine Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, bei wichtigen Änderungen Ihrer Lebensumstände eine größere Rentenerhöhung ohne Gesundheitsprüfung auf einmal vorzunehmen – etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltssteigerung. Einige Tarife lassen eine Erhöhung auch ohne Anlass zu.
Eine gute Nachversicherungsgarantie ist ein wichtiger Vertragsbestandteil, denn der Versicherungsbedarf erhöht sich im Leben vieler Menschen oft punktuell deutlich. Meistens kann die Nachversicherungsgarantie nur bis zu einem bestimmten Alter, häufig 45 Jahre, ausgeübt werden. Außerdem darf sie sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen. Es gibt Grenzen für die Rentenerhöhung pro Anlass und auch für die absolute Rente insgesamt.
Service Questions
Wenn irgend möglich, sollten Sie Ihren Vertrag dann nicht kündigen. Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten bieten die meisten Versicherer dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Zahlung der Beiträge vorübergehend zu unterbrechen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Stundung. Dadurch wird die Zahlung quasi aufgeschoben, der Versicherungsschutz bleibt aber vollständig erhalten. Manche Versicherer verlangen für diesen Zeitraum keine Zinsen. Sie müssen aber in der Lage sein, den aufgestauten Beitrag nach Ablauf der vereinbarten Frist zurückzuzahlen.
Beitragsfreistellung. Bei dieser Variante müssen die nicht gezahlten Beiträge nicht nachgezahlt werden. Der Versicherer lässt eine Beitragsfreistellung allerdings meist nur zu, wenn bereits eine festgelegte Mindestsumme durch die bereits erfolgten Beitragszahlungen erreicht wurde. Durch die Nichtzahlung verringert sich der Versicherungsschutz außerdem zum Teil extrem. Die ursprünglich vereinbarte Rente kann anschließend nur durch Nachzahlung der Beiträge oder durch Erhöhung der zukünftigen Beiträge erreicht werden. Die genauen Voraussetzungen kann man in der Regel den Versicherungsbedingungen entnehmen. Wichtig ist der Zeitraum, bis zu dem eine Wiederinkraftsetzung der Beitragszahlung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen kann. In manchen Bedingungen ist dies nur gegen eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Beitragspause, Beitragsaussetzung. Auch unter diesen oder ähnlichen Bezeichnungen bieten manche Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit, vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie durch Inanspruchnahme solcher Möglichkeiten Ihren Versicherungsschutz nicht bzw. auch nicht zeitweise verlieren. Lesen Sie die Bedingungen genau durch, bevor Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden.
Viele Versicherer gestatten mittlerweile, dass ein Kunde bei Arbeitslosigkeit seinen Beitrag vorübergehend nicht zahlen muss. Versicherte können zum Beispiel im Falle von Arbeitslosigkeit ihren Versicherer fragen, ob die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt werden kann. Auch dieses Ruhen des Vertrags führt normalerweise aber zum (vorübergehenden) Aussetzen des Versicherungsschutzes.
Eine Kündigung ist in der Regel jederzeit schriftlich möglich. Sie sollten diesen Schritt aber nur gehen, wenn Ihnen ein besserer Neuvertrag schriftlich vorliegt oder Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Die Kündigungsfrist hängt oft von der Zahlungsperiode ab (zum Beispiel monatlich, vierteljährlich oder jährlich). Beachten Sie, dass beim Wechsel des Versicherers und Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Der neue Versicherer prüft, ob Vorerkrankungen vorliegen und ob er diese Risiken gegen Aufschlag oder gar nicht versichert. Wer völlig gesund ist, kann versuchen, bei der Konkurrenz einen Vertrag mit besseren Bedingungen zu ergattern. Vorrangiges Kriterium beim Wechsel des Anbieters sollten bessere Vertragsbedingungen sein.
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigekitsversicherung sollten sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen!
Vorerkrankungen und Gesundheitsfragen
Fordern Sie für das Ausfüllen des Fragebogens Ihre Patientendaten an. Ansprechpartner hierfür sind Ihre behandelnden Ärzte, eventuell eine Klinik, in der Sie Patient waren sowie die Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung.
Arzt. Patienten haben das Recht, ihre Krankenunterlagen beim Arzt einzusehen, das regelt Paragraf 630g Bürgerliches Gesetzbuch. Ob Hausarzt, Orthopädin oder Frauenärztin: Sie sind verpflichtet zu notieren, wie sie behandeln, welche Untersuchungen und Therapien sie veranlassen. Zehn Jahre lang müssen Mediziner in der Regel die Akten aufbewahren. Patienten dürfen eine Kopie verlangen, wobei die Erstkopie nach dem Datenschutzrecht kostenfrei ist. Die Einsicht darf ein Arzt nur aus erheblichen therapeutischen Gründen verweigern. Auskunft über die Daten müssen auch Krankenhäuser geben. Bleiben Sie hartnäckig, wenn es um Ihre Einsicht in die Patientenakte geht. Manche Ärzte geben Patientendaten ungern heraus – das zeigte eine Stichprobe der Stiftung Warentest im Jahr 2015. Mehr unter Einsicht in die Patientenakte
Krankenkasse. Bei der Krankenkasse können Versicherte eine Versichertenauskunft anfordern. Die Kassen haben eine Auskunftspflicht über die gespeicherten Sozialdaten. Allerdings speichern Krankenkassen nicht alle Behandlungen – manche Daten nur maximal vier Jahre. Fordern Sie Auskünfte auch von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an. Die Anschrift der für Sie zuständigen KV finden Sie online Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Wer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz stellt, muss einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Die Gesundheitsdaten des Kunden sind Grundlage der Risikobewertung durch den Versicherer. Wahrheitsgemäße Antworten auf die Gesundheitsfragen sind das A und O beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz. Es geht um den aktuellen Gesundheitszustand, dazu gehören der Body-Mass-Index (BMI) als Kennzahl für das Gewicht, Rauchen oder Medikamente. Vor allem geht es um Diagnosen, Arztbesuche, Krankschreibungen, Krankengymnastik oder Heilpraktikerbehandlungen – meist der letzten fünf Jahre. Zehn Jahre zurückliegend sind in der Regel stationäre Behandlungen anzugeben. Ohne zeitliche Eingrenzung gibt es oft Fragen nach bestehenden chronischen Erkrankungen wie eine HIV-Infektion oder nach körperlichen Behinderungen.
