Privatinsolvenz – in 3 Jahren schuldenfrei?

15 Fragen und Antworten zum Thema Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) und Tipps für überschuldete Verbraucher.

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbraucher die Möglichkeit, sich innerhalb von regelmäßig 3 Jahren (zuzüglich der außergerichtlichen Vorbereitungszeit) von ihrem Schuldenberg zu befreien, selbst wenn während der gesamten Verfahrenslaufzeit kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann. Durch die Regelung der Kostenstundung können so auch völlig Mittellose an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen. Der Vorgang heißt juristisch korrekt Verbraucherinsolvenz, wird allgemein aber auch als Privatinsolvenz bezeichnet.