Eine Kapital-Lebensversicherung beinhaltet immer zwei Verträge: eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen und einen Sparplan mit einer langen Laufzeit. Bei vielen Gesellschaften erfahren die Kunden allerdings nicht, wie der Beitrag auf die beiden Vertragsbestandteile aufgeteilt wird. Die Auszahlung setzt sich am Ende der Laufzeit aus einer Garantiesumme und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung zusammen.

Kunden ertragsschwacher Gesellschaften erlebten in den letzten Jahren, dass die Überschüsse bisweilen in Richtung “Null” tendierten. Anders als früher können die Beiträge nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, gibt es am Ende der Laufzeit auch keine steuerfreie Auszahlung mehr. Die Kapital-Lebensversicherung ist daher nur noch ganz selten sinnvoll.

Beachten Sie bei der Kapital-Lebensversicherung:

  • Wer sich nicht sicher ist, ob er die Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Denn: Vorher kündigen bedeutet Verlust!
  • Hinterbliebenenschutz kann auch durch eine erheblich günstigere Risiko-Lebensversicherung aufgestockt werden.
  • Wer vornehmlich sparen möchte, kann besser andere Sparformen wählen. Dort besteht in der Regel der Vorteil, dass kurzfristig über das eingezahlte Kapital verfügt werden kann. Und dies bei besseren und kalkulierbareren Gewinnen.
  • Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken dem Versicherten Steuervorteile.
  • Wer sich trotz dargestellter Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung kann verzichtet werden. Sie ist überflüssig und zu teuer.
  • Vereinbaren Sie den Einschluss der Zusatzversicherung “Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit”. Im Fall einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zahlt dann der Versicherer die Beiträge für den gesamten Vertrag weiter. Dies ist dann nicht unbedingt nötig, wenn Sie schon eine (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung haben und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge ohne Probleme mitgetragen werden.
  • Zum Abschluss einer Versicherung sollten stets leistungsstarke Gesellschaften gewählt werden. Einen Marktüberblick geben die Experten der Verbraucherzentrale sowie Versicherungsberater.
  • Beratung und aktuelle Beitragsvergleiche erhalten Sie in Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Viele bieten auch computergestützte konkrete Preis-Leistungsvergleiche an. Einen Marktüberblick geben auch gerichtlich zugelassene / behördlich genehmigte Versicherungsberater.