Wenn Bankkunden eine Kreditrate nicht mehr zahlen können, soll eine Restschuldversicherung einspringen. Eine aktuelle Untersuchung der Zeitschrift Finanztest zeigt aber, dass der Schutz oft überflüssig und teuer ist und in vielen Fällen nicht greift.
Jeder Fünfte in Deutschland hat einen Ratenkredit aufgenommen. Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, überdurchschnittlich häufig auch eine Restschuldversicherung ab. Sie wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder gar Tod nicht mehr zahlen können. Doch der Test von Restschuldversicherungen bei 25 Banken zeigt, dass die Versicherungsbedingungen oft überraschende Einschränkungen enthalten und der Kreditschutz sehr teuer erkauft ist.
Erschreckend schlecht ist das Ergebnis beim Schutz im Falle von Arbeitsunfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition von Arbeitsunfähigkeit.
Bei Arbeitslosigkeit zahlen Versicherer nur, wenn sie unverschuldet ist, was Verbraucher aber oft missverstehen. 17 der 25 Banken schneiden für diese Absicherung nur ausreichend oder mangelhaft ab, insbesondere weil die Zeit, in der gezahlt wird, beschränkt ist. Beim Todesfallschutz hingegen erreichten die meisten Banken sehr gute oder gute Ergebnisse. Nicht gezahlt wird nur in wenigen, aber deutlich formulierten Fällen.
Der Test zeigt auch, dass Kunden den schlechten Schutz auch noch teuer bezahlen. Für einen Kredit von 10.000 Euro verlangen die Anbieter bis zu 2280 Euro für die Absicherung der Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
Der Test Restschuldversicherung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/restschuldversicherung-ratenkredite abrufbar.
Vergleich Restschuldversicherungen für Ratenkredite: Teurer Schutz für Kreditkunden
Können Verbraucher die Kreditraten nicht mehr aufbringen, springt die Police ein – das ist die Idee hinter einer Restschuldversicherung. Die Praxis sieht leider oft anders aus.
0 Prozent der Deutschen finanziert mithilfe von Ratenkrediten teure Investitionen wie Möbel, Reisen, Computer, Smartphone oder Fernseher. Banken und Händler bieten zum Ratenkredit auch gleich eine Kreditversicherung an. Sie soll helfen, wenn Bankkunden die monatlichen Raten nicht mehr zahlen können. Die Stiftung Warentest hat Restschuldversicherungen für Ratenkredite von 25 Banken verglichen. Unser Test zeigt, dass der Schutz oft überflüssig und obendrein teuer ist.
Restschuldversicherung 12/2020
- ABK – Allgemeine Beamten Bank
- Barclays Bank
- BBBank
- Berliner Sparkasse
- Commerzbank
- Consors Bank
- CreditPlus Bank
- Degussa Bank
- Deutsche Bank
- Deutsche Skatbank
- DKB
- Hypovereinsbank
- Ikano Bank
- Kreissparkasse Köln
- Norisbank
- Postbank
- PSD Hannover
- PSD Nord
- Santander Bank
- SKG Bank
- Sparkasse KölnBonn
- SWK Bank
- Targobank
- Teambank
- Volkswagen Bank
Ratenkredite für Finanzierung oder Schuldentilgung
Jeder Fünfte in Deutschland hat einen Ratenkredit aufgenommen, die meisten finanzieren damit teure Konsumartikel. Etwa jeder zehnte Kreditnehmer tilgt mit dem Geld andere Schulden. Das zeigt eine neue Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Restschuldversicherung soll Risiko absichern
Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, überdurchschnittlich häufig auch gleichzeitig eine Restschuldversicherung ab: 41 Prozent von ihnen wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder gar Tod nicht mehr bezahlen können. Die Risiken lassen sich allein oder auch kombiniert absichern.
Teuer erkaufter Kreditschutz
Doch so einfach wie es klingt, ist es nicht. Oft enthalten die Versicherungsbedingungen überraschende Einschränkungen und der Kreditschutz ist sehr teuer erkauft. Vor allem bei der Versicherung der Arbeitsunfähigkeit werden die Kunden unangemessen benachteiligt.
Restschuldversicherungen im Test – von sehr gut bis mangelhaft
Das zeigt unser Test von Restschuldversicherungen bei 25 Banken. Wir haben die Versicherungsbedingungen für jedes der drei versicherbaren Risiken bewertet und uns für einen Preisvergleich von den Banken Kreditangebote über 10 000 Euro mit einer Laufzeit von 60 Monaten eingeholt oder verdeckt erhoben – jeweils mit und ohne die verschiedenen Restschuldversicherungen.
Halten die Policen, was sie versprechen?
Wir wollten bei der Untersuchung herausfinden, ob die Versicherungen tatsächlich das absichern, was der Name verspricht, ob und wenn ja, welche Ausschlusskriterien es gibt. Je nach versichertem Risiko sind die Ergebnisse und unsere Urteile sehr unterschiedlich (Testtabelle Restschuldversicherungen).
Todesfallschutz: Überwiegend gut bis sehr gut
Beim Todesfallschutz erreichten drei Viertel (18) der Banken sehr gute, sechs Banken gute Ergebnisse, eine schnitt befriedigend ab. Überraschende Bedingungen sind uns hier nicht aufgefallen. Das liegt auch daran, dass der Leistungsfall kaum Spielraum lässt: Ist ein Mensch tot, zahlt die Versicherung die Raten bis zum Ende der Kreditlaufzeit.
Nicht gezahlt wird nur in wenigen – aber klar formulierten – Fällen. Zum Beispiel, wenn der Versicherte selbst zu seinem Tod beigetragen hat oder dieser auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist.
