● | BaFin reduziert D-SIB-Kapitalerfordernis mit sofortiger Wirkung auf 1,25 % |
● | SREP-Kapitalanforderungen der EZB bleiben für 2021 unverändert in Kraft |
● | Anforderung an harte Kernkapitalquote per 30. September 2020 („MDA-Schwelle“) pro-forma bei 9,53 % |
● | Knapp 400 Basispunkte Abstand zur MDA-Schwelle (pro-forma per 30. September 2020) |
Die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen der jährlichen Überprüfung und im Zuge von methodischen Veränderungen den Kapitalpuffer für die Commerzbank AG als anderweitig systemrelevantes Institut (D-SIB) mit sofortiger Wirkung von 1,5 % auf 1,25 % reduziert.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) für 2020 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen für den Commerzbank-Konzern für 2021 unverändert in Kraft belassen. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) von 2 % ist neben hartem Kernkapital (CET 1) auch mit zusätzlichem Kernkapital (AT 1) sowie Ergänzungskapital (Tier 2) unterlegt.
Die harte Kernkapital-Anforderung der Commerzbank auf Konzernebene liegt zum 30. September 2020 pro forma bei 9,53 % der risikogewichteten Aktiva (MDA-Schwelle). Die Anforderung setzt sich zusammen aus dem CET-1-Minimum von 4,5 %, der P2R-Anforderung von 1,125 %, dem Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) von 2,5 %, dem gesenktem D-SIB-Kapitalpuffer von 1,25 % sowie dem antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer) von derzeit 0,02 %. Durch mehrere Emissionen von AT-1-Anleihen im Laufe des Jahres 2020 hat sich die ebenfalls mit hartem Kernkapital zu erfüllende AT-1-Unterdeckung auf 0,14 % erheblich reduziert.
Mit einer CET-1-Quote per 30. September 2020 von 13,5 % erreicht der Abstand zur MDA-Schwelle (Maximum Distributable Amount) – nach Berücksichtigung der Reduktion des D-SIB-Kapitalpuffers – eine sehr komfortable Größenordnung von pro forma knapp 400 Basispunkten.
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