Der Kfz-Versicherungs­vergleich der Stiftung Warentest zeigt die güns­tigsten Angebote

Voll­kasko, Teilkasko, Kfz-Haft­pflicht: Der Kfz-Versicherungs­vergleich der Stiftung Warentest zeigt die güns­tigsten Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!

Auto­versicherung auswählen – die Spartipps

Ein Tipp vorweg: Auch wer schon eine güns­tige Auto­versicherung hat, kann sparen. Vor allem vor dem Jahres­ende wollen einige Versicherer auf den letzten Drücker ihre Vorgaben zur Kundengewinnung erfüllen. Viele senken im Oktober/November die Preise. Wer sich den Aufwand eines Wechsels ersparen will, kommt mitunter schon mit einem Anruf weiter, in dem man auf die Möglich­keit eines Wechsels hinweist – schon zaubert der Sach­bearbeiter einen Treuebonus aus dem Hut. Die ordentliche Kündigung ist einfach: Es reicht ein formloses Schreiben „Hier­mit kündige ich zum 31. Dezember.“ Dazu Datum, Unter­schrift, Vertrags­nummer und Kenn­zeichen.

Güns­tige Auto­versicherung: mit Voll­kasko oder Teilkasko?

Der Wechsel ist die Gelegenheit, weitere Spartipps zu nutzen. Wie viel Schutz ist nötig? Reicht die Auto­haft­pflicht­versicherung? Sie zahlt nur die Schäden des anderen, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, nicht die am eigenen Auto. Sollen auch die versichert sein, ist eine Voll­kasko nötig. Sie trägt bei einem selbst verschuldeten Unfall die Reparatur am eigenen Wagen, ebenso bei Vandalismus.

Enthalten ist eine Teilkasko. Sie zahlt zum Beispiel bei Sturm, Hagel, Über­schwemmung, ebenso bei Wild­unfällen, Brand, Marderbissen, Diebstahl. Ob die Auto­haft­pflicht­versicherung reicht oder zusätzlich eine Kasko sinn­voll ist, hängt in erster Linie vom Wert des Pkw ab. Bei teuren Autos ist eine Voll­kasko ratsam. Sie kostet im Schnitt 329 Euro pro Jahr. Rund jeder zweite Pkw ist so versichert. Die meisten Fahr­zeuge sind 15 000 Euro und mehr wert. Bei geringeren Werten kann man die Teilkasko allein wählen. Sie kostet im Schnitt 85 Euro. Bei Autos bis etwa 3 000 Euro Wert reicht oft die Haft­pflicht.

Die richtige Selbst­beteiligung wählen

In der Kasko halten wir eine Selbst­beteiligung (SB) für sinn­voll. Dann muss der Kunde den Schaden bis zu dieser Summe aus eigener Tasche bezahlen. In der Teilkasko empfehlen wir 150 Euro Selbst­beteiligung, in der Voll­kasko 300 Euro (inklusive 150 Euro in Teilkasko). Höhere Beträge bringen kaum Beitrags­vorteile.

Ersparnis: Für die 150 Euro SB meist 10 bis 30 Prozent, für die 300 Euro bis 35 Prozent.

Güns­tigen Zahlungs­rhythmus nutzen

Statt viertel- oder halb­jähr­liche Raten zu zahlen, spart es Geld, die gesamte Jahres­rechnung auf einmal zu begleichen.

Ersparnis: 5 bis 10 Prozent.

Viel Spar­potenzial bei den Jahres­kilometern

Die Kilo­meter, die man voraus­sicht­lich fährt, möglichst genau zu schätzen, lohnt sich. Sind gegen Jahres­ende zu viele Kilo­meter auf dem Tacho, ist es möglich, sie nach­zumelden. Die Ersparnis ist unterschiedlich. Sie hängt unter anderem ab von Tarif, Schadenfrei­heits­klasse, Pkw-Modell. In der Regel sind folgende Spannen drin:

Ersparnis: Bei 10 000 km statt 15 000 km im Schnitt 10 Prozent. Bei 15 000 statt 20 000 km weitere 10 bis 15 Prozent. Bei 20 000 statt 25 000 km sogar 10 bis 20 Prozent.