Arbeitsunfähigkeit: Viele Versicherungen mangelhaft
Erschreckend schlecht ist das Ergebnis beim Schutz im Falle von Arbeitsunfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition, wann jemand arbeitsunfähig ist.
Gelber Schein. Im Sinne der Verbraucher ist eine Person arbeitsunfähig, wenn sie mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – umgangssprachlich „Gelber Schein“ – nachweist, dass sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich ihre Erkrankung verschlimmert. So sehen es auch Krankenkassen. Für sechs Wochen erhalten Beschäftigte Lohnfortzahlung von ihrer Firma, danach Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das wird wegen ein und derselben Krankheit höchstens 78 Wochen (18 Monate) innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Hohe Hürden. Wir haben geprüft, ob die Versicherung bei einer einfachen Arbeitsunfähigkeit einspringt, wenn die Lohnfortzahlung endet. Ergebnis: Einige Versicherer lassen den Leistungsfall erst eintreten, wenn die versicherte Person „… ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit …“ nicht mehr ausüben kann beziehungsweise „… außerstande ist, allgemein eine berufliche Tätigkeit auszuüben …“.
Abstrakte Verweisung. Diese Formulierung kennen wir aus dem Berufsunfähigkeitsschutz, wo der Versicherer andernfalls den Kunden auf eine andere Tätigkeit verweisen kann. In der Fachsprache heißt das abstrakte Verweisung. In diesem Fall haben wir den Schutz mangelhaft bewertet. Es hilft nicht, wenn die Hypovereinsbank uns sagt, dass sie auf diese abstrakte Verweisung verzichtet, es in ihren Versicherungsbedingungen aber anders steht.
Gericht bemängelte Klausel schon vor Jahren
Bereits im Jahr 2012 hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass eine solche Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt. Acht Jahre nach dem Urteil haben wir die Einschränkung in den Bedingungen noch immer gefunden. Dass es anders geht, zeigen Santander Bank und SWK Bank: Sie sichern Arbeitsunfähigkeit sehr gut ab. Die Bedingungen der DKB, Postbank und SKG Bank sind gut.
Rat der Stiftung Warentest
Entscheiden. Sie brauchen einen Ratenkredit? Schließen Sie nicht automatisch eine Restschuldversicherung ab. Das sind zwei getrennte Verträge. Sie allein entscheiden, ob Sie auch eine Versicherung abschließen. Wurden Sie dazu gedrängt, können Sie diese ohne Einfluss auf den Kredit widerrufen.
Prüfen. Eine Restschuldversicherung ist nicht sinnvoll, wenn Sie andere Sicherheiten wie Erspartes haben. Davon könnten Sie die Raten zahlen, wenn Sie lange krank oder arbeitslos wären. Haben Sie eine Lebensversicherung, können Ihre Hinterbliebenen die Raten von diesem Geld weiterzahlen.
Vergleichen. Verlangen Sie von der Bank die Gegenüberstellung der Kosten für einen Kredit mit und ohne Restschuldversicherung. Lassen Sie sich diese Angaben für den Gesamtkreditbetrag, die monatlichen Raten und den Effektivzins geben. Mit unserem Darlehensrechner können Sie die Daten selbst errechnen (siehe unten).
Melden. Melden Sie der Versicherung unverzüglich, wenn der Leistungsfall eintritt, auch wenn manche Versicherer spätere Meldungen tolerieren. Es kann aber sein, dass bei verspäteter Meldung keine rückwirkende Zahlung geleistet wird.
Kündigen. Sie können die Versicherung jederzeit mit der im Vertrag genannten Frist kündigen.
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1 thought on “Restschuldversicherung: für Ratenkredit Löchrig, teuer und oft überflüssig”
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Abzocke bei Kreditabsicherungen unterbinden
Finanztest-Untersuchung: Viele Banken bieten mangelhafte Restschuldversicherungen an.
Aktueller Test bestätigt Untersuchung der Finanzaufsicht (BaFin).
vzbv unterstützt Provisionsdeckel und Verpflichtung zu Kostentransparenz.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert angesichts der heute veröffentlichten Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ zu vielfach mangelhaften Restkreditversicherungen politische Konsequenzen. Eine Restschuldversicherung soll Kreditnehmer und dessen Angehörige absichern, wenn sie arbeitslos oder arbeitsunfähig werden oder sterben. Nötig sind aus Verbraucherschutzsicht als erster Schritt ein Provisionsdeckel und eine höhere Kostentransparenz. So müsste die Politik die Banken dazu verpflichten, die Kosten der Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins auszuweisen.
„Die Finanztest-Untersuchung belegt erneut das, worauf wir seit Jahren hinweisen: Restkreditversicherungen leisten oft nicht das, was sie vorgeben zu leisten, sind überteuert, lückenhaft und unnötig. Das ist ein gefährlicher Etikettenschwindel, der Verbraucher teuer zu stehen kommen kann“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. Sie fordert die Bundesregierung auf, den aktuellen Gesetzentwurf, der einen Provisionsdeckel bei Restkreditversicherungen vorsieht, endlich zu beschließen.
BaFin sieht hohe Prämien und Provisionen kritisch
Auch die BaFin hatte in früheren Untersuchungen festgestellt, dass Versicherer den Kreditinstituten für die Vermittlung von Restschuldversicherungen hohe Provisionen von zum Teil mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie zahlten.
Der vzbv fordert weitere Maßnahmen, die im aktuellen Gesetzesentwurf noch nicht enthalten sind: Es brauche zusätzlich einen zwingenden Ausweis der Versicherungskosten im effektiven Jahreszins. Der Verkauf der Restkreditversicherung muss zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden. Die Versicherungsprämie muss als laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein und darf nicht über den Kredit finanziert werden.