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Private Krankenversicherung
Studentische Krankenversicherung: die wichtigsten Möglichkeiten
Welche studentische Krankenversicherung während des Studiums die richtige ist, hängt von Kriterien wie Alter, Semesterzahl, Verdienst oder bisheriger Versicherung ab.
Das Wichtigste in Kürze:
- In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine spezielle Versicherungspflicht für Studenten – normalerweise bis maximal zur Vollendung des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
- Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert werden.
- Arbeiten Studenten neben dem Studium, kann das unter Umständen zum Herausfallen aus der Familienversicherung bzw. aus der günstigen studentischen Versicherungspflicht führen.
- Privat krankenversicherte Studierende können sich von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen. Meist ist der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums dann aber versperrt.
Für Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Krankenversicherung. Diese Regelung gilt auch bei der Immatrikulation für ein Aufbau- oder Erweiterungsstudium oder während eines Auslands- oder Urlaubssemesters. Nicht erfasst von der Versicherungspflicht der Studenten werden jedoch Personen, die ein Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen.
Möglichkeiten der studentischen Krankenversicherung
Die studentische Versicherungspflicht währte nach alter Rechtslage bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Seit 2020 kommt es auf die Semesterzahl nicht mehr an. Die studentische Krankenversicherung bleibt damit unabhängig von der Anzahl zurückgelegter Fachsemester erhalten, solange das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. In Ausnahmefällen kann die studentische Krankenversicherung auch noch über das 30. Lebensjahr hinausreichen. Neben persönlichen Gründen kommt als Verlängerungsgrund etwa in Betracht, dass zur Aufnahme des Studiums bestimmte Zugangsqualifikationen erworben werden mussten.
Der Beitrag wird anhand der BAföG-Bedarfssätze berechnet und beläuft sich grundsätzlich auf monatlich 76,85 Euro. Die Krankenkassen haben darüber hinaus allerdings die Möglichkeit, kassenindividuelle, einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu verlangen. Erhebt die Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, gilt er auch für Studenten, Praktikanten und Fachschüler. Die Mitglieder haben das Recht zur Sonderkündigung, wenn Kassen Zusatzbeiträge erheben oder erhöhen.
Der studentische Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 22,94 Euro. Kinderlose Studenten ab 23 Jahren müssen einen Beitrag in Höhe von 24,82 Euro entrichten.
Die privaten Krankenversicherungen bieten Studenten neben Normaltarifen auch Policen mit speziellen Ausbildungskonditionen an.

Die Lösung für Studenten
Kinder, die über ihre Eltern privat versichert sind, lassen sich bei Studienbeginn oft von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien. Wollen sie als Student oder nach dem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung, haben sie zwei Möglichkeiten.
- Wenn sie sich nach dem Bachelorstudium für mehr als einen Monat exmatrikulieren, werden sie mit der Aufnahme des Masterstudiengangs erneut versicherungspflichtig.
- Sie finden nach dem Studium einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.
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