Schnee und Eis beseitigen – das Wichtigste in Kürze
Hausbesitzer. Stellen Sie sich rechtzeitig auf Schnee und Eis ein. Sobald es glatt wird, sind Sie in der Verantwortung und haften, wenn jemand verunglückt, weil bei Ihnen nicht ordentlich geräumt und gestreut ist.
Mieter. Überträgt Ihr Mietvertrag Ihnen als Mieter die Pflicht zum Winterdienst? Dann müssen Sie Opfer von Glätteunfällen entschädigen, wenn Sie nicht rechtzeitig geräumt haben. Schließen Sie unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung ab, falls Sie noch keine haben.
Fußgänger. Achten Sie als Fußgänger selbst darauf, ob die Witterungsverhältnisse Glätte vermuten lassen. In solchen Fällen sollten Sie besonders vorsichtig sein. Ihnen kann ansonsten bei einem Unfall eine Mitschuld auferlegt werden.