Mit begrenztem Fahrer­kreis die Hälfte sparen

Wenn nur der Auto­halter selbst sowie der Partner den Wagen fahren, ist das deutlich billiger als ein unbe­grenzter Fahrer­kreis. Dann dürfen aber nur diese Personen ans Steuer. Fährt jemand anderes, erlischt nicht der Versicherungs­schutz. Der Versicherer darf aber einen Beitrags­nach­schlag fordern. Einige nehmen zusätzlich eine Strafe, zum Beispiel einen halben oder ganzen Jahres­beitrag. Viele Versicherer erlauben ohne Aufpreis, dass ein Fremder gelegentlich kurz das Auto nutzt. Dies muss der Kunde vorher anmelden, telefo­nisch, per E-Mail oder in einer speziellen App, je nach Versicherer.

Ersparnis: Oft rund 50 Prozent gegen­über unbe­grenztem Fahrer­kreis.

Sparen mit Werk­statt­bindung

Bei Tarifen mit Werk­statt­bindung verpflichtet der Kunde sich, nach Unfällen nur eine der Werk­stätten anzu­fahren, die der Versicherer empfiehlt. Viele Anbieter haben ein dichtes Netz an Part­nerbetrieben, die ihnen güns­tige Preise bieten. Werk­statt­tarife gibt es nur in Kaskopolicen. Bei üblichen Reparaturen oder nach einem unver­schuldeten Unfall – den reguliert der gegnerische Versicherer – darf sich der Kunde die Werk­statt aussuchen.

Ersparnis: In der Regel 10 bis 20 Prozent.

Telematik­tarife: Spartipp für Fahr­anfänger

Bei diesen Spezial­tarifen misst ein kleines Gerät das Fahr­verhalten. Es wird fest einge­baut oder in den Ziga­retten­anzünder gesteckt. Einige Versicherer arbeiten statt­dessen mit Apps, die man aufs Handy lädt. Sie registrieren Voll­bremsungen, Kavalier­starts, schnelle Kurven, zu hohes Tempo und mehr. Vorsichtige Fahrer erhalten Rabatt. Einige Telematik­tarife sind aber selbst beim höchsten Rabatt teurer als güns­tige Normal­tarife anderer Anbieter. Ein Tipp kann Telematik aber für Fahr­anfänger sein.

Ersparnis: Oft 10 bis 30 Prozent gegen­über dem Normal­tarif desselben Versicherers.

Berufs­rabatte nutzen in der Auto­versicherung

Einige Versicherer geben bestimmten Berufs­gruppen Rabatt, vor allem Beamten und Angestellten im öffent­lichen Dienst, aber auch Mitarbeitern von Firmen, die dem gleich­gestellt sind, zum Beispiel Stiftungen.

Ersparnis: Meist 3 bis 5 Prozent.

Vorhandene Garage angeben

Wer in einer Garage parkt statt am Straßenrand, sollte dies angeben. Das Auto muss nicht immer dort stehen. Ausnahmen sind erlaubt, etwa wenn man Freunde besucht.

Ersparnis: Meist 2 bis 7 Prozent.

Immobilien­besitzer zahlen oft weniger

Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, erhält bei vielen Auto­versicherungen Preis­nach­lass.

Ersparnis: Oft etwa 10 Prozent.

Beim Auto­kauf die Typklasse beachten

Wer noch über­legt, welches Auto er anschaffen möchte, sollte auch auf die Typklasse achten. Die Auto­versicherungen stufen alle Auto­modelle in Klassen ein, je nach den üblichen Schäden und Reparatur­kosten. In der Kfz-Haft­pflicht sind es 16 Typklassen von 10 bis 25, in der Teilkasko reichen sie von 10 bis 33, in der Voll­kasko 10 bis 34. Je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung. Wie ein Pkw einge­stuft wird, steht unter typklasse.de. Oft macht beim gleichen Pkw-Modell die Motorisierung einen entscheidenden Unterschied.

Ersparnis: Beim gleichen Modell, aber anderer Motorisierung häufig 5 bis 15 Prozent.

Sparen mit Elektro­auto

Für Besitzer von Elektro­autos geben einige Versicherer Rabatt, sowohl für reine Elektro­autos als auch für Hybridmodelle.

Ersparnis: Unterschiedlich. Die Allianz beispiels­weise gibt 20 Prozent Preis­nach­lass.

Spar­potenzial für Bahnfahrer

Rabatte für Besitzer einer BahnCard oder einer Monats­karte für den Nahverkehr sind selten, aber es gibt sie noch.

Ersparnis: Etwa 2 Prozent.

