Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung, Stundung, ruhender Vertrag

Können Sie aufgrund von vorübergehenden, finanziellen Engpässen Miete, Strom und die grundlegenden Lebenshaltungskosten nicht mehr bezahlen, müssen Sie Verträge nicht gleich kündigen.

Alternativen zur endgültigen Kündigung, die Sie für sich prüfen können, sind:

  1. Beitragsfreistellung
    Vertrag beitragsfrei fortführen, meist nicht sinnvoll
  2. Stundung der Raten
    später nachzahlen
  3. Vertrag ruhen lassen
    Vertrag pausieren und später fortführen
  4. Ratenzahlung
    meist nicht sinnvoll

Rechen-Beispiel:
Wenn bisher jährlich 2100 Euro in den Riester-Vertrag fließen und Sie diesen für 1 Jahr stoppen, verzichten Sie zwar auf die Grundzulage von 175 Euro für das Jahr. Sie haben aber – sofern es keine weiteren Zulagen gibt – in dem Zeitraum monatlich knapp 160 Euro mehr für andere Dinge zur Verfügung.

Bei Rürup-Verträgen ist eine Kündigung nicht möglich, diese Verträge können nur beitragsfrei gestellt werden.

Alle 3 Vorgänge – beitragsfrei fortführen, stunden und einen Vertrag ruhen lassen – haben aber ebenfalls Folgen:

  1. Beitragsfreistellung
    Ein einmal beitragsfrei gestellter Vertrag ist nicht wieder rückgängig zu machen, es sei denn, in den Bedingungen ist etwas anderes geregelt bzw. der Versicherer stimmen zu. Sie zahlen dann nicht mehr weiter ein, die Auszahlung nach Vertragsablauf wird damit aber geringer und Zusatzversicherungen entfallen oder bieten geringere Leistungen. Selbst falls eine Rückkehr möglich ist, kann dies steuerliche Nachteile haben. Deshalb sollte auch eine Beitragsfreistellung gut überlegt sein.
  2. Stundung
    Bei Zahlungsproblemen können Sie die Versicherungsprämien in Abstimmung mit den Versichernden stunden. Das heißt, dass Sie jetzt weiter Versicherungsschutz haben und die Prämien später nachzahlen. Dies kann auch für einen längeren Zeitraum möglich sein – je nach Regelung und Absprache mit den Versichernden.
  3. Vorübergehend ruhen lassen
    Zudem gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorübergehend ruhend zu stellen, also mit den Versichernden eine Ruhensvereinbarung zu schließen.

    Achtung: Dies führt zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes für den Zeitraum der Ruhensvereinbarung. Außerdem kann trotz eines ruhenden Vertrags weiter eine geringere Beitragszahlung fällig werden.

    Allerdings wird der Versicherungsschutz nach Ablauf der Ruhenszeit wieder zu den alten Bedingungen fortgeführt. Das ist immer noch besser, als wenn Sie den Vertrag endgültig kündigen. Vor allem etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie sonst möglicherweise gar nicht mehr neu abschließen können, z.B. wegen Vorerkrankungen oder aufgrund Ihres Alters.
  4. Ratenzahlung
    Neben den genannten 3 Optionen ist auch eine Vereinbarung dahingehend möglich, dass Sie statt der ursprünglich vorgesehenen Jahresbeiträge künftig monatliche oder vierteljährliche Raten zahlen. Davon raten wir eigentlich grundsätzlich ab, da dies mit der Zahlung von Zuschlägen verbunden ist. Allerdings könnte dies bei finanziellen Engpässen eine vorübergehende Alternative sein, um über die Runden zu kommen. Am besten wäre es jedoch, später wieder auf Jahresbeiträge umzustellen.

Wichtige Verträge nicht sofort kündigen!