Nicht jede und jeder erinnert sich gut an fünf Jahre zurückliegende Arztbesuche. Kunden sind gut beraten, wenn sie für ihren Versicherungsantrag ihre Patientenakte vom Arzt oder der Krankenkasse anfordern. Ist Ihnen eine Frage nicht klar, bitten Sie den Versicherer um ihre schriftliche Erläuterung. Auskünfte von Vermittlern und Maklern sind zuweilen unzuverlässig. Leser berichten immer wieder, dass Vermittler sie angestiftet haben, es mit den Gesundheitsfragen nicht so genau zu nehmen. Das ist gefährlich. Selbst unwissentlich falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Ärzte verwenden für eine Diagnose oft den ICD-Code. ICD steht nach deutscher Übersetzung für „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“. Die Diagnosen können Patienten online entschlüsseln icd-code.de.
Geht ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ein, fordern Versicherer in der Regel die Patientenakten der letzten zehn Jahre an – nachdem der Versicherte die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat. Dann prüfen Versicherer sehr intensiv, ob diese Daten mit den Angaben der Kunden im Fragebogen übereinstimmen. Gibt es Abweichungen, wird es problematisch. Beispiel: Ein Versicherter kann wegen eines Rückenleidens seinen Beruf langfristig nicht mehr ausüben. Der Versicherer forscht bei Ärzten oder Krankenhäusern nach, ob das Risiko Rückenleiden schon vor Vertragsabschluss kannte. Hat der behandelnde Arzt in der Krankengeschichte Informationen aufgenommen, wonach der Patient bereits früher regelmäßig an Rückenschmerzen litt, ohne sie als behandlungsbedürftig zu betrachten, dürfte die Versicherung ihrem Kunden vorwerfen, die Fragen nach dem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss nicht korrekt beantwortet zu haben.
In einem Fall, der vor Gericht ging, hatte ein Mann im Antragsformular nicht angegeben, dass er einmal wegen eines Wirbelschadens zehn Monate lang krankgeschrieben war. Später wurde er berufsunfähig. Die Gesellschaft prüfte nach, ob ihr Kunde gesundheitliche Probleme bei Vertragsschluss verschwiegen hatte, und erfuhr von seiner früheren Arbeitsunfähigkeit. Das Unternehmen verweigerte daraufhin die Auszahlung der Rente und erklärte die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Der Kunde bekam auch seine eingezahlten Beiträge nicht zurück.
Versicherungskunden können sogar dazu verpflichtet sein, schwerwiegende Erkrankungen nachzumelden. Solange der Versicherungsschein noch nicht zugeschickt worden ist, muss der Antragsteller der Versicherungsgesellschaft alle Informationen liefern, die wichtig sind, um das Risiko des Kunden einzuschätzen. Das gilt auch, wenn er die Nachricht von seiner Krankheit erst erhalten hat, nachdem der Versicherungsantrag schon abgeschickt wurde. Meldet er sich in einer solchen Konstellation nicht von sich, sehen Gerichte darin ein arglistiges Verschweigen. Es steht einer arglistigen Täuschung gleich.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist in solch einem Fall sehr schwierig. Nach einer Finanztest-Umfrage bekam nur jeder Sechste den Vertrag, den er wollte. Knapp einem Drittel der Umfrageteilnehmer gelang es gar nicht, sich zu versichern. Grund für die meisten Ablehnungen waren Vorerkrankungen. Die Umfrage ergab aber auch, dass sich Hartnäckigkeit auszahlen kann. Da sich die Ausgangssituation als Antragsteller verschlechtern kann, wenn er mehrere Anträge stellt und abgelehnt wird, sollten Sie die Anträge parallel stellen, am besten mindestens zehn Anträge gleichzeitig. Bei Vorerkrankungen, die aus Ihrer Sicht ein Hindernis sein könnten, sollten Sie eher noch mehr Anträge stellen. Eine Aufstellung darüber, welcher Versicherer welche Vorerkrankungen anstandslos akzeptiert oder welche Einschränkungen für welches Krankheitsbild vorgenommen werden, gibt es nicht. Es gibt keinen einheitlichen Katalog, nach dem sich alle Versicherer richten. Die Versicherer lassen sich bei der Auswahl ihrer Kunden ungern in die Karten schauen. Sie verweisen immer wieder auf eine individuelle Prüfung des Risikos.
Das haben wir im Frühjahr 2021 die Berufsunfähigkeitsversicherer gefragt. Ergebnis: Sie wollen wissen, ob jemand an Covid-19 erkrankt war und wie die Krankheit verlief. Auch eine Grippe müssen Antragsteller in der Regel angeben. Eine Covid-19-Erkrankung kann ein Grund dafür sein, dass Versicherer Anträge zurückstellen, zum Beispiel drei oder sechs Monate. Ist eine Erkrankung ausgeheilt, steht einem Vertrag meistens nichts im Wege. Die folgenlose Ausheilung muss in der Regel ein Arzt bestätigen.