Unfall­schaden zurück­kaufen gegen Rück­stufung

Auto­besitzer, die im Lauf des Jahres einen Unfall verursacht haben, den die Versicherung reguliert hat, haben bis zum Jahres­ende noch die Chance, ihn selbst zu bezahlen. Das ist bei kleinen Schäden sinn­voll, weil es die Rück­stufung der Schadenfrei­heits­klasse vermeidet. Oft sind die Zusatz­kosten dafür teurer als der eigentliche Schaden. Ob sich der Rück­kauf lohnt, zeigt unser kostenloser Grenzwertrechner Autoversicherung. Achtung: In einigen Voll­kaskotarifen ist der Rück­kauf nicht möglich.

Hier sollten Auto­besitzer besser nicht sparen

Es gibt Leistungen, auf die Auto­besitzer nicht verzichten sollten. Die Auto­versicherungs­experten von Finanztest halten sie für so wichtig, dass sie sie als Grund­schutz definieren. Alle Angebote im Kfz-Versicherungsvergleich umfassen mindestens diesen Leistungs­umfang:

Deckungs­summe. Sie sollte in der Haft­pflicht mindestens 100 Millionen Euro betragen. Achtung: Lässt der Kunde sich eine Pflicht­verletzung zuschulden kommen, gibt es in vielen Tarifen doch nur die gesetzliche Mindest­deckung: Das sind bei Sach­schäden gerade mal 1,12 Millionen Euro. Das gilt zum Beispiel bei Unfall­flucht, Alkohol, Handy am Steuer. Tarife, die auch dann voll zahlen, nennt die Tabelle unter „Pflicht­verletzung“.

Mallorca-Police. Erweiterter Deckungs­schutz für Mietwagen im Ausland.

Grobe Fahr­lässig­keit. Wenn der Fahrer grob fahr­lässig zum Schaden beigetragen hat, darf die Kasko ihre Zahlung kürzen. Viele Tarife verzichten auf den „Einwand der groben Fahr­lässig­keit“. Dann greifen sie, auch wenn es gekracht hat, weil der Kunde zum Beispiel eine rote Ampel über­sah. Die Klausel hilft aber nicht bei Alkohol, Drogen oder Diebstahl.

Neuwert. Bei Totalschaden wird mindestens 12 Monate nach dem Kauf der Neuwert ersetzt, bei einigen Tarifen bis zu 36 Monate.

Marder. Viele Tarife versichern nur die direkten Schäden durch Bisse. Viel teurer können aber Folgeschäden werden, etwa am Motor. Wir empfehlen, dass mindestens 5 000 Euro an Folgeschäden nach Tierbiss versichert werden.

Wild. Unfälle mit allen Tieren, zumindest allen Wirbeltieren, sollten versichert sein, nicht nur Kollisionen mit Haarwild.

Spartipps für Fahr­anfänger und Führer­scheinneulinge

Das Geld fürs erste Auto bekommen Fahr­anfänger oft gerade so zusammen – es reicht höchs­tens für einen alten Gebrauchten. Aber 1 586 Euro für die Kfz-Versicherung? So viel müsste unser Modell­kunde für das teuerste Angebot zahlen. Der güns­tigste Tarif mit von den uns empfohlenen Leistungen kostet aktuell 483 Euro.

Als Zweitwagen der Eltern anmelden

Junge Leute können ihr erstes Auto auch als Zweitwagen der Eltern in deren Kfz-Versicherung anmelden. Dann wird es güns­tiger einge­stuft. Nach etwa drei Jahren können sie den Schadenfrei­heits­rabatt auf sich über­tragen lassen. Sie müssen dafür darlegen, dass sie das Auto regel­mäßig gefahren haben.

Fahr­sicher­heits­training absol­vieren, Rabatt kassieren

Ein Fahr­sicher­heits­training bringt bei einigen Kfz-Versicherungen Rabatt. Und: Wer am begleiteten Fahren teil­nahm, kann rund 15 Prozent sparen.

Dort versichern, wo auch die Eltern es tun

Einige Kfz-Versicherungen geben Rabatt, wenn Fahr­anfänger ihr Auto beim selben Unternehmen versichern wie ihre Eltern.

Den Schadens­frei­heits­rabatt der Groß­eltern über­tragen

Viele Kfz-Versicherungen erlauben es, dass ältere Kunden ihren Schadenfrei­heits­rabatt auf jüngere über­tragen, zum Beispiel Groß­eltern auf Enkel. Dem Anfänger werden aber nur so viele Jahre gutgeschrieben, wie er den Führer­schein besitzt.

Rabatt für versichertes Moped nutzen

Wer bisher ein Mofa oder Moped auf sich zugelassen hatte, erhält bei einigen Kfz-Versicherungen Rabatt.

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